Beschreibung

Am 14.2.1938 verteilte der Ortsgruppenamtsverwalter der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt von Homburg-Nord Seefische an die vom Winterhilfswerk betreuten Volksgenossen. Als eine Frau für die Witwe Simon die Fische mitnehmen wollte, sagte der NSV-Mann: "Wenn die Witwe Simon so oft in die Kirche gehen kann, dann hat sie auch Zeit, die Fische, die sie unentgeldlich erhält, abzuholen." Kurze Zeit später ging ein anonymer Brief beim NSV-Funktionär ein, in dem wörtlich stand: "Mein lieber Jakob, wenn du diesen Brief liest, steckst du ihn auch nicht hinter den Spiegel […]. Wie du gestern zu einer Frau gemeint, sie solle ihre Fische selbst abholen für in die Kirche hätte sie auch Zeit. Du kannst uns alle am Arsche lecken mit samt euern Führer das geht ja dich einen Scheißdreck an ob wir am Tag zehnmal in die Kirch laufen oder einmal das tät euch noch so aushängen wenn ihr uns verbieten könntet in die Kirch zu gehen am liebsten tät ihr ja euer Parteihaus in die Kirch machen aber nemt euch mal nicht soviel vor es ist noch nicht aller Tage abend." Der anonyme Schreiber fuhr fort und griff den Funktionär direkt an, indem er ihn des Diebstals von Stein bezichtigte und ihm vorwarf, einen Mörder als Bruder zu haben. Desweiteren verglich er die Situation im Reich mit der in Russland und schrieb dazu wörtlich: "…wieviel hat denn euer Adolf schon gemordet ohne Gericht und wieviel Arbeiter hat er denn schon hinrichten lassen und wieviel tausende sind eingesperrt ohne Grund und verhungern, greife euch doch an eurer Nase dann habt ihr genug […] wir hören jeden Abend Auslandssender. Ihr seid ja nicht viel schlimmer als die Kommunisten hätten wir das gewusst wir hätten euch was geschissen mit ja zu stimmen nochmal eine Abstimmung dann wäre anders." Der Brief endete mit: "Also Heil Hitler und lass uns gut suchen. Nimm dich zusammen da du net eines Tages halber tod geschlagen wirst." Die Verfasserin des Briefes war der Gestapo bekannt. Sie wurde vom Sondergericht Saarbrücken am 18.5.1937 zu einem Jahr und neun Monaten Gefängnis verurteilt.

Quellen

LA Saar StAnw 301

Sicherheit: belegt