Beschreibung

Der evangelische Pfarrer Wolfgang Knuth (geb. 3.10.1902 in Köln-Nippes) weigerte sich, die von Berlin angeordnete Erklärung abzugeben, dass er davon absehen werde, die Beschlüsse der Bekenntnissynode bekannt zu geben. Darüber hinaus hatte Knuth 40 Exemplare der Druckschrift der Bekenntnissynode der Altpreußischen Union, Berlin-Dahlem, an Mitglieder der Kirchengemeinde in Dierdorf und Umgebung ausgeteilt. Die erste Bekenntnissynode wurde im Mai 1934 von der "Bekenndenden Kirche" ins Leben gerufen, um sich gegen die "Deutschen Christen" und die NS-Kirchenpolitik mit ihren Gleichschaltungsabsichten sowie Verfälschungen des Evangeliums zu wehren. Die "Bekennende Kirche" sah sich somit als Gegenkirche zum staatlich anerkannten Kirchenregiment der "Deutschen Christen" und betrachtete sich als wahre Repräsentantin der evangelischen Kirche in Deutschland. Daher gründete sie auf der Dahlemer Bekenntnissynode Ende Oktober 1934 eigene Leitungsorgane, die somit parallel zu denen der Kirche der Deutschen Christen existierten. Als Pfarrer Knuth festgenommen wurde, bekam er eine zweistündige Bedenkzeit, bei der er sich aber gegen die von ihm geforderte Erklärung aussprach. Daraufhin wurde er in Schutzhaft genommen. Mehrere Stunden später gab er nachträglich eine schriftliche Unterlassungserklärung ab und wurde sofort entlassen.

Quellen

LHAK 441, Nr. 28239, p. 7

Literatur

Wolfgang Benz (Hrsg) u.a., Enzyklopädie des Nationalsozialismus, München 2007, S. 432 ff. Rauthe, Simone, "Scharfe Gegner". Die Disziplinierung kirchlicher Mitarbeitender durch das Evangelische Konsisitorium der Rheinprovinz und seine Finanzabteilung von 1933 bis 194, Bonn 2003, S. 246f.

Sicherheit: belegt