1288 bis 1521 - Die Rheinlande im Spätmittelalter
Zu den Kapiteln
1. Die Rheinlande am Anfang des Spätmittelalters
Den Beginn der spätmittelalterlichen rheinischen Geschichte markiert eine der größten und blutigsten Schlachten des Mittelalters: das Treffen bei Worringen am 5.6.1288. Der Kölner Erzbischof Siegfried von Westerburg und seine Verbündeten, die Grafen von Geldern und Luxemburg, unterlagen dem jungen Herzog Johann I. von Brabant (1252/1253-1294) und dessen Alliierten, den Grafen von Berg, Jülich und Mark sowie der Stadt Köln. Die Niederlage hatte weitreichende Folgen: Der auf Herzogsgewalt und Kölner Lehnshof gegründete kölnische Anspruch auf Vorherrschaft am Rhein war sichtbar gescheitert. Durch den Ausgang der Schlacht verfestigte sich eine neue Machtkonstellation, die sich seit langem abgezeichnet hatte.
Im nördlichen Rheinland standen dem weltlichen Herrschaftsgebiet des Kölner Erzbischofs (Kölner Erzstift, Kurköln) mit den Grafschaften Geldern, Jülich, Berg und Kleve wenige mittelgroße, aber mächtige Territorien gegenüber. Fast ebenso bedeutend war zeitweise durch die Pfandschaftspolitik ihrer Grafen die Grafschaft Moers. Daneben und in Konkurrenz existierte eine Vielzahl kleinerer weltlicher und geistlicher Herrschaften, die später zumeist als Unterherrschaften in den größeren Territorien aufgingen (Mediatisierung).
Im südlichen Rheinland war zunächst nur das Trierer Erzstift (Kurtrier) dem Kölner Pendant und den nördlichen Grafschaften gegenüber gleichgewichtig und gleichbedeutend. Die Grafschaften von Virneburg, Veldenz, Sponheim, Saarbrücken und Zweibrücken, die Raugrafschaft, die Wild- und Rheingrafschaft sowie die kleineren weltlichen und geistlichen Territorien erreichten nicht den Rang ihrer nördlichen Nachbarn. Die bedeutende Grafschaft Luxemburg geriet durch die Schlacht bei Worringen in eine ernste Krise und orientierte sich seitdem mehr nach Südwesten.
Die Erzbischöfe von Köln und Trier nahmen eine herausragende, übergeordnete Stellung ein. Sie waren nicht nur Landesherren ihrer eigenen Territorien, sondern als Bischöfe auch geistliches Oberhaupt aller übrigen Herrschaften, die in ihren Kirchenprovinzen lagen. Darüber hinaus besaßen sie als Kurfürsten ein besonderes Gewicht in der Reichsverfassung und der Politik des Reiches. Sie gehörten dem exklusiven Gremium an, das den König wählte. Zudem beanspruchte der Kölner Erzbischof erfolgreich das Recht, den Neuerwählten in Aachen zum König zu krönen.
In ihrer Herrschaftsausübung fühlten sich alle regionalen und lokalen Machthaber im Prinzip jedoch gleichberechtigt und konkurrierten miteinander um Bedeutung, Einfluss und Macht. Sie versuchten ihre Herrschaftsräume, auch mit Waffengewalt (Fehde) zu festigen und auszubauen. Konflikte innerhalb der regierenden Dynastien führten in einigen Territorien zu Erbauseinandersetzungen und Machtkämpfen.
Mehrere Territorien griffen in die angrenzenden Nachbarregionen aus, wie Kurköln nach Westfalen, die Grafschaft Geldern in Gebiete westlich der Maas oder die Grafschaften Kleve und Jülich mit einzelnen Besitzrechten bis nach Frankreich. Gleichzeitig nahmen die westlichen Nachbarn Brabant, Burgund und Frankreich direkt oder indirekt Einfluss auf die rheinischen Territorien, die so in die großen europäischen Konflikte eingebunden wurden.
2. Zeitläufte im spätmittelalterlichen Rheinland
In den Friedensverträgen von Mai 1289 musste der Kölner Erzbischof seine ehemaligen Gegner als gleichberechtigte Partner akzeptieren und zumindest vorläufig auf seinen Anspruch auf Suprematie verzichten. Sein Nachfolger, Erzbischof Wikbold von Holte, erreichte 1298/1299 gar einen Ausgleich mit seinen rheinischen Nachbarn. Erst als Wikbold sich im Oktober 1300 mit den rheinischen Kurfürsten gegen König Albrecht I. (Regierungszeit 1298-1308) verband, kam es erneut zum Konflikt. Der König suchte nach Verbündeten und fand sie in den Grafen von Jülich, Berg und Kleve, die dem wieder erstarkenden Erzstift Köln skeptisch gegenüberstanden und ihre Erfolge von Worringen nicht verspielen wollten.
Das Trierer Erzstift hatte im ausgehenden 13. Jahrhundert unter Erzbischof Boemund I. ein vergleichsweise friedliches Jahrzehnt erlebt. Dies änderte sich durch den rheinischen Kurfürstenbund, an dem Boemunds Nachfolger Erzbischof Dieter von Nassau maßgeblich beteiligt war. Aus den militärischen Auseinandersetzungen mit dem König ("Kurfürstenkrieg") gingen letztlich beide Erzstifte geschwächt hervor, Kurtrier geriet zeitweise sogar in eine ernsthafte Krise.
Die Schwäche des Erzstifts Köln setzte sich in der langen Sedisvakanz nach Wikbolds Tod fort und konnte erst unter seinem Nachfolger wettgemacht werden. Allerdings erhob Erzbischof Heinrich von Virneburg, der sich politisch deutlich nach Frankreich hin orientierte, gegenüber dem König und seinen niederrheinischen Konkurrenten bald alte kölnische Maximalforderungen. Unter anderem deshalb stellten sich die werdenden niederrheinischen Landesherren, anfangs mit Ausnahme von Geldern und Mark, bei der Doppelwahl 1314 bewusst gegen den erzbischöflichen Kandidaten, den Habsburger Friedrich den Schönen (Gegenkönig 1314-1330). Sie favorisierten Ludwig den Bayern (Regierungszeit 1314-1347), der auch vom Trierer Erzbischof Balduin von Luxemburg unterstützt wurde. In den folgenden Kämpfen konnte sich Erzbischof Heinrich nicht durchsetzen, während seine Konkurrenten ihre Macht weiter ausbauen und das interterritoriale Gleichgewicht halten konnten.
Das Machtgefüge mit den bisher vorherrschenden Koalitionen änderte sich 1332 grundlegend, als Walram, der Bruder Graf Wilhelms V. von Jülich, zum Kölner Erzbischof gewählt wurde. Die über 100-jährige Rivalität zwischen der Grafschaft Jülich und Kurköln wich nun einer brüderlichen Kooperation. Durch diesen Wechsel ("renversement des alliances") kam es zu einer bald 20-jährigen Friedenszeit am Niederrhein. Gemeinsam beteiligten sich Kurköln und Jülich an den beiden Allianzen niederrheinisch-niederländischer Fürsten zunächst gegen Brabant (1332), dann gegen Frankreich (1334). Die Grafen von Jülich und Geldern vermittelten darüber hinaus zwischen dem englischen König Eduard III. (Regierungszeit 1327-1377) und dem Kaiser. Lohn dieser Bemühungen war die kaiserliche Erhebung in den Reichsfürstenstand: Jülich wurde Markgrafschaft (1336), Geldern Herzogtum (1339). 1356 wurde Jülich ebenfalls Herzogtum. Beide Territorien waren damit nicht nur faktisch, sondern auch verfassungsrechtlich Kurköln gleichgestellt.
Seit Anfang der 1340er Jahre war Erzbischof Walram in schwere Kämpfe gegen die Grafen von der Mark in Westfalen verwickelt, wodurch Kurköln in eine desolate Finanzlage geriet. Walram zog sich 1347 zurück und ernannte den Ritter Reinard von Schönau zum Generalvikar und überließ ihm die weltlichen Angelegenheiten. Doch erst Walrams Nachfolger Erzbischof Wilhelm von Gennep gelang die wirtschaftliche Stabilisierung der Kölner Kirche.
In Kurtrier festigte Erzbischof Balduin von Luxemburg, der auch in der Reichspolitik eine bedeutende Rolle spielte, sein weltliches Territorium und stärkte es durch eine geschickte und umsichtige Politik (Sammelprivilegien, Balduineen). Er setzte seine Vormacht erfolgreich gegen die Grafen von Sponheim sowie in langjährigen Fehden gegen den Wildgraf (Dhauner Fehde, 1328-1342) und die Herren von Eltz und deren Verbündeten (Eltzer Fehde, 1331-1336) durch. Gemeinsam mit seinem Kölner Amtsbruder Wilhelm führte er 1353 einen Feldzug gegen die Herren von Daun. Es sollte das letzte Mal sein, dass beide Erzstifte territorialpolitisch zusammenwirkten.
Die Friedenszeit am Niederrhein endete 1350. Nach dem Tod Herzog Rainalds II. von Geldern (gestorben 1343) kam es zum Bruderkrieg zwischen Rainald und Eduard um die geldrische Nachfolge. Rainald wurde durch die Grafen von Kleve unterstützt, Eduard durch deren Konkurrenten, die Grafen von der Mark sowie die Grafen von Moers, die zu dieser Zeit einen rasanten politischen Aufstieg vollzogen. Im ersten geldrischen Erbfolgekrieg setzte sich 1361 Eduard durch.
Während das Haus Jülich nach dem Aussterben des Hauses Limburg (1348) nun auch in Berg regierte, das Haus Moers zukunftsweisend aufstieg und Geldern sich konsolidierte, erlebte Kurköln unter den Erzbischöfen Adolf und Engelbert III. von der Mark eine Schwächephase. Sie wurde erst unter dem Trierer Erzbischof Kuno von Falkenstein als Kölner Koadjutor (1368-1370) überwunden.
Durch die zeitgleiche Expansion Brabants geriet der Herzog von Jülich unter massiven Druck. Er schloss mit dem neuen Kölner Erzbischof Friedrich von Saarwerden und dem Herzog von Geldern eine Allianz. Für die Gegenseite ergriffen die Grafen von der Mark Partei und begründeten so die lang anhaltende Rivalität zwischen den Häusern Jülich und Mark. Die geldrisch-jülischen Truppen besiegten in der Schlacht bei Baesweiler am 22.8.1371 das brabantische Heer und stoppten ein weiteres Vordringen nach Osten.
In der Schlacht fiel jedoch Herzog Eduard von Geldern und wenig später verstarb auch sein Bruder Rainald ohne Nachkommen. Die Folge war der zweite geldrische Erbfolgekrieg, den 1379 ihr Neffe Wilhelm von Jülich für sich entscheiden konnte. Wilhelm übernahm als Herzog von Geldern die anti-brabantische Politik seiner Vorgänger und siegte in der Schlacht vor Grave (1388). Allerdings standen nun Burgund und Frankreich hinter Brabant, die ihrerseits Wilhelms Vater angriffen und in das Herzogtum Jülich einfielen. Dem erzwungenen Frieden mit Jülich musste sich auch Geldern anschließen. Von seinem Vater erbte Wilhelm 1393 das Herzogtum Jülich. Fortan regierte er beide Territorien in Personalunion. Das Doppelterritorium war das erste der großräumigen dynastischen Herrschaftsbildungen und zeitweise Vormacht am Niederrhein.
Ein ebenso mächtiges Großterritorium, das rheinische und westfälische Gebiete umfasste, bildete sich wenig später. In weiblicher Erbfolge war die Grafschaft Kleve 1369 an Graf Adolf von der Mark übergegangen, der sie 1394 an seinen gleichnamigen Sohn übertrug. Adolf II. folgte vier Jahre später seinem Vater in der Grafschaft nach. Durch Personalunion entstand das Doppelterritorium Kleve-Mark. Der damit verbundene Machtzuwachs Kleves wirkte sich auf das niederrheinische Territorialsystem folgenreich aus.
Es kam zu einer erneuten Frontstellung zwischen Kleve und dem unter Erzbischof Friedrich von Saarwerden wieder erstarkten Kurköln. Erhebliche Spannungen hatte es bereits unter Graf Engelbert III. von der Mark 1375/1376 gegeben, als dieser im intraterritorialen Konflikt des Erzbischofs mit der Stadt Köln ("Kölner Schöffenkrieg") sich der Stadt als Feldhauptmann angeboten hatte. Nun führten beide Territorien zwischen 1380 und 1392 drei Kriege um Rechts- und Grenzfragen. Sie endeten in Kompromissfrieden und brachten der Region schließlich eine 20-jährige Ruhepause ein.
Der Aufstieg Kleves führte auch zu Streitigkeiten mit der benachbarten Grafschaft Berg, die König Wenzel (Regierungszeit 1376-1400) 1380 zum Herzogtum erhoben hatte. Herzog Wilhelm I. versuchte die Konflikte militärisch zu lösen, was für die bergische Partei in der Schlacht von Kleverhamm am 7.6.1397 in einer Katastrophe endete. Die gesamte bergische Führungselite geriet in Gefangenschaft. Das Herzogtum Berg durchlebte eine prekäre Phase, die im Aufruhr der Herzogssöhne gegen den Vater gipfelte, während Kleve-Mark durch den Gewinn reicher Lösegelder seine Herrschaft weiter festigen und ausbauen konnte.
Im südlichen Rheinland behaupteten die Erzbischöfe Boemund II. und Kuno II. von Falkenstein den erzbischöflichen Vorrang und die Stellung des Erzstifts, auch wenn sie Erfolge der Bürgerschaft und des Adels mit Einschnitten in die landesherrlichen Rechte hinnehmen mussten. Die Vormacht wurde erst unter Erzbischof Werner von Falkenstein durch mehrere Fehden, so mit den Städten Frankfurt und Oberwesel (Weseler Krieg, 1390/1391), ernsthaft gefährdet. Gleichzeitig etablierten sich die rheinischen Pfalzgrafen als neue, aufstrebende Macht, indem sie 1359 die Stadt Simmern als Zentrum ihrer Besitzungen im Hunsrück und 1394 die Grafschaft Zweibrücken an sich brachten.
In Kurköln wählte die Mehrheit des Kölner Domkapitels nach dem Tod Erzbischof Friedrichs von Saarwerden 1414 Dietrich von Moers zu dessen Nachfolger und sprach sich damit gegen den Kandidaten Wilhelm von Berg aus, der von Berg und Jülich-Geldern favorisiert wurde. Es kam zur Kölner Stiftsfehde, in der sich Kleve weitgehend neutral verhielt. Wilhelm verzichtete 1416 nach Abfindung und Heiratsabsprache auf seinen Anspruch, wodurch der bergisch-kurkölnische Zwist beigelegt und der Status quo gewahrt wurde.
Erzbischof Dietrich verfolgte neben den Interessen des Hauses Moers das ehrgeizige Ziel, den Vorrang Kurkölns wieder herzustellen. Seine Politik verlief zunächst erfolgreich, erreichte 1440 ihren Höhepunkt, bevor sie dann zusammenbrach: In der Soester Fehde (1444-1449) konnte sich Kurköln gegen Kleve und das dahinter stehende Burgund nicht durchsetzen, eine Situation, die sich in der anschließenden Münsterschen Stiftsfehde (1449-1457) wiederholte. Die Kriegskosten zerrütteten jedoch das Land und der Erzbischof verlor jeglichen Kredit. Kurköln fiel an Finanzkraft, Ansehen und Macht hinter die Nachbarterritorien zurück.
Auch der Aufstieg der Grafschaft Kleve, die König Siegmund (Regierungszeit 1411-1437) 1417 zum Herzogtum erhob, erfolgte nicht ohne Rückschläge. Als Herzog Adolf II. die Primogenitur einführte, widersetzte sich sein Bruder Gerhard, der bei den märkischen Landständen Rückhalt fand. Im Bruderkrieg unterstützte ihn der Kölner Erzbischof, um den klevisch-märkischen Block zu sprengen. In langwierigen Kämpfen konnte Gerhard seinen Anspruch zumindest teilweise behaupten und wurde mit dem neu geschaffenen Titel "Graf zur Mark" abgefunden.
Eine neue Situation entstand in Jülich-Geldern, als dort 1423 Herzog Rainald IV. ohne direkte Nachkommen starb. Das Haus Berg erhob Erbansprüche, die zu einer Vereinigung der drei Territorien geführt hätten. Zwar wurden sie in Jülich anerkannt, doch wandten sich die geldrischen Stände gegen die Möglichkeit eines Tripelterritoriums und wählten den erst 13-jährigen Arnold von Egmont (1410-1473) zu ihrem Landesherrn. Es war eine weitreichende Entscheidung, in deren Folge sich die Einbindung Gelderns in das niederrheinische Territorialsystem nachhaltig lockerte. Faktisch übte Arnold die Herrschaft aus, auch wenn König Siegmund beide Herzogtümer reichsrechtlich Herzog Adolf von Berg verlieh. Im dritten geldrischen Erbfolgekrieg (1423-1473) behauptete Geldern trotz verschiedener Rückschläge ("Hubertusschlacht", 1444) letztlich seine Unabhängigkeit, bevor es 1473 zeitweise in den Besitz Burgunds überging.
In Trier kam es nach dem Tod Erzbischof Ottos von Ziegenhain im Februar 1430 zu einer verhängnisvollen Doppelwahl. Papst Martin V. (Pontifikat 1417-1431) verweigerte beiden Kandidaten, Ulrich von Manderscheid und Jakob von Sierck, die Zustimmung und ernannte stattdessen den Speyerer Bischof Raban von Helmstatt zum Trierer Erzbischof. Da Ulrich die Entscheidung nicht akzeptierte, wurde das Trierer Erzstift bis Ulrichs Tod in die Manderscheider Fehde (1430-1438) verwickelt, die es finanziell erschöpfte. Darunter hatten auch Rabans Nachfolger, die Erzbischöfe Jakob von Sierck und Johann II. von Baden, noch zu leiden, denen es allerdings gelang, ihre landesherrliche Gewalt gegen ihre Konkurrenten zu verteidigen. Doch nahm der Einfluss der Pfalzgrafen zu, die 1437 die Grafschaft Sponheim und 1444 die Grafschaft Veldenz erwerben und ihre Besitzungen in Simmern und Zweibrücken zu Herzogtümern aufwerten konnten.
In Kurköln gelang es Dietrichs Nachfolger Erzbischof Ruprecht von der Pfalz nicht, die prekäre finanzielle Lage entscheidend zu verbessern. Ein Zerwürfnis mit dem Domkapitel, das offen gegen den Erzbischof rebellierte und Hermann von Hessen zum Schirmer des Erzstifts bestimmte, führte zur großen Kölner Stiftsfehde (1473-1478). In dem Konflikt wandte sich Ruprecht an Herzog Karl von Burgund (Regierungszeit 1465-1477), den er seinerseits zum erzstiftischen Sachwalter bestimmte. Karl griff im Sommer 1474 die Stadt Neuss an und rief damit das Reich auf den Plan. Das Bollwerk der anti-erzbischöflichen Opposition verteidigte sich unter Führung Hermanns von Hessen fast acht Monate lang ("Neusser Krieg"), bevor es von einem kaiserlichen Heer entsetzt wurde. Durch eine habsburgisch-burgundischen Verständigung (Heiratsabsprache) kam es zum Frieden. Die Stiftsfehde zog sich allerdings noch bis 1478 hin, als Erzbischof Ruprecht in Gefangenschaft geriet, in der er zwei Jahre später verstarb. Nach der Kölner Stiftsfehde erlebte der Niederrhein eine Zeit der Ruhe. Erzbischof Hermann von Hessen, der Friedfertige, wahrte kurkölnische Ansprüche vermehrt durch Rechtsmittel statt durch militärische Aktionen und trug so zur Konsolidierung des Erzstifts bei.
3. Die Rheinlande am Vorabend der Neuzeit
- Die Rheinlande am Vorabend der NeuzeitIm nördlichen Rheinland hatte Kurköln endgültig die Vormachtstellung verloren. Die ehemaligen Grafschaften von Geldern, Jülich, Berg und Kleve waren ebenbürtige Territorien geworden, deren Bedeutungszuwachs sich auch in den Rangerhöhungen zu Herzogtümer mit Primogenitur manifestierte: in Geldern 1339, in Jülich 1356, in Berg 1380 und schließlich in Kleve 1417. Die Entwicklung wurde durch dynastische Zufälle verstärkt, die zu großräumigen Herrschaftsbildungen führten, zunächst zur Verbindung von Jülich-Geldern, dann zu den Doppelterritorien von Jülich-Berg (mit Ravensberg) und Kleve-Mark. Die Verhältnisse am Niederrhein änderten sich dann nochmals grundlegend durch die Heiratsabsprache zwischen dem Erbprinzen Johann III. von Kleve-Mark und der jülich-bergischen Erbtochter Maria und gipfelten 1521 in der Vereinigung von Jülich-Berg-Ravensberg und Kleve-Mark zu einem großen, fünfgliedrigen Territorienblock.
Im südlichen Rheinland entstanden zunächst keine vergleichbar großräumigen Territorien, sieht man von der benachbarten Grafschaft Luxemburg ab, die 1354 zum Herzogtum erhoben wurde. Der Trierer Erzbischof konnte seinen Vorrang weitgehend, wenn auch nicht mühelos und unbeschränkt, gegen regionale Konkurrenten und städtische Bewegungen behaupten. Gleichzeitig hatte sich Kurtrier endgültig von einer wie auch immer verstandenen kurkölnischen Herzogsgewalt emanzipiert. Erst durch das Ausgreifen und die Einflussnahme der rheinischen Pfalzgrafen entstand gewissermaßen "von außen" ein territoriales Gegengewicht mit den beiden Herzogtümern Simmern (1410) und Pfalz-Zweibrücken (1444).
4. Lebensumstände im spätmittelalterlichen Rheinland
4.1 Bedrängnisse
Die ständige Rivalität sowohl zwischen den Landesherren als auch innerhalb der Territorien rief im spätmittelalterlichen Rheinland unzählige Fehden und Kriege hervor. Sie führten zu Verlusten an Menschenleben und zu verheerenden Zerstörungen durch Brandschatzungen und Plünderungen. Die zeitgenössischen rheinischen Chroniken, wie zum Beispiel die Aufzeichnungen des Prämonstratenserstifts Steinfeld aus den Jahren 1468 bis 1488, geben hiervon beredtes Zeugnis. Demgegenüber stand immer wieder der Versuch, Recht und Ordnung in größeren, übergreifenden Räumen, zumindest für bestimmte Fristen durch Landfriedensverträge zu sichern.
Zu den Drangsalen der Menschen gehörte auch die Pest, die seit 1349 das Rheinland mehrfach heimsuchte. Jeder Ausbruch der Seuche forderte viele Opfer und hatte politische, gesellschaftliche, wirtschaftliche und psychologische Auswirkungen. Das Aufkommen der Pest beförderte auch das größte Judenpogrom des Mittelalters. In zahlreichen rheinischen Städten wurden 1349/1350 Juden verfolgt und ihre Gemeinden vernichtet, wie die große Kölner Gemeinde am 23./24.8.1349. Danach siedelten sich Juden zwar an vielen Orten wieder an, doch war die Zahl ihrer Glaubensgemeinschaften rückläufig. Die judenfeindliche Einstellung, die bereits 1287/1289 und 1337 im Rheinland zu Verfolgungen geführt hatte, hielt im weiteren Spätmittelalter an. Immer wieder wurde die jüdische Bevölkerung aus Territorien und Städten verwiesen: Erzbischof Otto von Ziegenhain ließ sie 1419 aus der Stadt Trier und dem Erzstift vertreiben; die Stadt Köln wies sie 1424 aus. Da Erzbischof Dietrich von Moers sie in den Städten des Erzstifts aufnahm, entstand in Deutz (heute Stadt Köln) die größte jüdische Gemeinde und deren Hauptsitz in Kurköln.
4.2 Ausbau der Territorien
Im Spätmittelalter setzte sich der Prozess des inneren Ausbaus der rheinischen Territorien fort. Hierzu gehörten, insbesondere im 13. und 14. Jahrhundert, die Errichtung neuer und der Ausbau bestehender Burgen. Die Burgen dienten nicht nur als militärische Stützpunkte, sondern auch als territoriale Herrschaftsmittelpunkte. Die sie umgebenden Siedlungen erhielten häufig Stadtrechte. Mit der Gründung von Städten festigten die werdenden Landesherren ihre Territorien und verdeutlichten gleichzeitig ihre Hoheitsrechte. Ansprüche anderer konnten auf diese Weise demonstrativ zurückgewiesen werden. Dies zeigt das Beispiel Erzbischof Boemunds I. von Trier, der 1291 mehrere kurtrierische Orte durch König Rudolf I. (Regierungszeit 1273-1291) zu Städten erheben ließ. Er wies so dukale Kölner Ansprüche zurück und verhinderte eine weitere Machtausdehnung des Erzstifts Köln in das Mittelrhein- und Moselgebiet.
In den rheinischen Territorien wurden seit dem ausgehenden 13. Jahrhundert landesherrliche Ämter eingerichtet: Zunächst in Kurköln und in der Grafschaft Geldern, dann in den Grafschaften Kleve, Jülich und Berg. Auch in Kurtrier entstand eine dauerhafte Ämterverfassung. Um 1360 war überall nahezu der gleiche Standard erreicht. Die werdenden Landesherren stützten sich zunächst auf abhängige Dienstleute (Ministerialen), bevor im 14. Jahrhundert eine besoldete, dem Landesherren rechenschaftspflichtige, der Idee nach absetzbare Beamtenschicht aufkam und sich ein festgefügter Verwaltungsapparat ausbildete. Die größeren Territorien errichteten gegen Ende des 15. Jahrhunderts eine den Ämtern übergeordnete Zentralverwaltung mit einer festen Residenz und einer Hauptstadt als Behördenmittelpunkt.
In den Kirchenprovinzen von Köln und Trier verfestigten sich im gleichen Zeitraum die Strukturen der Diözesanverwaltung mit Archidiakonaten und den Ämtern des Offizials, Generalvikars und Weihbischofs.
Für die Rechtswahrung und Friedenssicherung forderten die werdenden Landesherren früh finanzielle Abgaben: In der Grafschaft Geldern bereits seit 1290, in Kleve seit 1311, in Jülich und Kurköln seit Mitte der 1330er Jahre und schließlich in Berg seit der zweiten Jahrhunderthälfte. Diese Besteuerung (Schatzung) konnte die Territorien bisweilen enorm belasten. Anders verhielt es sich bis zum Ausgang des 14. Jahrhunderts in Kurtrier: Dort wurde der erzbischöfliche Geldbedarf durch Umlagen auf den Klerus (subsidia caritativa) befriedigt.
Die Landesherren deckten darüber hinaus ihren Finanzbedarf durch Transitzölle. Dabei bildete der Rheinzoll zumeist die wichtigste Einnahmequelle. Die Zollstätten waren häufig rechtlich umstritten und oft nur zeitweise aktiv. Der Kölner Erzbischof erhob Zoll in Andernach/Linz, Bonn, Neuss/Zons, Kaiserswerth (heute Stadt Düsseldorf) und Rheinberg. Mit dem Grafen/Herzog von Jülich stritt er um denselben in Sinzig. Die Grafen/Herzöge von Berg besaßen seit dem 14. Jahrhundert eine Zollstation in Düsseldorf, die Grafen von der Mark in Ruhrort (heute Stadt Duisburg) und die Grafen/Herzöge von Kleve in Orsoy (heute Stadt Rheinberg), Büderich (heute Stadt Wesel) und Griethausen (heute Stadt Kleve). Der Trierer Erzbischof verfügte über Rheinzölle in Koblenz und Boppard sowie über Hebestellen an der Mosel und an der Saar.
Seit der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts entwickelte sich allmählich die Landesherrschaft. Der Landesherr erhob sich nun über die übrigen Herren und erhielt fürstlichen Status, was sich an den Titulaturen ablesen lässt. Im 15. Jahrhundert wies die Rechtsetzung und Polizeigesetzgebung der Landesherren, die sich von der mittelalterlichen Praxis der Rechtsfindung unterschied, in eine ganz neue Richtung. Die Landesherren nahmen dadurch Einfluss auf das private und religiöse Leben ihrer Untertanen, mit folgenreichen Auswirkungen im kommenden Jahrhundert.
In den Territorien kam es überall zur Ausbildung von zumindest zwei Ständen: dem der Ritter (ritterbürtiger Adel) und der Stadtbürger (Städte). In den beiden geistlichen Territorien spielten darüber hinaus die Domkapitel eine entscheidende Rolle. Die führenden Schichten schlossen sich zu ständischen Kurien zusammen, aus denen die Landtage hervorgingen. Sie verlangten die Herkunft der landesherrlichen Beamten aus dem Land selbst (Indigenat) und das Recht, die Höhe der Steuern (Schatzung) zu bewilligen. Demgegenüber war die Masse der ländlichen Bevölkerung auf den Versammlungen nicht selbst vertreten. Die Stände setzten seit Anfang des 15. Jahrhunderts am frühesten in Geldern (1418) ihren Anspruch auf Mitregierung auch in landständischen Verfassungen durch.
4.3 Rheinische Städte
Das Spätmittelalter war die Zeit der aufblühenden Städte und der Stadtkultur. Der Urbanisierungsgrad im Rheinland war vergleichsweise hoch. Nach spätmittelalterlichen Maßstäben gab es zwei Großstädte mit über 10.000 Einwohnern: Aachen und Köln; die Mehrzahl der Städte umfasste dagegen deutlich weniger als 5.000 Einwohner.
Köln war mit rund 40.000 Einwohnern die mit Abstand größte mittelalterliche deutsche Stadt überhaupt. Sie besaß eine enorme Wirtschaftskraft mit weit überregionaler Bedeutung. Die Handelsbeziehungen reichten im Norden bis nach England und Skandinavien, im Osten bis nach Russland und im Süden bis in den Mittelmeerraum. Das Wirtschaftsleben Aachens (15.000-20.000 Einwohner) basierte vor allem auf Tuch- und Metallgewerbe. Auf mindestens 10.000 Einwohner kam um 1500 Wesel, die wichtigste und wirtschaftlich leistungsfähigste Stadt am unteren Niederrhein, während im Süden Trier (circa 7.000 Einwohner) ein bedeutendes Zentrum des Weinbaus war. Zur Gruppe der bedeutenderen rheinischen Städte mit 2.000 bis 5.000 Einwohnern gehörten Emmerich, Kleve, Rees, Kalkar, Xanten, Kempen, Duisburg, Essen, Düsseldorf, Neuss, Düren, Bonn, Koblenz und Kreuznach.
Nur die rheinische Metropole Köln konnte ihr kommunales Selbstbewusstsein in kommunale Eigenständigkeit ummünzen, während alle übrigen rheinischen Städte - Aachen bildet als Krönungs- und freie Reichsstadt einen gewissen Sonderfall - Territorialstädte blieben. In Köln setzten sich seit dem späten 11. Jahrhundert in langwierigen Auseinandersetzungen die Bürger gegen ihren territorialen Stadtherrn, den Erzbischof, durch. Köln wurde spätestens mit der Schlacht bei Worringen 1288 eine freie Stadt und 1475 schließlich Reichsstadt.
4.4 Landwirtschaft und Bergbau
Die Masse der rheinischen Bevölkerung lebte auf dem Land und von landwirtschaftlichen Produkten. Im Spätmittelalter veränderte sich die Grundherrschaft, die durch ein Villikationssystem geprägt war: Einem Herrenhof (Fronhof) waren abhängigen Bauernstellen zugeordnet, die zu Naturalabgaben und Dienstleistungen verpflichtet waren. Seit Mitte des 12. Jahrhunderts wurden die Fronhöfe zunehmend nicht mehr von den Eigentümern selbst verwaltet und bewirtschaftet, sondern verpachtet. Die Eigentümer erhielten dafür entweder einen Teil der Ernte oder festgelegte Geldbeträge (Pachtzinsen), die Hintersassen lösten ihre Dienst- und Naturalabgaben oft durch Geldzahlungen ab.
Zwei sich bedingende Faktoren begünstigten diese Veränderung: Zum einen ermöglichten die aufstrebenden Städte auf ihren Märkten den Kauf und Verkauf verschiedenster Güter und damit ein Abgehen von der reinen Subsistenzwirtschaft. Zum anderen nahm die Verbreitung und Bedeutung des Geldes und der Geldwirtschaft zu, wodurch die Geschäfte wesentlich vereinfacht wurden.
Der Wandel lässt sich deutlich an den Besitzungen der rheinischen Zisterzen Kamp, Altenberg, Himmerod oder Heisterbach verfolgen, die ursprünglich dem zisterziensischen Ideal folgend streng auf Eigenwirtschaft ausgerichtet waren, sich aber der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung anpassen mussten.
Im ausgehenden 14. Jahrhundert wurde im nördlichen Rheinland an verschiedenen Orten Bergbau betrieben: Kohle wurde bei Eschweiler, Blei bei Kall, Maubach und Mechernich sowie Eisen bei Solingen gewonnen. Im 15. Jahrhundert erstreckte sich der Erzabbau über das ganze Bergische Land; Blei wurde bei Ründeroth, Kupfer bei Wipperfürth, Eisen in Wiehl und Engelskirchen, Blei und Zinn bei Bensberg (heute Stadt Bergisch Gladbach) gewonnen. Für den Bau des Kölner Domes wurden am Stenzelberg im Siebengebirge Steine gebrochen.
4.5 Kirche und religiöses Leben
Die rheinischen Klöster und Stifte nahmen im Spätmittelalter an Zahl und Vielfalt noch zu. Die Minderbrüder, Karmeliten, Augustinereremiten sowie die observanten Zweige der Franziskaner und Dominikaner gründeten erfolgreich neue Filialen. Ebenso errichteten der Deutsche Orden, die Johanniter, die Antoniter, die Wilhelmiten und die Kreuzherren neue Häuser, wenn auch mit begrenztem Erfolg. Seit der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts hielten die Kartäuser und seit Mitte des 15. Jahrhunderts auch der Birgittenorden Einzug ins Rheinland.
Die Neugründungen wie auch kirchliche Reformbewegungen (St. Matthias/St. Eucharius in Trier) und die Windesheimer Kongregation) spiegeln die eine Seite des monastischen Lebens wider. Die andere Seite zeugt von verschiedentlich zu konstatierenden, zum Teil wirtschaftlich bedingten Verfallserscheinungen einzelner Klöster und Stifte. Mitunter spielte als Motiv für den Klostereintritt neben tiefer religiöser Überzeugung auch der profane Wunsch nach bloßer Versorgung eine Rolle. Das spätmittelalterliche rheinische Klosterleben war durch ein Nebeneinander von Erneuerung und Niedergang geprägt.
Seit dem 14. Jahrhundert erfasste auch die rheinische Bevölkerung eine stark „kirchenzugewandte Frömmigkeit“. Sie war bestimmt durch ein verändertes Lebensgefühl, das durch die zahllosen Fehden und Kriege, Seuchen, Hungersnöte und das Kirchenschisma beeinflusst wurde. Die Allgegenwart des Todes rückte die Sorge für das Seelenheil in den Vordergrund. Die Menschen suchten durch Frömmigkeit und Barmherzigkeit, das heißt durch den Besuch der Heiligen Messe, durch Prozessionen, Wallfahrten, Reliquienverehrung und geistliche Stiftungen, das ewige Leben zu erreichen. Die Verehrung der Heiligen als Fürbitter, denen Schutzfunktionen zugeschrieben wurden, vertiefte sich und die Bedeutung der rheinischen Wallfahrtsorte mit europäischem Rang nahm zu: Köln (Heilige Drei Könige), Aachen (Aachener Heiltumsfahrt) und Trier (Heiliger Rock, St. Matthias). Dieser äußeren Frömmigkeit stand eine Hinwendung zur inneren Frömmigkeit gegenüber, die sich in der „Devotio moderna“ manifestierte.
Die Kehrseite dieser religiös sensiblen, bisweilen erregten Stimmung jener Zeit waren Häresien, Hexenfurcht und Aberglaube. Unter Ketzerverdacht fielen die sich selbst kasteienden Geißler (Flagellanten), die in zwei großen Zügen 1349/1350 und 1399/1400 durch das Rheinland wanderten. Erste Hexenprozesse sind belegt, die über die mittelalterliche Bestrafung von Zauberei hinausgingen. Sie gipfelten in einer ersten rheinischen Verfolgungswelle (1490), die allerdings noch nicht an das Ausmaß der frühen Neuzeit heranreichte.
Ausdruck der Frömmigkeit und religiösen Sensibilität waren auch die vielen sakralen Kunstwerke, die im spätmittelalterlichen Rheinland gestiftet und geschaffen wurden. Die Wissenschaft fand durch die Gründungen der Universitäten in Köln (1388) und in Trier (1455/1473) Eingang in die Rheinlande. Ebenso etablierte sich ein neues Medium: Die ersten (Buch-) Druckereien sind bereits seit 1466 in der Stadt Köln belegt, das ein Zentrum dieses neuen Gewerbes wurde.
Quellen
Beyer, Heinrich/Eltester, Leopold/Goerz, Adam (Hg.), Urkundenbuch zur Geschichte der (jetzt die preußischen Regierungsbezirke Coblenz und Trier bildenden) mittelrheinischen Territorien, 3 Bände, Koblenz 1860-1874, Nachdruck Aalen 1974.
Goerz, Adam (Bearb.), Mittelrheinische Regesten oder chronologische Zusammenstellung des Quellenmaterials für die Geschichte der Territorien der beiden Regierungsbezirke Koblenz und Trier, 4 Bände, Koblenz 1876-1886, Nachdruck Aalen 1974.
Lacomblet, Theodor Joseph (Bearb.), Urkundenbuch für die Geschichte des Niederrheins oder des Erzstifts Cöln, der Fürstentümer Jülich und Berg, Geldern, Meurs, Cleve und Mark, und der Reichsstifte Elten, Essen und Werden, 4 Bände, Düsseldorf 1840-1858, Nachdruck Aalen 1960.
Mötsch, Johannes (Bearb.), Die Balduineen. Aufbau, Entstehung und Inhalt der Urkundensammlung des Erzbischofs Balduin von Trier, Koblenz 1980.
Die Regesten der Erzbischöfe von Köln im Mittelalter, Band 3, bearb. von Richard Knipping, Bonn 1913, Nachdruck Düsseldorf 1985, Band 4, bearb. von Wilhelm Kisky, Bonn 1915, Nachdruck Düsseldorf 1985, Bände 5-7, bearb. von Wilhelm Janssen, Köln-Bonn/Düsseldorf 1973-1982, Bände 8-12, bearb. von Norbert Andernach, Düsseldorf 1981-2001.
Die Regesten der Erzbischöfe zu Trier von Hetti bis Johann II. (814-1503), bearb. von Adam Goerz, Trier 1861, Nachdruck 1984.
Sauerland, Heinrich Volbert (Bearb.), Urkunden und Regesten zur Geschichte der Rheinlande aus dem Vatikanischen Archiv, 7 Bände, Bonn 1902-1913.
Literatur
Überblicksdarstellungen
Janssen, Wilhelm, Das Erzbistum Köln im späten Mittelalter (Geschichte des Erzbistums Köln 2), 2 Bände, Köln 1995-2003 (Darin: Hinweise auf Quelleneditionen und die ältere Literatur).
Janssen, Wilhelm, Kleine Rheinische Geschichte, Düsseldorf 1997.
Weiterführende Literatur (Auswahl)
Anton, Hans Hubert/Haverkamp, Alfred, Trier im Mittelalter, Trier 1996.
Becker, Norbert, Das Land am unteren Niederrhein. Untersuchungen zur Verfassungs-, Wirtschafts- und Sozialgeschichte des ländlichen Raumes vom Hohen Mittelalter bis zur Frühen Neuzeit (1100-1600), Köln/Wien/Weimar 1992.
Bodsch, Ingrid, Burg und Herrschaft. Zur Territorialpolitik der Erzbischöfe von Trier, Boppard 1989.
Burgard, Friedhelm, ...bischof und greb... - Bischof und Graf zugleich. Zur Ausbildung des Trierer Kurstaates bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts, in: Rheinische Vierteljahrsblätter 63 (1998), S. 70-89.
Esch, Arnold, Kölnisches in römischen und lucchesischen Archivalien des späten Mittelalters. Neue Belege für Waren- und Geldverkehr mit Italien, in: Rheinische Vierteljahrsblätter 67 (2003), S. 21-36.
Escher, Monika/Hirschmann, Frank G. (Hg.), Die urbanen Zentren des hohen und späteren Mittelalters. Vergleichende Untersuchungen zu Städten und Städtelandschaften im Westen des Reiches und in Ostfrankreich, 3 Bände, Trier 2005.
Finger, Heinz, Der Anspruch der Erzbischöfe auf die Stadtherrschaft über Köln nach der Schlacht bei Worringen, in: Annalen des Historischen Vereins für den Niederrhein 209 (2006), S. 45-76.
Gensicke, Hellmuth, Landesgeschichte des Westerwaldes, 2. Auflage, Wiesbaden 1987.
Graevenitz, Christel Maria von, Der Limburger Erbfolgestreit (1283-1289) im neuen Licht der Forschung, in: Annalen des Historischen Vereins für den Niederrhein 208 (2005), S. 87-106.
Groten, Manfred, Unser lieber gnädiger Herr. Beobachtungen zum Herrschaftsverständnis Wilhelms V. von Jülich (gest. 1361), in: Rheinische Vierteljahrsblätter 65 (2001), S. 197-221.
Groten, Manfred, Das Reich im Rheinland (12.-14. Jahrhundert), in: Die Rheinlande und das Reich, hg. von Manfred Groten, Düsseldorf 2007, S. 45-70.
Höroldt, Ulrike, Studien zur politischen Stellung des Kölner Domkapitels zwischen Erzbischof, Stadt Köln und Territorialgewalten 1198-1332. Untersuchungen und Personallisten, Siegburg 1994.
Janssen, Wilhelm, Beobachtungen zur Struktur und Finanzierung des kurkölnischen Hofes im späten 14. und frühen 15. Jahrhundert, in: Rheinische Vierteljahrsblätter 69 (2005), S. 104-132.
Janssen, Wilhelm, Die Kanzlei der Erzbischöfe von Köln im Spätmittelalter, in: Münchener Beiträge zur Mediävistik und Renaissance-Forschung , München 1984, S. 147-169.
Janssen, Wilhelm, "Gute Ordnung" als Element der Kirchenpolitik in den Vereinigten Herzogtümern Jülich-Kleve-Berg, in: Rheinische Vierteljahrsblätter 61 (1997), S. 161-174.
Janssen, Wilhelm, Kleve-Mark-Jülich-Berg-Ravensberg 1400-1600, in: Werd, Guido de (Redaktion), Land im Mittelpunkt der Mächte, 3. Auflage, Kleve 1985, S. 17-40.
Janssen, Wilhelm, Die mensa episcopalis der Kölner Erzbischöfe im Spätmittelalter, in: Patze, Hans (Hg.), Die Grundherrschaft im späten Mittelalter I, Konstanz 1983, S. 313-341.
Janssen, Wilhelm, Neue Wege und Formen territorialer Verwaltung am Niederrhein im Übergang zur frühen Neuzeit, in: Rheinische Vierteljahrsblätter 58 (1994), S. 133-148.
Janssen, Wilhelm, Niederrheinische Territorialbildung. Voraussetzungen, Wege und Probleme, in: Ennen, Edith/Flink, Klaus (Hg.), Soziale und wirtschaftliche Bindungen im Mittelalter am Niederrhein, Kleve 1981, S. 95-113.
Janssen, Wilhelm, Die niederrheinischen Territorien in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts, in: Rheinische Vierteljahrsblätter 44 (1980), S. 47-67.
Janssen, Wilhelm, Die niederrheinischen Territorien im Spätmittelalter. Politische Geschichte und Verfassungsentwicklung 1300-1500, in: Rheinische Vierteljahrsblätter 64 (2000), S. 45-167 (Darin: Die ältere Literatur).
Janssen, Wilhelm, Worringen 1288 - Geschichtlicher Markstein oder Wendepunkt?, in: Rheinische Vierteljahrsblätter 53 (1989), S. 1-20.
Kolodziej, Axel, Herzog Wilhelm I. von Berg (1380-1408), Neustadt/Aisch 2005.
Kottje, Raymund (Hg.), Die niederrheinischen Zisterzienser im späten Mittelalter, Köln 1992.
Kraus, Thomas R., Stationen auf dem Weg zur Jülischen Landesherrschaft, in: Rheinische Vierteljahrsblätter 63 (1999), S. 90-123.
Kraus, Thomas R., Studien zur Frühgeschichte der Grafen von Kleve und die Entstehung der klevischen Landesherrschaft, in: Rheinische Vierteljahrsblätter 46 (1982), S. 1-47.
Land im Mittelpunkt der Mächte. Die Herzogtümer Jülich, Kleve, Berg [Ausstellungskatalog], Redaktion. Guido de Werd, Kleve 1984, 3. Auflage, Kleve 1986.
Margue, Michel/Pauly, Michel, Luxemburg vor und nach Worringen, in: Jahrbuch für westdeutsche Landesgeschichte 16 (1990), S. 111-174.
Matheus, Michael, Trier am Ende des Mittelalters, Trier 1984.
Militzer, Klaus, Wirtschaftsleben am Niederrhein im Spätmittelalter, in: Rheinische Vierteljahrsblätter 49 (1985), S. 62-91.
Mötsch, Johannes, Genealogie der Grafen von Sponheim, in: Jahrbuch für westdeutsche Landesgeschichte 13 (1987), S. 62-179.
Mötsch, Johannes, Die Grafen von Sponheim und die Schlacht von Baesweiler (1371), in: Rheinische Vierteljahrsblätter 52 (1988), S. 90-106.
Nikolay, Willi, Die Ausbildung der ständischen Verfassung in Geldern und Brabant während des 13. und 14. Jahrhunderts, Bonn 1985.
Nikolay-Panter, Marlene, Dienst und Herrschaft. Burg und Herrschaft Landskron vornehmlich im 14. Jahrhundert, in: Rheinische Vierteljahrsblätter 69 (2005), S. 70-103.
Ostrowitzki, Anja, Die Ausbreitung der Zisterzienserinnen im Erzbistum Köln, Köln/Wien/Weimar 1993.
Petzold, Michael, Das Pontifikat Erzbischof Boemunds II. von Trier (1354-1362) und das Stiftswesen nach seiner Resignation (1362-1367), Frankfurt/Main 2007.
Pauly, Michel, Luxemburg im späten Mittelalter, Trier 1990.
Pauly, Michel, Nature vinculum oder pro defensione ... ecclesie Trevirensis. Ein Erzbischof zwischen Familienbanden und Landesinteressen, in: Rheinische Vierteljahrsblätter 73 (2009), S. 1-30.
Pfeiffer, Friedrich, Rheinische Transitzölle im Mittelalter, Berlin 1997.
Pfeiffer, Friedrich, Zollpolitik und Zollpraxis am Rhein im 14. und 15. Jahrhundert zwischen Fiskalinteresse und Handelssteuerung, in: Rheinische Vierteljahrsblätter 68 (2004), S. 64-82.
Rotthoff, Guido, Zu den frühen Generationen der Herren und Grafen von Moers, in: Annalen des Historischen Vereins für den Niederrhein 200 (1997), S. 9-22.
Rutz, Andreas (Hg.), Das Rheinland als Schul- und Bildungslandschaft (1250-1750), Köln, Weimar, Wien 2010.
Scheler, Dieter, Rendite und Repräsentation. Der Adel als Landstand und landesherrliche Gläubiger in Jülich und Berg im Spätmittelalter, in: Rheinische Vierteljahrsblätter 58 (1994), S. 121-132.
Schieffer, Rudolf, Die Besuche mittelalterlicher Herrscher in Bonn, in: Bonner Geschichtsblätter 37 (1988), S. 7-40.
Schindler, Renate, Zwischen Trier und Luxemburg. Zur Geschichte der Herrschaft Malberg in der Eifel, in: Jahrbuch für westdeutsche Landesgeschichte 26 (2000), S. 35-50.
Schleidgen, Wolf-Rüdiger, Territorialisierung durch Verwaltung. Anmerkungen zur Geschichte des Herzogtums Kleve-Mark im 15. Jahrhundert, in: Rheinische Vierteljahrsblätter 63 (1999), S. 152-186.
Schmid, Wolfgang, Wallfahrt und Memoria. Die Luxemburger und das spätmittelalterliche Rheinland, in: Rheinische Vierteljahrsblätter 70 (2006), S. 155-214.
Scholz, Ingeborg, Erzbischof Balduin von Luxemburg (1307-1354) als Bauherr von Landesburgen im Erzstift Trier, Münster 2004.
Tewes, Ludger, Die Amts- und Pfandpolitik der Erzbischöfe von Köln im Spätmittelalter (1306-1463), Köln 1987.
Wensky, Margret, Städte und Freiheiten bis 1500, Karte und Beiheft (Geschichtlicher Atlas der Rheinlande VI/2), Bonn 2008.
Wisplinghoff, Erich, Kurkölnische Domänen während des 14.-18. Jahrhunderts, in: Rheinische Vierteljahrsblätter 62 (1998), S. 17-58.
Wolter, Heinz, Das Kollegiatstift in Stommeln (1327-1342) und seine Verlegung nach Nideggen, in: Annalen des Historischen Vereins für den Niederrhein 198 (1995), S. 59-82.
Online
Die digitalen Monumenta Germaniae Historica (dmgh). [Online]
Die Regesta Imperii. [Online]
Codices Electronici Ecclesiae Coloniensis. [Online]
Bitte geben Sie beim Zitieren dieses Beitrags die exakte URL und das Datum Ihres Besuchs dieser Online-Adresse an.
Brunsch, Swen Holger, 1288 bis 1521 - Die Rheinlande im Spätmittelalter, in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: https://www.rheinische-geschichte.lvr.de/Epochen-und-Themen/Epochen/1288-bis-1521---die-rheinlande-im-spaetmittelalter/DE-2086/lido/57ab226c4dd4e3.57750515 (abgerufen am 12.10.2024)