Beschreibung

Die Hausfrau Margarete Huwe (geb. 29.11.1911 in Koblenz-Lützel) musste aufgrund illegaler Tätigkeit ihrerseits und ihres Mannes in der KPD ins Ausland emigrieren. Margarete Huwe gab dies in ihrem Antrag auf Wiedergutmachung an. Dort gab sie auch zu Protokoll, dass sie ihrem Ehemann von 1936-1940 ins Ausland folgte, da die Gestapo von ihr die Scheidung von ihrem Ehemann verlangte. Margarete Huwe gab des Weiteren zu Protokoll, dass sie von April bis November 1935 in der Koblenzer KPD illegale Arbeit gegen den Faschismus verrichtete (um welche Arbeit es sich genau handelt, ist in der Akte nicht ersichtlich). Nach eigenen Angaben war sie vor 1933 politisch nicht organisiert. Im März 1935 befand Huwe sich für einen Tag in Untersuchungshaft in Koblenz, da sie durch die Gestapo wegen „Verdunklungsgefahr in pol[itischer] Sache“ ihres Mannes festgenommen worden war. Ein Urteil gab es allerdings nicht. In Belgien, in das sie neben Frankreich ebenfalls emigrierte, wurde sie von der Roten Hilfe Belgien unterstützt und betätigte sich zudem in der KPD Gruppe Roux-Courelles. Ebenda beteiligte sie sich 1936 bis 1940 an Sammelaktionen für die Rote Hilfe. Huwes Antrag auf Anerkennung als Opfer des Faschismus vom 20.10.1949 wurde von der Betreuungsstelle für die Landkreise Goar und Simmern anerkannt, der Antrag auf Soforthilfe vom 11.11.1949 wurde jedoch abgelehnt.

Quellen

LHAK 540,1 Nr. 1139

Sicherheit: belegt