Thema Die Bergverwaltung in der Rheinprovinz Die staatliche Verwaltung des Berg-, Hütten- und Salinenwesens bildete in Preußen seit jeher einen eigenständigen Geschäftsbereich jenseits der allgemeinen und inneren Verwaltung, die bei den Regierungen gebündelt war. Die Rheinprovinz war angesichts ihrer bedeutenden Vorkommen an Bodenschätzen und deren Erschließung, namentlich im westlichen Ruhrgebiet, im Aachener Revier und im Saarrevier, einer der Schwerpunkte der preußischen Bergverwaltung. Das Berg-, Hütten- und Salinenwesens galt als Regal der Landeshoheit, also Eigentum- und Abbaurechte standen dem Staat als Regalinhaber zu; die Nutzung selbst konnte in der Regel gegen jährliche Konzessionsgelder an Private überlassen werden.
Thema Die Bevollmächtigten für den Nahverkehr (Nbv) im „Dritten Reich“ unter besonderer Berücksichtigung der Rheinlande Ein kleines Segment der kaum überschaubaren Sonderbehördenvielfalt des „Dritten Reiches“ will der folgende Beitrag erhellen: Organisation, Struktur und Aufgaben der „Bevollmächtigten für den Nahverkehr“, amtliches Kürzel Nbv. Der Begriff Nahverkehr war ein terminus technicus, der im Jahr 1931 durch die Dritte Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen vom 6.10.1931 (1) eingeführt und durch das Gesetz über den Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen (GFG) vom 26.6.1935 (2) sowie die zu diesem Gesetz erlassene Durchführungsverordnung (DVO-GFG) vom 27.3.1936 (3). Der Nahverkehr umfasste alle Transporte, die in der sogenannten Nahzone durchgeführt wurden und war im Gegensatz zum Güterfernverkehr zunächst genehmigungsfrei; zu dieser Nahzone gehörten alle Gemeinden innerhalb eines Umkreises von 50 Kilometern (4). Die im Güternahverkehr eingesetzten Kraftfahrzeuge waren gemäß § 11 DVO-GFG mit einer entsprechenden Aufschrift zu kennzeichnen.
Thema Thomas Mann und die Rheinlande Die Rheinlande sind nicht die Region, die in Thomas Manns (1875-1955) Leben und Werk einen besonderen Platz eingenommen hat, kein Vergleich mit Lübeck, München, der Schweiz oder den Vereinigten Staaten. Auch seine Romane und Erzählungen spielen überwiegend an anderen Orten; die Rheinlande fallen, wie es Hans R. Vaget treffend formuliert, „völlig aus dem Rahmen des Thomas Mannschen Œuvres“ . Dennoch gibt es neben zahlreichen Besuchs- und Vortragsreisen zwischen 1903 und 1932 sowie 1954 einige bemerkenswerte biographische Beziehungen des Schriftstellers zum Rheinland, namentlich seine Freundschaft mit dem Germanisten und Schriftsteller Ernst Bertram (1884-1957) sowie das philosophische Ehrendoktorat der Universität Bonn.
Thema Die Ruhrlade - Vereinigung der „führenden Persönlichkeiten der Eisen- und Kohlenindustrie im rheinisch-westfälischen Industriegebiet“ Lade ist ein altmodisches Wort, nach dem Grimmschen Wörterbuch „ein kistenförmiger gröszerer oder kleinerer behälter“. Heute ist es gelegentlich noch als Kranken- oder Sterbelade bekannt, eine alte Bezeichnung für entsprechende Versicherungen, deren Gelder und Urkunden in einer Lade aufbewahrt wurden. Aber auch zwei weitere Lesarten der Brüder Grimm sind erwägens- oder zumindest erwähnenswert: die zusammenkunft einer zunft und die zunft selbst hiesz lade: zu éiner lade halten ward von verschiedenen handwerkern gesagt, die sich in éine corporation zusammenthaten sowie eine niederdeutsche Lesart: eine gesellschaft, gelag, mit verdächtigem nebensinne, dat is en rechte lade, eine unrechtliche, liederliche, versoffene gesellschaft. Letzteres waren die zwölf überaus honorigen Herren, die sich Anfang 1928 zu der Ruhrlade zusammentaten, gewiss nicht.
Thema Die Eisenbahn am unteren linken Niederrhein Das Eisenbahnnetz am unteren linken Niederrhein entstand in seiner Grundstruktur in der recht kurzen Zeitspanne von 15 Jahren zwischen 1863 und 1878 mit einigen kleineren tatsächlichen und geplanten Erweiterungen in den ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts.
Thema Deutsche Dienststellen für das Saargebiet (1919–1935) Gemäß Artikel 45 bis 49 des Versailler Vertrags von 1919 sollte das Saargebiet, dessen Kohleproduktion zugleich Frankreich zufiel, für 15 Jahre dem Völkerbund unterstellt werden. Nach Ablauf dieser Frist sollte eine Volksabstimmung über die weitere staatliche Zugehörigkeit des Saargebietes entscheiden. Für die Erledigung von Saarangelegenheiten und die Verbindung zum Saargebiet, für die Übergabe des Saargebiets, für den amtlichen Verkehr mit der vom Völkerbund ernannten Internationalen Regierungskommission im Saargebiet sowie schließlich dessen Rückgliederung an das Deutsche Reich wurden beim Reich und den beteiligten Ländern Preußen und Bayern offizielle, teils auch unter anderem Namen arbeitende Dienststellen errichtet, die hier vorgestellt werden sollen.
Thema Die Vertretung rheinischer Städte im Preußischen Herrenhaus 1854-1918 „Ich habe den verstorbenen Bundeskanzler, der zwischen Herrenhaus und dem Bonner Bundestag so manche beratende Versammlung erlebte, einmal gefragt, welches Parlament seiner Meinung nach das höchste Niveau gehabt habe. Adenauers Antwort war überraschend: ‚Das preußische Herrenhaus‘, sagte er.“ (Golo Mann). Der folgende Beitrag möchte am Beispiel der zur Vertretung im Herrenhaus berechtigten rheinischen Städte aufzeigen, wie es zur Berufung von Vertretern der Städte in das Herrenhaus kam, wie das Verfahren von Präsentation und Berufung aussah, schließlich, welche Personen ihre Städte im Herrenhaus repräsentierten.
Thema Der Provinzialausschuss der Rheinprovinz 1888-1933 Mit der Einführung der Provinzialordnung vom 29.6.1875 in der Rheinprovinz in einer für diese Provinz modifizierten Fassung durch Gesetz vom 1.6.1887 wurden auch im Rheinland wie zuvor im übrigen Preußen die Verwaltungsgliederung und die bisher bestehende provinzialständische Verfassung grundlegend umgewandelt. Die Provinz wurde zweigeteilt in einen staatlichen Verwaltungsbezirk (Rheinprovinz) und einen kommunalen Selbstverwaltungskörper (Provinzialverband). An der Spitze des staatlichen Verwaltungsbezirks stand der Oberpräsident, der auch die Aufsicht über den Provinzialverband ausübte. Organe des Provinzialverbandes waren der Provinziallandtag, der Provinzialausschuss und der Landesdirektor, der ab 1897 auch in der Rheinprovinz Landeshauptmann hieß. Der Provinziallandtag wurde nicht mehr durch Wahlen des bevorrechtigten Grundbesitzes und der besonders bevorrechteten Rittergüter gebildet, sondern ging aus den Wahlen der Kreistage und der Stadtverordnetenversammlungen hervor.
Thema Die Vertretung der Rheinprovinz im Preußischen Staatsrat (1921 bis 1933) und im Reichsrat (1921 bis 1934) Der Preußische Staatsrat wurde 1920 zur Vertretung der Provinzen bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Staates gebildet. Das Preußische Staatsministerium hatte den Staatsrat über die Führung der Staatsgeschäfte auf dem laufenden zu halten, es hatte dem Staatsrat des Weiteren bei der Einbringung von Gesetzesvorlagen Gelegenheit zur gutachtlichen Äußerung zu geben, wobei der Staatsrat seine abweichende Äußerung dem Landtag schriftlich darlegen konnte. Der Staatsrat war ferner berechtigt, über das Staatsministerium Gesetzesvorlagen im Landtag einzubringen.
Thema Die Aufmarschtransportbewegungen des Heeres 1914 im Rheinland Der Aufmarschplan des Großen Generalstabs („Schlieffen-Plan“) sah für den Kriegsfall vor, nahezu sämtliche Landstreitkräfte Im Westen gegen Frankreich einzusetzen, für die vorgesehene Umfassung der französischen Truppen auch durch Belgien (unter Missachtung der belgischen Neutralität) und Luxemburg vorzurücken. Der Großteil der mit der Eisenbahn durchgeführten Aufmarschtransportbewegungen Richtung Westen hatte Bestimmungen in der Rheinprovinz zum Ziel, die in den folgenden Übersichten dokumentiert werden.