Beschreibung

Die Hausfrau Hedwig Schömann (geboren am 27.4.1907), die Hausfrau Eva Steffen (geboren am 6.10.1919), der Weingutsbesitzer Stefan Studert (geboren am 26.1.1900) und der Gärtnermeister Peter Schädler (geboren am 26.7.1898), alle gebürtig aus und wohnhaft in Zeltingen, verbreiteten Kopien eines von den Alliierten über Luftwaffenflughäfen abgeworfenen und vom britischen Geheimdienst verfassten Briefes des kurz zuvor gefallenen Fliegerasses  Oberst Werner Mölders (1913-1941), den dieser kurz vor seinem Tod an den erfundenen Probst Johst von Stettin gerichtet haben soll. Der Text fand bei beiden großen christlichen Konfessionen großen Anklang und wurde von einigen  Geistlichen von der Kanzel verlesen. Die NS-Regierung stellte den Brief reichsweit im "Nationalblatt" als "grobe Fälschung" dar und vermutete kirchliche Stellen hinter der Schrift. "Mölders" bekannte sich in dem Brief zu seinem katholischen Glauben und schrieb unter anderem: "Viele der sogenannten ‚Lebensbejahenden‘, die uns noch zu Anfang der großen Schlachten verlachten und verspotteten, holen sich jetzt bei den ‚Lebensverneinenden‘ Katholiken Mut und Kraft. […] Es ist an der Zeit, dass die Menschen wieder glauben lernen, wieder beten lernen. Ich freue mich, Ihnen sagen zu können, dass durch unser katholisches Beispiel viele besser und glücklicher geworden sind." Hedwig Schömann erhielt von Eva Steffen eine Kopie des Briefs, den diese per Post erhalten haben soll, fertigte einige Durchschläge an und gab zwei davon an Peter Schädler weiter. Dieser gab einen davon an Stefan Studert und schickte den anderen an seinen Schwager Hans Greif, der im Felde stand. In der Vernehmung sagten alle vier Angeklagten aus, dass sie alle Kopien des Briefs sofort vernichtet hätten, nachdem sich herausgestellt hätte, dass es sich um eine Fälschung handelt. Da ihnen eine staatsfeindliche Gesinnung nicht nachgewiesen werden konnte, wurde das Verfahren eingestellt. Die Verbreitung des Briefes war reichsweit strengstens verboten, und mitunter kamen Rezipizienten für seine Verbreitung in ein Konzentrationslager.

Quellen

LHAK 584,1 Nr. 185

Sicherheit: belegt