Beschreibung

Als Vikar in Düsseldorf-Derendorf unterzeichnete Hans Hellbardt mit einigen seiner Mitbrüder die Solidarisierungserklärung der "Jungen Brüder" am 14. Juli 1934 und wurde daraufhin am 20. Juli 1934 aus dem Dienst der rheinischen Kirche entlassen. In seiner Personalakte heißt es zu diesem Vorgang: "Die Widersetzlichkeit gegen die Kirchenbehörde und Ihre Maßnahmen, die Sie wieder mit Ihrem Schreiben vom 14.7.1934 an den Herrn Direktor des Bezirksseminars, P. Brückner, bekundet haben, schließt Ihre weitere Verwendung im Dienst der rheinische Kirche aus. Sie sind mit dem heutigen Tage aus Ihrer derzeitigen Stellung entlassen." Bereits zehn Tage später konnte er jedoch seine Ausbildung in Düsseldorf-Derendorf als Vikar bei der Bekennenden Kirche fortsetzen. Da er sich aber vom Kirchenkonsistorium abgewandt hatte und die zuständigen Kirchenausschüsse ablehnte, bekam er an der Bonner evangelisch-theologischen Fakultät beim Ende des Promotionsverfahrens erhebliche Schwierigkeiten. Obwohl er alle Leistungen des Promotionsverfahrens erbracht hatte, wurde ihm die Verleihung der Urkunde durch den Dekan Professor Dr. Emil Pfenningsdorf verwehrt. Dennoch führte Hellbardt den Titel "lic. theol". Im Septmeber 1942 beantragte er erneut die Anfertigung seiner Urkunde, doch wurde sie ihm weiterhin - mit Zustimmung des zuständigen Ministers Hanns Kerrl (1887-1941) verweigert.

Literatur

Rauthe, Simone, "Scharfe Gegner". Die Disziplinierung kirchlicher Mitarbeitender durch das Evangelische Konsisitorium der Rheinprovinz und seine Finanzabteilung von 1933 bis 194, Bonn 2003, S. 212f.

Sicherheit: belegt