Beschreibung

Der Schlosser Gerhard Kück (geboren am 13.09.1904 in Eschweiler) kolportierte andeutungsweise das verbreitete Gerücht von der Schuld der Nationalsozialisten am Reichstagsbrand. Am Abend des 23.03.1933 war Kück auf Besuch bei einem Landwirt in Eschweiler. Dort unterhielt er sich mit der Frau des Landwirts über das politische Geschehen. Im Gespräch bezeichnete Kück die Nationalsozialisten als "Meuchler". Er behauptete, der Reichstagsbrand "sei eine Propaganda für Hitler" gewesen. Ein ebenfalls anwesendes Mitglied der NSDAP suchte Kück zu korrigieren und verwies auf die Kommunisten als Täter. Kück widersprach ihm hierauf. Auf die Nachfrage des NS-Parteimitgliedes, wer den Brand also gelegt haben solle, das Reichsbanner oder die Nationalsozialisten, antwortete Kück, "dass er hierüber schweigen wolle". Kück bezeichnete noch im Gesprächsverlauf SA-Leute als "Meuchelmörder". Das NSDAP-Mitglied zeigte Kück am 25.3.1933 an. In der Vernehmung gab Kück, der der SPD wie auch kurzfristig dem Reichsbanner angehörte, zu, dass er die SA in Reaktion auf die Flüche des Nationalsozialisten über die vorherigen Reichsregierungen beleidigt habe. Andere NS-feindliche Äußerungen stritt er ab. Am 22.05.1933 verurteilte das Sondergericht Köln Kück wegen Vergehens gegen die "Verordnung des Reichspräsidenten zur Abwehr heimtückischer Angriffe gegen die Regierung der nationalen Erhebung vom 21.03.1933", zu acht Monaten Gefängnis. Das Gericht sah in Kücks Schweigen zur Schuld am Reichstagsbrand die "versteckte Behauptung", dass die Nationalsozialisten den Brand gelegt hätten, sowie in der Beleidigung "Meuchelmörder" den Vorwurf mehrfachen Mordes. Zwei Gnadengesuche wurde zunächst abgelehnt. Am 12.12.1933 gewährte der preußische Justizminister doch die Unterbrechung der Haft und die Aussetzung der restlichen Strafe auf Bewährung bis zum 31.12.1936.

Quellen

LAV NRW, Abt. Rheinland Gerichte Rep. 112 Nr. 16374

Sicherheit: belegt