Beschreibung

Der verwitwete Schlosser Rudolf Vorberg (geboren 28.10.1913) war vor der Machtübernahme des NS-Regimes in der KPD tätig, 1933 trat er jedoch zunächst in die SA ein. Aus dieser wurde er wegen "Vernachlässigung seines SA-Dienstes" allerdings bald wieder ausgeschlossen. Im Februar 1936 kaufte Vorberg beim Radiohändler "Welfen" gegen eine Anzahlung von 100 Reichsmark (den restlichen Betrag von 135 Reichsmark konnte er nicht abbezahlen) ein Radio, mit dem sich ausländische Sender abhören ließen. Obwohl er regelmäßig ausländische Sendungen abhörte, suchte Vorberg keinen Kontakt zu alten oder neuen Parteikameraden der KPD. Auch lud er niemanden ein, mit ihm Radio zu hören. Dennoch hielt er seine Aktivitäten kaum geheim. Zeugen berichteten, dass Vorberg sich auffallend informiert über die Lage in Russland äußerte, "sowjetrussische Verhältnisse lobte" sowie deutsche Zeitungen der Lüge bezichtigte. Vorbergs Frau beklagte sich bei ihrem Vermieter, dass "sie, die nationalsozialistisch eingestellt sei, mit einem Mann verheiratet sei, der Kommunist sei." Aus Zeugenaussagen ließ sich konstruieren, dass Vorberg abwechselnd folgende Sender hörte: Sender Paris, Radio Luxemburg, die Sender Moskau I und II, sowie diverse spanische Sender. Ein Zeuge beschrieb, dass Vorberg "vor Freude im Zimmer umhergesprungen und sonstige Kindereien gemacht habe", wenn negative Meldungen über Geschehnisse in Deutschland im Radio zu hören waren. Vorberg versuchte auch, seinen Vermieter zu überreden eine Hochantenne anzubringen, doch da dieser bereits von den Aktivitäten seines Vermieters wusste, verweigerte er dies. Zu einer Bekannten, Frau Orth, sagte Vorberg, dass er "hoffe, dass die Kommunisten noch mal ans Ruder kämen". Auch eine ehemalige Geliebte bezeugte, dass Vorberg regelmäßig ausländische Sender hörte und, wenn über Deutschland berichtet wurde, seinen Stuhl vor das Radio schöbe. Wenn hingegen das "Deutschlandlied" gespielt wurde, änderte er den Sender. "Das hört man ja jeden Tag", erklärte Vorberg ihr. Er sabotierte außerdem durch Rückkopplung das Radio seines Vermieters, als eine Rede von Goebbels übertragen wurde. Als der Vermieter Vorberg zur Rede stellte, erklärte er, "er wolle die Quatscherei von Goebbels nicht hören". Am 8.1.1937 verurteilte das Oberlandesgericht Hamm Vorberg wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens zu zwei Jahren Haft. Von einer Entziehung des Radios, dass Vorberg noch immer nicht abbezahlt hatte, wurde abgesehen. Am 17.5.1938 wurde ein Gnadengesuch beantragt, da es sich aus Sicht des Gerichts um einen minder schweren Fall handelte. Vorberg hatte weder Schaden angerichtet, noch versucht hatte, seine Inhalte zu verbreiten, aufgrund seines jungen Alters wurde er außerdem als "unreif und leicht beeinflussbar" eingestuft. Am 14.4.1939 wurde diesem Gesuch in Form einer Aussetzung der Haftstrafe unter Auferlegung einer Bewährungsfrist von drei Jahren stattgegeben. Am 1.7.1941 ging ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Hamm an die Gestapo in Düsseldorf, unauffällig zu überprüfen, ob sich Vorberg an seine Bewährungsauflagen gehalten hatte. Am 26.8.1941 wurde Vorberg der Rest der Strafe offiziell erlassen.

Quellen

"LAV NRW R, RW 58, Nr. 482 StAW, AfW W- 76628, W- 76629 GSTAH, 10000-10003 "

Literatur

"Gedenkbuch für die NS-Opfer aus Wuppertal Webseite des Vereins zur Erforschung der Sozialen Bewegungen in Wuppertal e.V., abgerufen unter: https://www.gedenkbuch-wuppertal.de/de/person/vorberg (Stand: 7.8.2019) Datenbank ""Politisch Verfolgte in Wuppertal"" Website eines Projekts zur NS-Verfolgung der Bergischen Universität Wuppertal abgerufen unter: http://www.ns-verfolgung.uni-wuppertal.de/db_les/?Projekt=KdW (Stand: 7.8.2019) "

Sicherheit: belegt