Biographie Hermann Freiherr von Lüninck Hermann Joseph Antonius Maria Freiherr von Lüninck wurde am 3.5.1893 auf Haus Ostwig (heute Gemeinde Bestwig) im ehemaligen Kreis Meschede geboren. Seine Eltern waren der Rittergutsbesitzer Karl Freiherr von Lüninck (1856–1921) und Anna-Maria, geborene von Mallinckrodt (1869–1957). Die Familie war katholisch. Hermann heiratete 1925 in Lüdinghausen Bertha Gräfin von Westerholt zu Gysenberg (1897–1945). Aus der Ehe gingen fünf Kinder hervor. Die beruflichen Wege Hermanns und seines älteren Bruders Ferdinand (1888–1944) weisen teils verblüffende Parallelen auf: Beide waren in der Weimarer Zeit hohe Funktionäre landwirtschaftlicher Organisationen, beide wurden im Frühjahr 1933 zu Oberpräsidenten ernannt, beide waren 1944 im Widerstand.
Thema Der Provinzialausschuss der Rheinprovinz 1888-1933 Mit der Einführung der Provinzialordnung vom 29.6.1875 in der Rheinprovinz in einer für diese Provinz modifizierten Fassung durch Gesetz vom 1.6.1887 wurden auch im Rheinland wie zuvor im übrigen Preußen die Verwaltungsgliederung und die bisher bestehende provinzialständische Verfassung grundlegend umgewandelt. Die Provinz wurde zweigeteilt in einen staatlichen Verwaltungsbezirk (Rheinprovinz) und einen kommunalen Selbstverwaltungskörper (Provinzialverband). An der Spitze des staatlichen Verwaltungsbezirks stand der Oberpräsident, der auch die Aufsicht über den Provinzialverband ausübte. Organe des Provinzialverbandes waren der Provinziallandtag, der Provinzialausschuss und der Landesdirektor, der ab 1897 auch in der Rheinprovinz Landeshauptmann hieß. Der Provinziallandtag wurde nicht mehr durch Wahlen des bevorrechtigten Grundbesitzes und der besonders bevorrechteten Rittergüter gebildet, sondern ging aus den Wahlen der Kreistage und der Stadtverordnetenversammlungen hervor.