Thema Widerstand gegen das NS-Regime? Katholische Kirche und Katholiken im Rheinland 1933−1945 Die Geschichte der katholischen Kirche und der Katholiken im „Dritten Reich“ gehört bis heute zu den am meisten umstrittenen Fragen der NS-Geschichte. Obwohl Historiker, aber auch Schriftsteller und Journalisten nunmehr seit Jahrzehnten darüber streiten, ist eine Annäherung der Positionen nicht in Sicht. Im Gegenteil: In kaum einer Frage klaffen die Meinungen noch immer so weit auseinander wie in dieser.
Thema Bonn im Bombenkrieg 1939-1945 Das heutige Stadtgebiet von Bonn ist alliierten Bombardierungen in sehr unterschiedlicher Intensität ausgesetzt gewesen: Glimpflich davon kamen Bad Godesberg, Hardtberg und Oberkassel. Im Industrieort Beuel waren besonders das brückennahe Zentrum und die Rheinfront betroffen, des Weiteren indirekt (durch Explosion eines abgestellten Munitionszuges) das Gebiet um den Bahnhof. Auch in Bonn litten die flussnahen Gebiete am meisten, wurde somit vor allem die Altstadt stark zerstört. Wer 1949 aus der Bizonenhauptstadt Frankfurt kommend mit der Fähre ins Linksrheinische übersetzte, sah vor sich eine Ruinenlandschaft, über die sich einsam die Türme des Münsters erhoben. Der in Trümmern liegende Stadtkern, „das Herz der im Zeitenlauf groß gewordenen Mittelstadt“ (Fehre), wurde noch lange als offene Wunde empfunden, besonders im Kontrast zum großbürgerlichen Villenstreifen rheinaufwärts, welcher jetzt die Staatsorgane der frühen Bundesrepublik beherbergte, oder zu den weitgehend intakten Gründerzeitvierteln in Bad Godesberg und der Bonner Südstadt.
Thema „Euthanasie" und Zwangssterilisierungen im Rheinland (1933–1945) In die Psychiatrie eingewiesene Männer und Frauen waren während der NS-Herrschaft von Anfang an in besonderer Weise bedroht. Denn für die Nationalsozialisten galten psychisch kranke und geistig behinderte Menschen als Träger von Erbkrankheiten, die ausgemerzt werden sollten. Als die Nationalsozialisten 1933 an die Schaltzentralen der Macht gelangten, fanden sie einen vom Preußischen Landesgesundheitsrat 1932 ausgearbeiteten Entwurf vor, den sie noch verschärften und der am 14.7.1933 mit Wirkung zum 1.1.1934 als „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" Rechtskraft erlangte.