Beschreibung

Der Schriftsteller Theodor Henkel (geb. 15.1.1881) war ein „[…] ein fanatischer Zentrumsanhänger“ und wurde mehrfach wegen negativen Kommentaren über den deutschen Staat straffällig. Er wurde am 5.6.1935 wegen „[…] abfälliger Äußerungen gegen die deutsche Rechtspflege in Schutzhaft […]“ genommen und verbrachte dort einen Monat, bevor er am 2.7.1935 wieder freigesetzt wurde. Ein Antrag der Staatspolizei auf Internierung in einem Konzentrationslager war am 26.6.1935 abgelehnt und die Beamten angewiesen worden, ihn nach Ablauf der Schutzhaft wieder zu entlassen. Während seines Prozesses im Juni 1935 drohte Henkel damit, „[…] er würde die Angelegenheit in einer ausländischen Zeitung veröffentlichen, wie die Ungerechtigkeit der deutschen Rechtsprechung in Deutschland gehandhabt wird“ [sic!] und erklärte seine Absicht, ins Ausland zu gehen, „[…] sodass er strafrechtlich nicht verfolgt werden kann.“ In einem Gestapo-Bericht vom 5.2.1936 hieß es: „H. ist ein alter Querulant und fanatischer Anhänger des früheren Zentrums.“ In einem erneuten Bericht vom 18.10.1937 wurde auf eine erneute Verhaftung Henkels am 6.8.1937 wegen Verstoßes gegen das Heimtückegesetz hingewiesen. In der Akte wurde erwähnt, dass das Verfahren bei einem Sondergericht in Dortmund schwebe, in Essen sei ein Haftbefehl gegen ihn erlassen worden.

Quellen

LAV NRW R, RW58, Nr. 58512

Sicherheit: belegt