Beschreibung

Der Oberstaatsanwalt als Leiter der Anklagebehörde beim Sondergericht Koblenz berichtete am 13.1.1941 über Franz Zehnhoff (geboren 1.12.1861): "Der heute 80 Jahre alte Beschuldigte ist Franziskanerpater und betreut 8 in einem Hause bei Engers untergebrachte alte Franziskanerbrüder, die nicht mehr arbeiten können, seelsorgerisch. Der Zeuge Teichmann, der sich zur Zeit als Soldat bei der Wehrmacht befindet, ist im Zivilberuf evangelischer Geistlicher. Er lag im März 1940 mit seiner Einheit in Irlich, einem Nachbarort von Engers. Da der Zeuge Teichmann erfahren hatte, dass sich in Engers eine Niederlassung des Franziskanerordens befand und er etwas über das Leben der Angehörigen dieses Ordens, insbesondere über die sogenannte franziskanische Frömmigkeit erfahren wollte, suchte er am 31.3.1940 den Beschuldigten auf. […] Zunächst gab der Beschuldigte seiner Verwunderung darüber Ausdruck, dass Teichmann mit dem Fahrrad gekommen sei, so doch bei der Wehmacht sehr viele Autofahrten, auch solche nicht dienstlicher Art gemacht würden. […] Im Gegensatz zu dem immerhin bescheidenen Leben der Soldaten würden "die oben fressen und saufen. […] Manche Soldaten führten sich in der Dunkelheit den Frauen gegenüber nicht so auf, wie es sich gehöre. […] Der Beschuldigte meinte hierzu, wir Deutsche könnten nicht viel anders als Schiffe versenken. Bei dem Gespräch über die Schuld am jetzigen Kriege mass der Beschuldigte Deutschland die Schuld am Kriege bei. […] Niemöller habe aus der Haft entlassen werden können, wenn er nicht seine Entlassung von der Freilassung anderer im Zusammenhang mit kirchlichen Vorgängen verhafteter Personen gemacht habe [sic]. Der Beschuldigte gibt im wesentlichen den Sachverhalt zu." Die Sauf- und Fress-Bemerkung habe sich auf Dr. Ley bezogen. Das Verfahren wurde wegen Alters- und Reiseunfähigkeit eingestellt.

Quellen

LHAK 584, Nr. 1, 358

Sicherheit: belegt