Beschreibung

Der Gewerbeoberlehrer Ferdinand Happe (geboren 1903) hatte 1930 geheiratet und drei Kinder. Er lehnte aus religiösen Gründen den Nationalsozialismus ab. Bereits im Mai 1936 listete der Reichskommissar für das Saarland in einem Schreiben an Happe auf, was dieser alles laut Aussage der Ortsgruppe verweigere: Bis zum Februar 1935 habe er keine nationalsozialistische Tageszeitung gelesen, er sei kein Mitglied im NS-Lehrerbund und auch kein Mitglied einer anderen Untergliederung der Partei, er bringe bei den allermeisten Sammlungen kein Opfer und wenn, dann zu wenig für seine Position, es fehle der Beitritt zum Reichsluftschutzbund, wo doch von jedem deutschen Beamten verlangt werden müsse, seine Kraft auch über die dienstliche Beanspruchung hinaus der Gemeinschaft zur Verfügung zu stellen. Happe hatte behauptet, keine Zeit zu haben. Am 15.6.1937 äußerte sich Happe öffentlich auf einem Amtswalterabend der NSV vor 131 Amtswaltern gegen die Einführung der Einheitsschule und erklärte, er habe gegen diese Schule gestimmt. Bereits am 19.6.1937 wurde Happe suspendiert und am 17.10.1937 nach Sulzbach strafversetzt, mit der Aufforderung, seinen nationalen und sozialen Pflichten als Berufsschullehrer voll und ganz nachzukommen und zu keinerlei Beanstandungen mehr Anlass zu geben. Kurz vor Kriegsausbruch war Happe eingezogen worden. Als er am 26.8.1939 zur Kirche gehen wollte, erklärte ihm ein militärischer Vorgesetzter, es gebe Urlaubssperre. Auf dessen Bemerkung, die Wehrmacht sei ohnehin ein "ungläubiger Verein", entgegnete Happe, in einem "ungläubigen Verein" nicht dienen zu wollen. Der Vorgesetzte verständigte die Wache und ließ ihn verhaften. Happe kam wegen Verdacht auf Wehrkraftzersetzung ins Wehrmachtsuntersuchungsgefängnis in Wiesbaden. Seine Aussage hatte aber keine weiteren Konsequenzen, das Verfahren wurde eingestellt und Happe im September 1939 aus der Haft entlassen.

Quellen

LA Saar LEA 16979

Sicherheit: belegt