Beschreibung

Der ehemalige Gewerkschaftssekretät Anton Gelhard II (geb. am 17.6.1886) wurde am 5.6.1935 verhaftet und der Vorbereitung des Hochverrats beschuldigt. Grund für seine Verhaftung war, dass er sich gemeinsam mit Dr. Johann Bauer (geb. am 13.5.1888 in Lützelburg) im August 1934 bei der Polizeiverwaltung in Bendorf einen Personalausweis zur Reise ins Saargebiet hatte ausstellen lassen und Anton Gelhard (I) (geb. am 17.2.1899 in Gaan), in einem Verhör gestand er habe marxistische Klebezeittel an Gelhard (II) weitergegeben. Noch bedeutender für die Verhalftung war jedoch die politische Vergangenheit Anton Gelhards (II), der vor 1930 Mitglied der SPD und Vertreter der SPD im Gemeinderat gewesen war. Zudem war er Mitglied des Reichsbanners. Dies allein sprach, laut Akte, bereits für illegale Tätigkeiten des Angeklagten. Desweiteren, fand die Gestapo bei einer Durchsuchung seines Hauses, die Anschrift des ehemaligen Gewerkschaftssekretärs Ernst Rebbers (geb. am 19.7.1890, ursprünglich aus Bendorf) in Frankreich der als bekannter Aktivist für die SPD bereits flüchtig war, wie auch weitere ""marxistische"" Materialien aus früheren Jahren. Während seiner Zeit in der Untersuchungshaft, fingen die NS-Verfolgungsbehörden ein Kassiber ab, von dem geglaubt wurde, dass Gelhard (II) diese für Dr. Bauer verfasst habe: „Du und Dr. müssen unter allen Umständen bei den bisherigen Tatsachen bleiben, auch beim Anwalt, keine anderen Aussagen wie bisher, schon auf Rücksicht auf Tante Anna und Toni I. Denn wenn anderst dann brauchten wir so lange nicht hier zu sitzen, und würden uns ja auch selber belasten. Der Anwalt sieht unsere Sache günstig an und sagte, eine Bestrafung käme nicht in Frage. Die 5 Monate hier ist verdammt Strafe genug. Bei meiner Vernehmung wurde ich betr. Chr. nichts gefragt. Ich weiss auch nichts von einer evtl. Reise. Dabei bleibt es bei Dir und mir. Bei einer Verhandlung acht geben auf die Fragestellung des Vorsitzenden, […]“. Die Gestapo konstatierte, dass die Tatsache, dass Gelhard (II) es für nötig befunden hatte diese Schrift mit Dr. Bauer zu teilen, aufzeige, dass er (Gelhard II) nicht wahrheitsgemäß ausgesagt hätte. Am 18.12.1935 wurde Anton Gelhard (II) zu zwei Jahren und vier Monaten Zuchthaus verurteilt und bekam lediglich einen Monat der Untersuchungshaft angerechnet. „Durch Lüge und Gräulhetze“ hätten sie „die staatliche Autorität zu untergraben [gesucht] und auf diese Weise den Boden für ein gewaltsames Vorgehen zu schaffen“.

Quellen

Generalstaatsanwaltschaft Hamm 1. Instanz 1933-1945, Nr. 6476 LHAK 441, Nr. 28239, p. 225 LHAK 441, Nr. 28239, p. 13"

Sicherheit: belegt