Beschreibung

Der Gottesdienst der evangelischen Gemeinde in Linz am Rhein wurde am 7.4.1935 von einem kommunalen Beamtenanwärter überwacht. In diesem Gottesdienst teilte Pfarrer Brandt mit, dass zum Zeichen der Trauer aus Anlass der Maßregelung hessen-naussauischer Pfarrer und der damit verbundenen Not der hessen-nassauischen Gemeinden, die sich aus der Schließung verschiedener Kirchen ergeben hätte, nicht mit allen Glocken sondern lediglich mit der kleinsten Glocke geläutet worden sei. Es sei durch die vorgesetzte Kirchenbehörde angeordnet gewesen, dass überhaupt nicht geläutet werden sollte, hiervon sei aber abgesehen worden, um den Beginn des Gottesdienstes anzeigen zu können. Weiter teilte Pfarrer Brandt mit, dass die gemaßregelten Pfarrer in das Gebet eingeschlossen werden sollten. Aufgrund der Rede Brandts soll eine "gewisse Erregung" bei einem Teil der Kirchenbesucher zu spüren gewesen sei, weshalb der Erste Beigeordnete von Linz als Vertreter der Ortspolizeibehörde in einem geheimen Schreiben an den Landrat von Neuwied vorschlug, den Pfarrer um Mäßigung anzuhalten und zu verwarnen.

Quellen

LHAK 475, Nr. 1620

Literatur

Burghard, Hermann/ Kasper, Cordula, Linz am Rhein. Die Geschichte der Stadt von der Frühzeit bis zur Gegenwart (Stadt und Gesellschaft. Studien zum Rheinischen Städteatlas, Bd. 2), Köln u.a. 2002, S. 221.

Sicherheit: belegt