Thema Der „Rhein-Sieg-Kreis“ im Nationalsozialismus – Strukturen, Behörden und Parteiinstanzen Betrachtet man die Forschungslage zum „Rhein-Sieg-Kreis“ im Nationalsozialismus, so sind zwei Stränge der Auseinandersetzung mit dem lokalen NS-Regime besonders deutlich ausgebildet. Der eine bezieht sich auf die jahrhundertelange jüdische Geschichte im Kreisgebiet und ist von dem Gedanken geprägt, das fast nur noch auf Friedhöfen sichtbare jüdische Erbe in Erinnerung zu behalten. Ausgehend von ersten Arbeiten und Initiativen Helmut Fischers, Heinrich Linns oder Manfred van Reys in den 1970er und 1980er Jahren sind bis in die letzten Jahre hinein Publikationen erschienen, die die Geschichte der jüdischen Gemeinden rekonstruieren, die noch erhaltenen Grabstätten dokumentieren und die antisemitische Ausgrenzung vor Ort nachzeichnen, kulminierend in der Schoah. Aufgrund der Initiative des Kreisarchivs und des Engagements geschichtsinteressierter Bürgerinnen und Bürger – beispielhaft zu besichtigen in der Gedenkstätte „Landjuden“ an der Sieg – ist dieses zentrale Kapitel nationalsozialistischer Herrschaft intensiv erforscht.
Thema Die Bevollmächtigten für den Nahverkehr (Nbv) im „Dritten Reich“ unter besonderer Berücksichtigung der Rheinlande Ein kleines Segment der kaum überschaubaren Sonderbehördenvielfalt des „Dritten Reiches“ will der folgende Beitrag erhellen: Organisation, Struktur und Aufgaben der „Bevollmächtigten für den Nahverkehr“, amtliches Kürzel Nbv. Der Begriff Nahverkehr war ein terminus technicus, der im Jahr 1931 durch die Dritte Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen vom 6.10.1931 (1) eingeführt und durch das Gesetz über den Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen (GFG) vom 26.6.1935 (2) sowie die zu diesem Gesetz erlassene Durchführungsverordnung (DVO-GFG) vom 27.3.1936 (3). Der Nahverkehr umfasste alle Transporte, die in der sogenannten Nahzone durchgeführt wurden und war im Gegensatz zum Güterfernverkehr zunächst genehmigungsfrei; zu dieser Nahzone gehörten alle Gemeinden innerhalb eines Umkreises von 50 Kilometern (4). Die im Güternahverkehr eingesetzten Kraftfahrzeuge waren gemäß § 11 DVO-GFG mit einer entsprechenden Aufschrift zu kennzeichnen.
Thema Der Parlamentarische Rat in Bonn 1948–1949 Nachdem die deutsche Wehrmacht am 8./9.5.1945 bedingungslos kapituliert hatte, leiteten die von den Vier Mächten eingesetzten Militärgouverneure politisch und verwaltungstechnisch das in die amerikanische, britische, französische und sowjetische Besatzungszone eingeteilte Deutschland (ohne die annektierten Ostgebiete). Die Militärverwaltungen begannen in der sowjetischen Besatzungszone bereits 1945, in den übrigen drei Zonen erst 1946 und 1947 damit, Länder zu schaffen, Ministerpräsidenten zu bestellen und diese mit der Verwaltung der Länder zu beauftragen. Es wurden Parteien zugelassen, die sich ab 1949 auch über die Besatzungszonen hinweg zusammenschlossen.
Thema Deutsche Dienststellen für das Saargebiet (1919–1935) Gemäß Artikel 45 bis 49 des Versailler Vertrags von 1919 sollte das Saargebiet, dessen Kohleproduktion zugleich Frankreich zufiel, für 15 Jahre dem Völkerbund unterstellt werden. Nach Ablauf dieser Frist sollte eine Volksabstimmung über die weitere staatliche Zugehörigkeit des Saargebietes entscheiden. Für die Erledigung von Saarangelegenheiten und die Verbindung zum Saargebiet, für die Übergabe des Saargebiets, für den amtlichen Verkehr mit der vom Völkerbund ernannten Internationalen Regierungskommission im Saargebiet sowie schließlich dessen Rückgliederung an das Deutsche Reich wurden beim Reich und den beteiligten Ländern Preußen und Bayern offizielle, teils auch unter anderem Namen arbeitende Dienststellen errichtet, die hier vorgestellt werden sollen.
Thema Der Reichskommissar für die besetzten rheinischen Gebiete (1919–1930) Nach den Bestimmungen des Waffenstillstandsvertrages vom 11.11.1918 waren die deutschen Gebiete von deutschen Truppen zu räumen. In die geräumten Gebiete marschierten im Laufe des Dezember alliierte Truppen in die westlich des Rheins gelegenen deutschen Gebiete ein (Belgier: Niederrhein und Raum Aachen, Briten: Raum Köln, Amerikaner: Raum Koblenz, Franzosen; Raum Mainz und die Pfalz) und besetzten auch drei Brückenköpfe auf dem rechten Rheinufer mit einem Radius von 30 Kilometern um Köln, Koblenz und Mainz (am 16.1.1919 kam ein weiterer Brückenkopf bei Kehl mit einem Radius von 10 Kilometern hinzu). Betroffen von der Besetzung war in erster Linie die überwiegend auf der linken Rheinseite gelegene preußische Rheinprovinz. Besetzt waren die linksrheinischen Gebiete der Rheinprovinz, aus der Provinz Hessen-Nassau Teile des Regierungsbezirks Wiesbaden, die bayerische Pfalz, der größte Teil der hessischen Provinz Rheinhessen und der oldenburgische Regierungsbezirk Birkenfeld, ferner das badische Kehl.
Thema Das Reichsministerium für die besetzten Gebiete (1919-1930) Das im August 1923 errichtete Reichsministerium für die besetzten Gebiete weist selbst in der an Besonderheiten nicht armen deutschen Verwaltungsgeschichte Eigentümlichkeiten auf, die ihm unter den Ministerien seit 1919 eine besondere Stellung einräumen. Es war das einzige Ministerium auf Reichs- und Bundesebene, das nur für einen Teil des Staatsgebiets zuständig war. Vergleichbar ist auf der Reichsebene allenfalls noch das kurzlebige (1876-1879) Reichskanzleramt für Elsass-Lothringen, das die Konsolidierung der Verfassung im 1871 annektierten Reichsland zum Gegenstand hatte.
Thema Nachkriegsprozesse gegen Gestapo-Beamte vor dem Gerichtshof für Kriegsverbrechen in Luxemburg (1949-1951) Prozesse gegen deutsche Kriegsverbrecher waren ein transnationales Phänomen, denn in nahezu allen im Zweiten Weltkrieg beteiligten Ländern wurden solche Prozesse geführt, so auch im Großherzogtum Luxemburg. Insgesamt ermittelte die luxemburgische Staatsanwaltschaft gegen 181 Reichsdeutsche wegen Kriegsverbrechen, gegen 162 wurde in Luxemburg ein Gerichtsverfahren eröffnet. Im Laufe der Jahre wurden 44 Deutsche verurteilt, davon fünf zum Tode (drei in Abwesenheit), 15 wurden freigesprochen, und in 103 Fällen wurde das Verfahren eingestellt.
Thema Die Vertretung der Rheinprovinz im Preußischen Staatsrat (1921 bis 1933) und im Reichsrat (1921 bis 1934) Der Preußische Staatsrat wurde 1920 zur Vertretung der Provinzen bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Staates gebildet. Das Preußische Staatsministerium hatte den Staatsrat über die Führung der Staatsgeschäfte auf dem laufenden zu halten, es hatte dem Staatsrat des Weiteren bei der Einbringung von Gesetzesvorlagen Gelegenheit zur gutachtlichen Äußerung zu geben, wobei der Staatsrat seine abweichende Äußerung dem Landtag schriftlich darlegen konnte. Der Staatsrat war ferner berechtigt, über das Staatsministerium Gesetzesvorlagen im Landtag einzubringen.
Thema Die Anfänge der Bundesrepublik Deutschland in der provisorischen Hauptstadt Bonn 1949/1950 Am 10.5.1949 entschied sich der Parlamentarische Rat mit knapper Mehrheit für Bonn als vorläufigen Sitz des neuen westdeutschen Staates. Drei Monate später sollten die ersten Bundestagswahlen stattfinden, in der zweiten Septemberwoche die 402 frischgebackenen Parlamentarier und die Bundesratsvertreter anrücken. Bundesversammlung, Kanzlerwahl, Regierungsbildung und Arbeitsaufnahme der Ministerien waren die nächsten Schritte. Es blieben also ganze vier Monate, um in der kleinen Universitätsstadt am Rhein die Voraussetzungen zu schaffen.