Thema Die Städteordnung für die Rheinprovinz von 1856 Als Ergebnis des Wiener Kongresses 1815 fielen zahlreiche unterschiedliche Territorien in den Rheinlanden an Preußen. Die Übergangsverwaltung unter dem Generalgouverneur Johann August Sack (1764-1831) mit Sitz in Aachen behielt das tradierte gleiche Kommunalverfassungsrecht für Stadt und Land bei. Die bisherigen „Maires“ nannten sich nun „Bürgermeister“. Deren Bürgermeistereien blieben Zusammenschlüsse von mehreren Einzelgemeinden in einem Kreisverband mit ihrer gemeinsamen Verwaltung. 1816 wurden die rheinischen Gebiete von einer ordentlichen preußischen Verwaltung mit Landräten, Regierungs- und Oberpräsidenten der beiden eingerichteten Provinzen übernommen. 1822 wurden die beiden Provinzen zusammengeschlossen. Die neue Provinz hieß ab 1830 „Rheinprovinz“. Im Unterschied zur französischen Verwaltung war die neue kollegialistische Ordnung Preußens deutlich schwerfälliger.
Thema Die Stadtverwaltung Koblenz im Nationalsozialismus Drei Charakteristika prägten Koblenz seit dem frühen 19. Jahrhundert: Es war eine Beamten-, Rentner- und Soldatenstadt. Als Sitz des Oberpräsidenten der preußischen Rheinprovinz, des Regierungspräsidenten des Regierungsbezirks Koblenz sowie zahlreicher weiterer Justiz- und Verwaltungsbehörden war die Stadt an Rhein und Mosel eine ausgesprochene Beamtenstadt. Koblenz war außerdem eine der größten Garnison- und Festungsstädte Preußens, in der das Generalkommando des VIII. Armeekorps sowie viele andere militärische Kommandobehörden ansässig waren.