Beschreibung

Der Bauarbeiter Anton S. (geboren um 1893) war 1932 von der KPD ausgeschlossen worden. Er hatte von Mai 1940 bis zu seiner Verhaftung im September 1941 mehrmals in der Woche den englischen Sender BBC gehört. Gegenüber Arbeitskollegen hatte er Zweifel an den offziell verbreiteten Nachrichten geäußert, indem er ihnen von dem im englischen Sender Gehörten berichtete. Er gab ihnen die Sendezeiten bekannt. Außerdem äußerte er, dass der Krieg bereits verloren sei und auch nicht gewonnen werden dürfe. Das Sondergericht Düsseldorf verurteilte ihn am 25.11.1941 zu fünf Jahren Zuchthaus. Nach dem Krieg, am 17.1.1946, wurde die Strafe für den immer noch in Haft befindlichen S. vom Landgericht Düsseldorf auf drei Jahre und sechs Monate herabgesetzt. Erst als ein englischer Offizier, der das Arbeitskommando von S. leitete, darauf verwies, dass alle unter der NS-Regierung für politische Strafen verhängten Urteile aufgehoben seien, kam es zur erneuten Überprüfung des Falles. Am 10.5.1949 wurde das Urteil aufgehoben.

Literatur

Schmidt, Herbert, "Beabsichtige ich die Todesstrafe zu beantragen". Die nationalsozialistische Sondergerichtsbarkeit im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf 1933 bis 1945, Essen 1998, S. 124-125.

Sicherheit: belegt