Die Geheime Staatspolizei Köln
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1. Organisatorische Grundlagen
Die Geheime Staatspolizei in Köln gehörte zu den wichtigsten Akteuren des NS-Terrors im Rheinland. Sie war nicht nur für die Zerschlagung des Widerstandes und die Umsetzung der Rassenpolitik verantwortlich, sondern trug durch die Überwachung der Bevölkerung, die Unterdrückung von Systemkritik und die Verfolgung unangepassten Verhaltens zur Formierung der nationalsozialistischen "Volksgemeinschaft" bei.
Ihre Ursprünge hatte die Kölner Gestapo – wie die meisten Staatspolizeidienststellen – in der Politischen Polizei der Weimarer Republik, einer Abteilung der Kriminalpolizei, die für die Überwachung und Verfolgung von Extremisten zuständig war. Die Verwandlung dieses republikanischen Staatsschutzes in die nationalsozialistische Staatspolizei ging 1933 rasch vonstatten. "Unerwünschte" Beamte wurden auf Betreiben der neuen Machthaber bereits in den ersten Monaten des NS-Regimes versetzt; in Köln traf es Anhänger der katholischen Zentrums-Partei wie den Leiter der Kölner Politischen Polizei Gustav Theuring (1893-1981) oder den Kriminalkommissar Hugo Brückenhaus (1890-1949), der vor 1933 mehrfach gegen Kölner Nationalsozialisten ermittelt hatte. Da die NS-Partei kaum über eigene Fachleute verfügte, wurden jedoch nicht wenige der Staatsschutzbeamten übernommen, nicht zuletzt jene, die vor 1933 gegen die Kommunisten vorgegangen waren. Eine enge Verklammerung von Staatsschutz und NS-Bewegung war ohnehin von Beginn an gegeben: So stellte die preußische Polizeiführung der Politischen Polizei ab Februar 1933 für mehrere Monate eine Hilfspolizei aus SA, SS und Stahlhelm an die Seite, während der Kölner Polizeipräsident Angehörige des NSDAP-Nachrichtendienstes als "Hilfsbeamte" für die Verfolgung von "Staatsfeinden" rekrutierte.
Mit den Gestapogesetzen von April und November 1933 wurde die Kölner Politische Polizei zur Geheimen Staatspolizei umgewandelt und aus der inneren Verwaltung herausgelöst, so dass sie weitgehend unabhängig vom Polizei- oder Regierungspräsidenten agieren konnte. Die Richtlinien und entscheidenden Direktiven für die staatspolizeiliche Arbeit kamen nun aus dem 1933 in Berlin eingerichteten Geheimen Staatspolizeiamt (Gestapa). Es unterstand seit 1936 dem Chef der Sicherheitspolizei und des SD Reinhard Heydrich (1904-1942) sowie dem Reichsführer SS und Chef der deutschen Polizei Heinrich Himmler (1900-1945) und wurde 1939 als Amt IV in das neu gegründete Reichssicherheitshauptamt überführt. Aufsichtsfunktionen sollte auch die für die Rheinprovinz zuständige Staatspolizeileitstelle in Koblenz (1936-1939) beziehungsweise Düsseldorf (ab 1939) wahrnehmen; meist erhielt die Kölner Gestapo ihre Anweisungen aber direkt von der Berliner Zentrale.
Die Kölner Staatspolizeistelle war für die Stadt und den umliegenden Regierungsbezirk zuständig und damit für über 1,5 Millionen Menschen. Während des Krieges erweiterte sie ihren Zuständigkeitsbereich um den Regierungsbezirk Aachen und das annektierte Eupen-Malmedy (1942/1943); Außendienststellen in Bonn (1938), Aachen (1942) oder Außenposten in Siegburg und Gummersbach (1944) unterstrichen ihren regionalen Herrschaftsanspruch.
Da man diesem Anspruch nicht mit den circa 30 Beamten der früheren Politischen Polizei gerecht werden konnte, wurde die Kölner Gestapo personell aufgestockt. Durch Übernahmen aus anderen Polizeizweigen und Neueinstellungen wuchs die Zahl der Kölner Gestapobeamten bis Ende der 1930er Jahre auf über 100. Hinzu kamen 20-30 Personen für die technischen Dienste, Pförtner, Fahrer, Schreibkräfte und Telefonistinnen, Dolmetscher, Hausmeister und Putzfrauen, sowie mindestens ebenso viele Mitarbeiter in Außendienststellen und -posten.
Die Verselbstständigung und der Personalzuwachs der Staatspolizei führten auch zu räumlichen Veränderungen. Die Kölner Gestapo verließ ihren Dienstsitz im Polizeipräsidium an der Krebsgasse und bezog Ende 1935 schließlich ein gerade errichtetes Wohn- und Geschäftshaus an der Ecke Appellhofplatz/Elisenstraße, das sie von dem Kölner Kaufmann Leopold Dahmen gemietet und nach eigenen Vorstellungen umgebaut hatte. Dieses so genannte EL-DE-Haus lag in der Kölner Innenstadt, unweit anderer wichtiger NS-Behörden und lokaler Herrschaftsorte, wie dem Regierungspräsidium, dem am Appellhofplatz sitzenden Kölner Landgericht oder dem am Hansaring gelegenen Gefängnis Klingelpütz, und repräsentierte den staatspolizeilichen Machtanspruch fast ununterbrochen bis März 1945.
2. Machtmittel und Personal
Wie sich an der organisatorischen Erweiterung der Kölner Gestapo zeigt, griff die Gestapo von Beginn an weit über den Aufgabenbereich der früheren Politischen Polizei hinaus. Seit der Machtübernahme ging es nicht nur um "Staatsschutz" im konventionellen Sinne; die Gestapo hatte die Aufgabe, alle "staatsgefährlichen politischen Bestrebungen" zu erforschen und zu bekämpfen und alle Handlungen zu verfolgen, die die "Lebenskraft" des deutschen Volkes und den Zusammenhalt der "Volksgemeinschaft" gefährdeten. Dieser Anspruch einer umfassend zuständigen "völkischen" Polizei spiegelte sich deutlich in den Dienstplänen der Kölner Gestapostelle, die seit 1936 nach Vorgaben und Mustern der Berliner Zentrale gestaltet und beständig erweitert wurden. Neben einer Abteilung für Organisation, Verwaltung und Personalangelegenheiten, einer Abteilung "Abwehr", die für politische Aktivitäten von Ausländern, Spionage und nachrichtendienstliche Ermittlungen verantwortlich war, gab es die so genannte Exekutiv-Abteilung (ab 1939: "Gegnererforschung und -bekämpfung"). Diese war für die Verfolgung von Kommunisten und Sozialdemokraten zuständig, für die Überwachung der Kirchen und die Erfassung und Diskriminierung der jüdischen Bevölkerung; sie beobachtete das Vereinswesen, sichtete Presseerzeugnisse und kontrollierte Filmvorführungen, Rundfunk oder Kunstveranstaltungen; sie hatte rechtskonservative und deutschnationale Gruppierungen zu beobachten und Verfehlungen in den Reihen der NS-Partei zu regulieren; dazu kamen die Kontrolle der Preisbestimmungen, Rohstoff- und Devisenbewirtschaftung, die Verfolgung von Wirtschaftssabotage und Korruption oder die Überwachung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Betrieben und Arbeiterschaft. In den Kriegsjahren bildete man neue Arbeitsschwerpunkte zu "Schwarzsendern" und "Feindpropaganda", "Rundfunkverbrechen" oder "gegnerischen Jugend[be]strebungen", während sich die Abteilung "Abwehr" zunehmend auf die Überwachung der in den Kölner Bezirk verschleppten "Fremdarbeiter" konzentrierte.
Für diese Aufgaben bekamen die Gestapobeamten eine Fülle neuer Machtmittel in die Hand. Nach der "Reichstagsbrandverordnung", die im Februar 1933 einen Großteil der Grundrechte außer Kraft setzte, waren Betroffene dem Zugriff der Gestapo fast schutzlos ausgeliefert. Die Staatspolizei bewegte sich in einem weitgehend rechtsfreien Raum und unterlag bald keinerlei verwaltungsgerichtlicher oder strafrichterlicher Kontrolle mehr. Die Misshandlung von Häftlingen wurde nun nicht mehr geahndet und unter der Bezeichnung "verschärfte Vernehmung" zu einem legitimen "Ermittlungsmittel". Das Instrument der "Schutzhaft" erlaubte den Kölner Gestapobeamten seit 1933, willkürliche Verhaftungen vorzunehmen und die Verschleppung von Inhaftierten in die staatlichen Konzentrationslager zu veranlassen. Während der Tod der Häftlinge dabei zunehmend billigend in Kauf genommen wurde, konnten die lokalen Gestapobeamten im Zweiten Weltkrieg sogar die Ermordung von Gefangenen beantragen, die zynisch so genannte "Sonderbehandlung".
Die Anwendung der staatspolizeilichen Machtmittel erforderte Mitarbeiter, die nicht nur über polizeiliche Fähigkeiten verfügten, sondern im Sinne der nationalsozialistischen Weltanschauung zu handeln bereit waren. Diesem Ziel dienten ideologische Schulungen und eine Personalpolitik, die auf "politische Zuverlässigkeit" und die NS-Mitgliedschaft der Polizisten setzte. Besondere Bedeutung hatte die Verklammerung der Gestapo mit der SS beziehungsweise dem SS-eigenen "Sicherheitsdienst" (SD), die in gemeinsamen Institutionen wie dem 1939 gegründeten "Reichssicherheitshauptamt", Doppelmitgliedschaften oder Uniformen zum Ausdruck kam. Auch in der Kölner Gestapodienststelle wurden Beförderungen seit Ende der 1930er Jahre zunehmend vom Eintritt in die SS oder dem Austritt der Kirche abhängig gemacht, während die Zahl der SS-Angehörigen unter den Mitarbeitern kontinuierlich zunahm. Die staatspolizeiliche Arbeit stand unter dem Leitbild eines nationalsozialistischen "Staatsschutzkorps", das Kompetenz mit weltanschaulicher Überzeugung und kompromisslosem Handeln verband.
Anders als das Bild vom geschlossenen "Staatsschutzkorps" vorgab, war das Personal der Kölner Gestapo jedoch heterogen. Die personelle Basis für die Kölner Dienststelle bildeten zunächst ältere, im Kaiserreich aufgewachsene Beamte mit klassischer Polizeiausbildung, die einen Großteil ihrer beruflichen Laufbahn in der Weimarer Republik absolviert hatten, offenbar aber nicht grundlegend von demokratischen Werten geprägt waren. Wenn sie nicht 1933 aus der Politischen Polizei übernommen wurden, stießen sie im Laufe der 1930er Jahre von der Kölner Kriminalpolizei, der Schutz- oder Verwaltungspolizei aus zur Gestapo. Sie waren wegen ihrer fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen bei der Überwachung des Linksextremismus oder der Spionageabwehr gefragt und übernahmen bevorzugt kriminaltechnische und administrative Aufgaben. Ihre Mitwirkung beruhte häufig auf Karrieredenken, Gehorsamsbereitschaft und bürokratischem Pflichtbewusstsein, sie stimmten aber in Teilen auch mit dem radikalen Gegnerdenken des Nationalsozialismus überein. So kamen aus dieser Gruppe nicht nur Organisatoren der lokalen Judenverfolgung, sondern einige der berüchtigtsten und gewalttätigsten Kölner Gestapobeamten: Josef Hoegen (1898-1973) und Ferdinand Kütter (1890-1945), die für die Verfolgung kommunistischer Widerstandsgruppen und entflohener Zwangsarbeiter sowie zahllose Misshandlungen und mehrere Morde verantwortlich waren, oder Heinrich Brodesser (geboren 1883), der als Leiter eines "Arbeitserziehungslagers" gegen Kriegsende mehrfach Exekutionen durchführen ließ.
Zu den "altgedienten" Polizeibeamten stießen im Laufe des NS-Regimes Nachwuchskräfte, die zwar ebenfalls über eine polizeiliche Ausbildung verfügten, aber beruflich im Wertesystem des Nationalsozialismus sozialisiert worden waren. Hinzu kamen "Seiteneinsteiger", die keine besondere fachliche Qualifikation vorweisen konnten, sich jedoch durch ihr Engagement in NSDAP, SA oder SS empfahlen. Die NS-Aktivisten sorgten für enge Bindungen zwischen Gestapo und lokalen Parteieinheiten und erhöhten den ideologischen Anpassungsdruck in der Behörde. An der fortlaufenden Brutalisierung der Kölner Gestapo-Praxis waren sie maßgeblich beteiligt – ob als Angehörige eines 1933 gebildeten "Prügelkommandos", das durch Folter verhaftete Kommunisten zu belastenden Aussagen zwang, oder als Mitglieder der 1944/1945 eingerichteten "Sonderkommandos", die mit extremer Gewalt gegen die in Köln lebenden "Illegalen" vorgingen.
Das Leitungspersonal der Kölner Gestapo, das mit der Planung und Verwaltung des Terrors befasst war, setzte sich aus durchschnittlich etwa 35 Jahre alten Männern aus der Mittelschicht zusammen. Als Angehörige der "Kriegsjugendgeneration" hatten sie sich angesichts der Kriegsniederlage 1918 und der gesellschaftlichen Krisen in der Weimarer Republik bereits weit vor 1933 rechtsextremen Positionen und Verbänden zugewandt. Sie hatten meist Rechtswissenschaften studiert, nicht selten promoviert und verbanden auf besondere Weise fachliches Interesse, beruflichen Ehrgeiz und radikale weltanschauliche Positionen. Da die Gestapoführung auf die Flexibilität des staatspolizeilichen Führerkorps Wert legte, wechselte die Leitung der Kölner Gestapo häufig. Von den neun Kölner Dienststellenleitern blieben einige wenige Monate, andere über drei Jahre in der Stadt. Ihre Karriere führte sie meist auch in die Zentralen des Terrors in Berlin, in neue Dienststellen der besetzten Gebiete oder sicherheitspolizeiliche Einheiten hinter der Front. Auf diese Weise waren alle Kölner Gestapochefs maßgeblich an der NS-Besatzungspolitik und dem nationalsozialistischen Vernichtungskrieg beteiligt. Der 1906 geborene Ernst Isselhorst (hingerichtet 1948) wechselte 1939 von der Kölner Dienststelle zur Münchener Gestapo, bevor er 1942/1943 an Einsatzgruppenmorden in Weißrussland und der Ukraine mitwirkte. Danach war er auf Führungspositionen der Sicherheitspolizei in Minsk, Strassburg und Stuttgart tätig, um schließlich 1945 Abteilungsleiter im Reichssicherheitshauptamt zu werden. Isselhorsts Nachfolger in Köln, der 1909 geborene Kurt Lischka (gestorben 1989), organisierte vom Geheimen Staatspolizeiamt und den Dienststellen der Sicherheitspolizei im besetzten Frankreich aus die Verfolgung und Deportation der jüdischen Bevölkerung. Und der 1900 geborene Emanuel Schäfer (gestorben 1974), der Ende 1940 Lischka als Kölner Gestapochef ablöste, war an Unterdrückungs- und Mordaktionen gegen die polnische Bevölkerung (1939/1940) beteiligt. 1942 wechselte er von der Köln Dienststelle auf den Posten des Befehlshabers der Sicherheitspolizei und des SD in Serbien, wo er für die Ermordung von Tausenden Juden sowie Sinti und Roma verantwortlich war.
3. Arbeitsweise und Kooperationspartner
Die Gestapo war keineswegs "allmächtig" und allgegenwärtig, sie entfaltete aber eine hohe Effektivität bei der Durchsetzung ihrer Ziele. Das lag unter anderem am Zusammenspiel verschiedener Mitarbeitertypen und Arbeitsweisen, an der Kombination von traditioneller polizeilicher Ermittlungsarbeit, bürokratischer Genauigkeit und Ziel gerichteter Brutalität. Die Kölner Gestapo agierte als Polizei, die die Gegner des NS-Regimes mit Razzien und Fahndungen, kriminalistischen Verfahren, erkenndungsdienstlichen Mitteln und Verhören "dingfest" machte; sie trat als Behörde auf, die Verfolgungsaktionen akribisch organisierte und dabei vielfach auf bürokratische Routinen, Verwaltungstechniken, Personenakten oder Karteien aus der Zeit vor 1933 zurückgriff. Diese Tätigkeiten waren aber stets mit Gewalt als zentralem Element staatspolizeilicher Tätigkeit verknüpft: der Folterung von Gefangenen, der Demütigung und Bedrohung von Verhafteten und der willkürlichen Festsetzung und Verschleppung in die Konzentrationslager. Dies spiegelte sich auch in der Struktur des Kölner Gestapohauptquartiers im EL-DE-Haus. Es war einerseits ein Bürogebäude, in dem die Beamten vom Schreibtisch aus die Verfolgung mit den Methoden der Verwaltung organisierten. Andererseits war es ein Ort, an dem der physische Terror stets gegenwärtig war. Das galt nicht nur für die Vernehmungszimmer, sondern für den Gefängnistrakt im Keller des Hauses. In den dort installierten zehn Zellen waren im Laufe des „Dritten Reiches“ wohl mehrere Tausend Menschen inhaftiert, meist für Tage, häufig für mehrere Wochen, in drangvoller Enge, unter miserablen hygienischen Bedingungen, oft von Misshandlung bedroht und im Unklaren darüber, was die Gestapo mit ihnen vorhatte.
Die staatspolizeiliche Folter, die vor allem Kölner Kommunisten und Sozialisten sowie die gegen Ende des Krieges inhaftierten "Fremdarbeiter" traf, demoralisierte und traumatisierte die meisten Betroffenen. Zwar gelang es manchem Verhafteten, sich den staatspolizeilichen Verdächtigungen und Vorwürfen zu entziehen. Durch Misshandlungen und Drohungen waren die Kölner Gestapobeamten jedoch vielfach in der Lage, Geständnisse zu erzwingen, den Widerstandswillen der Gefangenen zu brechen und oppositionelle Netzwerke aufzudecken. Die Gestapo-Gewalt zielte aber auch auf die Einschüchterung von Angehörigen der Inhaftierten und die weitere Bevölkerung. Wenn sich bereits 1933 Berichte über Todesfälle im Kölner Polizeipräsidium verbreiteten und später auf der Straße vor dem EL-DE-Haus die Schreie von Gefolterten zu hören waren, war dies durchaus im Sinne der Staatspolizei, die keineswegs völlig im Geheimen arbeitete, sondern an der Verbreitung eines bestimmten Schreckbildes interessiert war.
Die Effektivität der Staatspolizei beruhte auch auf zahlreichen Unterstützern und Helfershelfern. Nachdem schon in Köln auf jeden Gestapobeamten etwa 7.500 Einwohner kamen, war man auf die Kooperation anderer Verfolgungsinstanzen unbedingt angewiesen. Das Verhältnis der Stapobeamten zur lokalen NSDAP oder SA war zwar nicht immer spannungsfrei; bei der Beobachtung der Bevölkerung und der Terrorisierung von politischen Gegnern zog man aber meist an einem Strang. Mindestens ebenso wichtig waren die Dienststellen der Kölner Schutz- und Kriminalpolizei, die mit ihren zunächst knapp 2.500 Beamten in der Stadt und im Alltag der "Volksgenossen" ungleich präsenter waren als ihre Kollegen von der Gestapo. Sie beschlagnahmten illegale Schriften, beobachteten Versammlungen, halfen bei der Registrierung der jüdischen Bürgerinnen und Bürger, setzen die Gestapo in Kenntnis, wenn sie von "staatsgefährlichem" Verhalten erfuhren und stellten Personal für besondere Verfolgungsaktionen. Auch die Kommunal- und Arbeitsverwaltung, die Dienststellen der NSDAP oder Kölner Industriebetriebe belieferten die Staatspolizei mit Informationen, während im Kölner Umland die Kreis- und Ortspolizeibehörden als Vorposten fungierten. Die Justiz wandte sich wiederholt gegen die Eigenmächtigkeiten der Gestapobeamten, griff bei der Aburteilung von Regimegegnern aber meist ohne Zögern auf deren Ermittlungsergebnisse zurück.
Auch V-Leute oder Spitzel – im Laufe der NS-Zeit wohl mehrere Hundert – wurden von der Kölner Staatspolizei rekrutiert. Vor allem in kommunistischen Widerstandskreisen, den seit Kriegsbeginn eingerichteten Zwangsarbeiterlagern oder dem katholischen Milieu setzte man Spitzel ein, die mitunter aus ideologischer Überzeugung, wegen Vergünstigungen, aber auch unter massivem polizeilichen Druck tätig wurden. Während V-Leute vor allem geeignet waren, um relativ abgeschottete Milieus aufzubrechen, war man bei der Überwachung der breiten Bevölkerung und der Durchleuchtung privater Räume auf die Unterstützung von denunziationsbereiten "Volksgenossen" angewiesen. Soziale Konflikte, private Interessen und politische Überzeugungen sorgten für einen ständigen Informationsfluss: So schwärzten geschiedene Eheleute ihre früheren Partner wegen "judenfreundlichen Verhaltens" an; Nachbarschaftsstreitigkeiten wurden auf die Spitze getrieben, indem man einen Kontrahenten des Abhörens "feindlicher Rundfunksender" beschuldigte; und wer im Betrieb über den Kriegsverlauf klagte, konnte "heimtückischer Äußerungen" bezichtigt werden. Die Gestapobeamten hatten es oft mit falschen und übertriebenen Anschuldigungen zu tun; nichtsdestotrotz ging in manchen Tätigkeitsbereichen der Großteil (50-80 Prozent) der staatspolizeilichen Ermittlungen auf Strafanzeigen von "Volksgenossen" zurück. Das Verhältnis zwischen Kölner Gestapo und städtischer Gesellschaft war von Terror und Einschüchterung, aber auch von Denunziationsangeboten und populärer Unterstützung geprägt.
4. Die Tätigkeit der Geheimen Staatspolizei in den 1930er Jahren
Die ersten Opfer der Kölner Staatspolizei waren die Kommunisten und Sozialisten, daneben Sozialdemokraten und Angehörige der Freien Gewerkschaften. Der Angriff auf die Einrichtungen der linken Arbeiterbewegung, herausgehobene Vertreter der Weimarer Sozialdemokratie und das politische Beziehungsgeflecht in den kommunistisch oder sozialdemokratisch geprägten Stadtvierteln begann unmittelbar nach der Machtübernahme. Zu verschärften Überwachungsmaßnahmen kamen Versammlungs-, Organisations- und Zeitungsverbote ("Sozialistische Republik", "Rheinische Zeitung" usw.), Vereinsschließungen, Durchsuchungen und Beschlagnahmungen von Literatur, Flugblättern, Druckmaschinen, illegalen Schriften, Papieren und gelegentlich Waffen. Seit dem Reichstagsbrand, in dessen Folge binnen weniger Wochen Hunderte von Kommunisten und Sozialisten aus dem Kölner Regierungsbezirk in "Schutzhaft" genommen wurden, unterlagen Funktionäre und Angehörige linksoppositioneller Gruppen einem permanenten Verfolgungsdruck. Kam es 1933 an manchen Tagen zu deutlich mehr als 100 Festnahmen wegen politischer Vergehen, so meldete die Kölner Gestapo 1934 etwa 100, 1935/1936 rund 50 Inhaftierungen im Monat. Bis 1937 kam es jährlich zu mehreren größeren Verfolgungswellen gegen Sozialisten und Kommunisten, die sich trotz schwerer staatspolizeilicher Schläge immer wieder um den Wiederaufbau ihrer Widerstandsorganisation bemühten. Die Verhaftungsaktionen, die neben der KPD, dem Kommunistischen Jugendverband, der Roten Hilfe und Revolutionären Gewerkschaftsopposition auch die Kommunistische Partei Deutschlands (Opposition) (KPO), den Internationalen Sozialistischen Kampfbund (ISK), die Sozialistische Arbeiterpartei (SAP), sozialdemokratische Widerstandskreise oder eine Gruppe des früheren Einheitsverbandes der Eisenbahner Deutschlands trafen, griffen auch weit über die Stadtgrenzen, nach Bonn, in den Aachener Raum oder das nördliche Rheinland hinaus.
Ein Großteil der verhafteten Linksoppositionellen wurde längere Zeit unter wiederkehrenden staatspolizeilichen Verhören im Hausgefängnis der Gestapo, im Kölner Gefängnis Klingelpütz oder Schutzhafteinrichtungen in und außerhalb der Stadt (Bonner Wall, Brauweiler) eingesperrt. Die Ermittlungen mündeten häufig in strafrechtliche Verurteilungen wegen "Vorbereitung zum Hochverrat" – wobei die zuständigen Richter (der Kölner Justiz, des Oberlandesgerichts Hamm oder des Berliner Volksgerichtshofs) schon mal darüber hinwegsahen, dass die Gestapo belastende Aussagen durch Folter erpresst hatte. Gegen Ende der 1930er Jahre waren mindestens 700 Kölner Kommunisten und Sozialisten zu langjährigen Zuchthausstrafen verurteilt worden, 2.-3.000 aus Köln und Umgebung kamen im Laufe des NS-Regimes durch das Zutun der örtlichen Gestapo in Haftanstalten und Konzentrationslager – und dort nicht selten zu Tode.
Während die Gestapo die Strukturen des kommunistischen und linkssozialistischen Widerstandes zerstörte, entwickelte sie allmählich auch im nationalsozialistischen "Kirchenkampf" eine tragende Rolle. Nachdem das NS-Regime im Laufe der 1930er Jahre von der anfangs zugesagten Koexistenz Abstand nahm und die Kirchen auf ein weltanschaulich angepasstes, politisch wirkungsloses, öffentlich unauffälliges "Sakristeichristentum" (Ulrich von Hehl) zurückzudrängen begann, verstärkte die Staatspolizei die Kontrolle von Geistlichen und Gläubigen. Das betraf im Kölner Raum zunächst die Katholiken, die ein weites Organisationsnetz, dichte Milieubindungen und aus Sicht der lokalen NS-Führer starke Vorbehalte gegen die NS-Weltanschauung ausgebildet hatten. Die Kölner Gestapo und ihr Kirchenreferat gingen dabei in mehrerlei Hinsicht selektiv vor. Anders als im Falle der Kommunisten und Sozialisten, bei denen man die gewalttätigen Übergriffe von Partei, SA und SS gebilligt und gefördert hatte, betrachtete man offene Attacken und Pöbeleien gegen die katholische Kirche eher skeptisch, da man Gegenreaktionen der Gläubigen befürchtete. Gegenüber dem organisierten Katholizismus zog man die Repressionsschraube allerdings an: Die Einrichtungen und Organe der katholischen Arbeiter- und Jugendbewegung ("Westdeutsche Arbeiterzeitung"/"Kettelerwacht", "Junge Front"/"Michael" usw.) waren Repressionen ausgesetzt, wurden zwischen 1936 und 1938 weitgehend verboten und daraufhin von der Staatspolizei aufgelöst. Kritische Schriften über die nationalsozialistische Weltanschauung (wie die von der Kölner "Abwehrstelle gegen die nationalsozialistische antichristliche Propaganda" herausgegebenen Publikationen) wurden von der Kölner Gestapo beschlagnahmt, größere Zusammenkünfte und Gottesdienste von Gestapomitarbeitern kontrolliert oder protokolliert. Vertreter des politischen Katholizismus, Kirchenfunktionäre und Kleriker, die deutlicher gegen die NS-Ideologie Stellung nahmen, mussten mit Observationen, Besuchen und Vorladungen in die Gestapozentrale rechnen. Während es die Staatspolizeibeamten zunächst meist bei Verwarnungen, Ordnungsgeldern, Lehr- oder Redeverboten beließen, veranlassten sie bei entschiedenen Regimekritikern wie dem Jesuitenpater Josef Spieker (1893-1968) auch die Anordnung von "Schutzhaft" oder die Aburteilung wegen "Kanzelmissbrauchs". Parallel zu verstärkten Kontrollen sowie punktuellen Einschüchterungs- und Strafaktionen gegen gläubige Katholiken war die Gestapo auch an groß angelegten Propagandakampagnen beteiligt, mit denen die Kirche in den Augen der übrigen "Volksgenossen" diskreditiert werden sollte. Die zwischen 1935 und 1937 durchgeführten, vor allem auf die katholischen Orden zielenden Verfolgungsaktionen gegen "Devisenschieber" und "Sittlichkeitsverbrecher" wurden jedoch zentral gesteuert und von Sondereinheiten getragen, so dass das Kirchenreferat der Kölner Gestapo hier nur eine unterstützende Rolle spielte.
Andere christliche Gemeinschaften zogen nicht so viel staatspolizeiliche Aufmerksamkeit auf sich. Das lag an der Verteilung der Konfessionen: Während 1933 etwa 20 Prozent der Bevölkerung des Regierungsbezirks der evangelischen Kirche zuzurechnen waren, zählte die Kölner Gruppe der Ernsten Bibelforscher ("Zeugen Jehovas") Anfang der 1930er Jahre nur circa 130 Mitglieder. Zudem sah die Gestapo aufgrund des Wirkens der "Deutschen Christen" im evangelischen Bereich eine deutlich geringere Gefahr für das Regime als im katholischen Milieu. Die staatspolizeilichen Instrumente wurden somit nur gegen Einzelne eingesetzt, die sich deutlicher dem nationalsozialistischen Herrschaftsanspruch widersetzten, sei es durch Rundschreiben, Versammlungen oder die Ausbildung von Hilfspredigern für die "Bekennende Kirche" (wie im Falle des Pfarrers Hans Encke [1896-1976]), sei es durch öffentliche Kritik an der NS-Ideologie und der "Gleichschaltung" der Kirche (wie im Falle des Pastors Georg Fritze [1874-1939]). Die Zeugen Jehovas, die ab 1935 reichsweit verboten waren, gegenüber den Forderungen des NS-Regimes nach Eingliederung in die "Volksgemeinschaft" aber konsequent an ihrer Glaubensauffassung festhielten, wurden hingegen besonders scharf verfolgt. Nahezu alle aktiven Kölner Bibelforscher unterlagen ab 1933 staatspolizeilichen Repressionen und Ermittlungen, Haft- und Zuchthausstrafen sowie Konzentrationslagereinweisungen.
Zu den Arbeitsschwerpunkten der Kölner Gestapo zählte neben der Verfolgung des Arbeiterwiderstandes und der Unterdrückung von Fürsprechern einer eigenständigen Kirche die Formung der "Volksgemeinschaft" und Kontrolle der öffentlichen Meinung. Dabei ging es nicht bloß um kommunistische Flugschriften und glaubensfeste Predigten, sondern um das ganze Spektrum alltäglicher Unmutsbekundungen. Die Kölner Staatspolizeibeamten führten seit 1933 etwa 1.000 Ermittlungsverfahren wegen "heimtückischer Äußerungen" durch – seien es Schimpfereien und Kneipengerede über die NS-Führung, öffentliche Klagen über die Wirtschafts- und Sozialpolitik der Regierung, Beschwerden über das selbstherrliche Auftreten und "Bonzentum" Kölner Parteigrößen oder abschätzige Bemerkungen über die NS-Spendensammlungen oder den Hitlergruß. Staatspolizeilicher Kontrolle unterlagen auch unangepasste Jugendliche, die sich als "Navajos", "Edelweißpiraten" oder katholische Pfadfinder und "Jungmänner" bei Feiern und Fahrten, durch Lieder, Kleidung und Embleme von Drill und Uniformierung der Hitler-Jugend absetzten. Die Gestapobeamten unterstützten die Kriminalpolizei bei der Verfolgung von Homosexuellen und wurden eingeschaltet, wenn Gewalt-, Eigentumsdelikte oder Sexualdelikte von Angehörigen der NSDAP, der HJ, SA oder SS bekannt geworden waren. Auch hier zeigten sie ein differenziertes, selektives Vorgehen: Während die Kölner Gestapo bei punktuellen "Fehltritten" von "Volksgenossen" mit Verwarnungen und geringen Strafen von Seiten der Justiz zufrieden war und unangepasste Jugendliche zunächst wieder in die "Volksgemeinschaft" "einzupassen" versuchte, stellte sie bei Straftaten von NS-Aktivisten das gute Einvernehmen mit der NS-Bewegung oft über den staatlichen Strafanspruch: Sie verschleppte Verfahren, traf Absprachen mit den lokalen NS-Führern und setzte sich bei der Justiz für Verfahrenseinstellungen ein. Wo es ihnen gesellschafts- und "stimmungspolitisch" opportun erschien, verzichteten die Gestapobeamten bewusst auf Verfolgungs- und Strafmaßnahmen.
Derartige Zugeständnisse waren bei den jüdischen Bürgerinnen und Bürgern Kölns ausgeschlossen. Nachdem die politische, soziale und wirtschaftliche Ausgrenzung der jüdischen Bevölkerung zunächst von den NS-Organisationen vorangetrieben wurde, schaltete sich die Gestapo im Laufe der 1930er Jahre immer stärker und entschiedener in die "Judenpolitik" ein. Sie legte spezielle Karteien an und berichtete dem Gestapa in Berlin regelmäßig über die Entwicklung der gesellschaftlichen und politischen Diskriminierung in ihrem Bezirk. Ab 1935 ging die Staatspolizei – parallel zu den antisemitischen Hetzkampagnen der Kölner NS-Partei – gegen "Rassenschande" vor, private und intime Beziehungen zwischen jüdischen und nicht jüdischen Menschen. Die Gestapomitarbeiter unterstützen Kriminalpolizei und Strafjustiz bei der Verfolgung und Aburteilung von "Rassenschändern" und wiesen vermutlich mehrere Dutzend jüdische Männer wegen rassenpolitisch unerwünschter Kontakte in die Konzentrationslager ein.
Einen weiteren Eskalationsschritt brachte die "Reichskristallnacht" im November 1938. Während die Akteure der NS-Partei, der SA, SS und HJ die Synagogen in Brand setzten, jüdische Geschäfte zerstörten und Wohnungen verwüsteten, war es Aufgabe der Gestapo, den Terror zu beaufsichtigen und zu kanalisieren, "Plünderungen" und "Einzelaktionen" zu unterbinden und Beschädigungen von nicht jüdischen Geschäften sowie unerwünschte Fotoaufnahmen zu verhindern. Gleichzeitig sollte sie ihren Teil zur Enteignung der Juden beitragen, etwa indem sie jüdischen Besitz und Archivmaterial der Gemeinden "sicherstellte" – vor allem in der Kölner Synagoge (in der Glockengasse), die nach Ansicht des Geheimen Staatspolizeiamtes in Berlin "besonders wichtiges Material" besaß. Bereits am Tag nach dem Pogrom leiteten Gestapomitarbeiter die Verhaftung männlicher Juden in Köln und Umland ein. Mehrere hundert Männer aus der rheinischen Metropole, dem Siegkreis oder dem Landkreis Bergheim wurden inhaftiert, zunächst in der Arbeitsanstalt Brauweiler eingesperrt und schließlich per Zug in das Konzentrationslager Dachau transportiert. Dort blieben sie meist mehrere Wochen und Monate; ihre Entlassung wurde oft nur veranlasst, wenn sie die Aufgabe ihrer Geschäftstätigkeit und eine rasche Auswanderung nachwiesen.
Die systematische Ausschließung jüdischer Bürgerinnen und Bürger aus der Gesellschaft hatte jedoch bereits 14 Tage vor dem Novemberpogrom begonnen. Im Rahmen einer reichsweiten Aktion, bei der "polnische Juden" festgenommen und über die deutsch-polnische Grenze abgeschoben wurden, hatte die Kölner Gestapo die Verhaftungen im Regierungsbezirk koordiniert. Schätzungsweise 600 Männer, Frauen und Kinder wurden von Polizeieinheiten schlagartig verhaftet und am 28. Oktober vom Bahnhof Köln-Deutz aus ins westpolnische Bentschen/Zbaszyn transportiert, wo man sie zunächst in einem Flüchtlingslager internierte. Für die Betroffenen bedeutete dies die Zerstörung ihrer Existenz, für die beteiligten Gestapobeamten war der Transport ein Probelauf für die Massendeportationen der 1940er Jahre.
5. Die Geheime Staatspolizei im Krieg
Wenngleich sich die Grundlinien der Gestapotätigkeit bereits in den 1930er Jahren deutlich ausprägten, bedeutete der Kriegsbeginn doch einen nochmaligen Radikalisierungsschritt. "Der Krieg" lieferte die Rechtfertigung, den staatspolizeilichen Terror nochmals auszuweiten und zu verschärfen. So wies der Kölner Gestapoleiter Erich Isselhorst die Landräte seines Bezirks im September 1939 an, jede[n] Versuch, die Geschlossenheit und den Kampfeswillen des deutschen Volkes zu zersetzen, [...] rücksichtslos zu unterdrücken.
Bereits 1936 hatte die Gestapo begonnen, die Namen von "Staatsfeinden" zu sammeln, die zur Absicherung der "Heimatfront" im "Kriegsfalle" verhaftet und in Konzentrationslager transportiert werden sollten. Die zu diesem Zweck angelegte "A-Kartei" umfasste in Köln zeitweilig über 450 Namen von Kommunisten, Sozialdemokraten, Vertretern des politischen Katholizismus und anderen "Feindgruppen". Zu den ersten, die nach Kriegsbeginn aufgrund der A-Kartei inhaftiert wurden, gehörten die früheren Kölner Stadtverordneten Rudolf Safarowsky (KPD, 1903-1945) und Henriette Ackermann (SAP, 1887-1977).
Auch auf das katholische Milieu erhöhte die Kölner Gestapo den Verfolgungsdruck. Das zeigte sich nicht nur an der Festnahme von Geistlichen und der Verschleppung von Priestern in Konzentrationslager, sondern auch am sogenannten "Klostersturm". 1941 beschlagnahmten Kölner Gestapobeamte mehrere Ordenseinrichtungen und Klöster in Köln und Umgebung (Bensberg, Bonn, Hennef, Siegburg, St. Augustin usw.), um diese für "kriegswichtige Aufgaben" freizumachen.
Gegenüber Jugendlichen verschärfte sich der Zugriff der Gestapo ebenfalls. Abweichendes Jugendverhalten wurde nun als Gefahr für die Stabilität der "Heimatfront" angesehen und seit der Kriegswende zunehmend als "staatspolitisches" Problem interpretiert. Auf die Zunahme jugendlicher Cliquen, das Aufleben der "Edelweißpiraten" und wachsende Konflikte mit der HJ reagierte die Gestapo mit verstärkten Kontrollen und Strafaktionen, wiederholten Razzien und Massenverhaftungen (etwa an Ostern 1940 oder im August 1943). Durch polizeiliche Drohungen, Dienstverpflichtungen sowie scharfe Sanktionen gegen "Anführer" sollten die Jugendgruppen (deren Umfang die Gestapo 1942 auf 3.000 Personen schätzte) eingeschüchtert und zerstreut werden.
Auch andere Formen abweichenden Verhaltens wurden zunehmend als "Ausscheren" aus der "Kriegsgemeinschaft" gewertet. Neben Beleidigungen gegen Staat, Partei und NS-Prominenz ("Heimtücke") ging die Kölner Gestapo nun außerdem gegen die so genannte "Wehrkraftzersetzung", das Abhören ausländischer Rundfunksender oder Verstöße gegen die Arbeitsdisziplin vor. Mehrere hundert staatspolizeiliche Ermittlungsverfahren, zahlreiche Verwarnungen und Gerichtsurteile befassten sich mit Zweifeln an der Kriegspropaganda, Meckereien oder pessimistischen Äußerungen über den Kriegsverlauf. Da eine lückenlose Kontrolle der Bevölkerung ohnehin nicht möglich war und die Kölner Gestapo in den Kriegsjahren einen Teil ihres Personals durch Einberufungen und Abordnungen verlor, ging sie punktuell, mit exemplarischen Strafen gegen Skeptiker und Kritiker an der "Heimatfront" vor.
Ohnehin stand die Rassenpolitik nun im Mittelpunkt staatspolizeilicher Tätigkeit. Seit 1938 zog die Kölner Gestapo das Netz um die jüdische Bevölkerung immer enger. Dabei hatte sie die Unterstützung anderer NS-Instanzen wie der Schutz- und Kriminalpolizei, dem Regierungspräsidium, der Finanzverwaltung, der Amtsgerichte oder der Reichsbahn. Zudem zwang sie die 1939 gebildete "Reichsvereinigung der Juden" und die örtlichen Gemeinden, die staatspolizeilichen Anweisungen gegenüber den Betroffenen zu vertreten. Nachdem die NS-Behörden die jüdischen Menschen um berufliche Existenz und Eigentum gebracht, ihnen den Besitz von Fahrrädern, Schreibmaschinen oder Haustieren untersagt, fast sämtliche Beziehungen zu nicht-jüdischen Menschen unterbunden und sie durch Namenszusätze und Ausweispapiere besonders gekennzeichnet hatten, organisierte die Gestapo ab Frühjahr 1941 ihre Ausweisung aus bestimmten Stadtbezirken und "arischen" Wohnhäusern. In Köln wurden die Vertriebenen in spezielle "Judenhäuser" und Lager eingewiesen, in Bonn sammelte die Gestapo mehrere Hundert Menschen in einem beschlagnahmten Benediktinerinnenkloster. Menschen jüdischer Herkunft, die in Heimen, Gefängnissen und Anstalten der Region untergebracht waren, wurden nach und nach von den anderen Insassen getrennt und an die Staatspolizei überstellt.
Der Isolierung folgten ab Herbst 1941 die Deportationen in die Ghettos und Vernichtungslager. Die Kölner Gestapo übermittelte die Zahl der abzutransportierenden Juden an die "Reichsvereinigung" und bestellte die Menschen unter dem Deckmantel der "Evakuierung" zur Kölner Messe ein, wo sie unter scharfer Überwachung zusammengepfercht und gedemütigt, durchsucht und um alles beraubt wurden, was über einen Koffer, Bettzeug und "Marschverpflegung" hinausging. Sie ließ das Vermögen der Betroffenen mit bürokratischer Genauigkeit verzeichnen und beschlagnahmen und überwachte anschließend die "Abfertigung" der Transportzüge. Die ersten beiden Kölner Deportationen mit jeweils über 1.000 Menschen gingen im Oktober 1941 in das Ghetto Litzmannstadt, bis Juli 1942 kamen Großtransporte nach Riga, Minsk und Theresienstadt hinzu, gefolgt von über zehn weiteren Deportationsaktionen, die gegen Kriegsende schließlich auch die "jüdischen Mischlinge" oder Partner in "Mischehen" erfassten. Von den über 11.000 jüdischen Menschen, die unter Leitung der Gestapo von Köln aus verschleppt wurden, stammten 6.-7.000 aus der Stadt selbst, die übrigen aus dem Regierungsbezirk und anderen Gegenden des Rheinlandes.
Nachdem die Kölner Gestapo die jüdische Bevölkerung weitgehend aus der städtischen Gesellschaft ausgeschlossen hatte, wurde die Kontrolle ausländischer Arbeitskräfte zu einem neuen Tätigkeitsschwerpunkt. Bereits seit dem Eintreffen der ersten polnischen Kriegsgefangenen im Oktober 1939 war man mit dieser Aufgabe befasst, besonderes Gewicht erhielt sie jedoch seit der Intensivierung des "Ausländereinsatzes" und der massenhaften Rekrutierung von Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern aus der besetzten Sowjetunion im Jahr 1942. Während deutsche "Volksgenossen" aufgrund des Bombenkriegs aus Köln abwanderten, stieg die Zahl der in der Stadt arbeitenden Ausländer kontinuierlich an. 1944 dürften sich 45.-50.000 Zwangsarbeiter, Kriegsgefangene und KZ-Häftlinge in Köln befunden haben. Aufgabe der Gestapobeamten war es nicht allein, die Arbeitsdisziplin der "Fremdarbeiter" zu überwachen, sie sollte auch Sabotage- und Widerstandsversuche rücksichtslos unterdrücken und zwischenmenschliche Beziehungen zwischen Deutschen und Ausländern ahnden. Das betraf vor allem die als "fremdvölkisch" geltenden Polen und Sowjetrussen, die in der rassistischen Hierarchie des NS-Systems weit unten platziert waren und als besondere Bedrohung für die Ordnung an der "Heimatfront" angesehen wurden. Entsprechend verfügte die Gestapo seit den „Polenerlassen“ von 1940 und den „Ostarbeitererlassen“ von 1942 gegenüber den osteuropäischen "Fremdarbeitern" über eine fast unbegrenzte Strafgewalt.
Die Kölner Gestapo widmete sich bald schwerpunktmäßig der Überwachung der in Stadt und Umland entstehenden Ausländerlager, setzte V-Männer auf "Saboteure" oder "Hetzer" an und startete regelmäßige Verhaftungsaktionen gegen Flüchtige oder "Arbeitsverweigerer" – im August 1943 nahm man so über 2.000 ausländische Arbeiter fest. Ein großer Teil der Inhaftierten wurde in die ab 1941 errichteten "Arbeitserziehungslager" (AEL) eingewiesen, wo die Häftlinge über mehrere Wochen hinweg durch Drill, entbehrungsreiche Tätigkeit und Strafen zu angepasstem Verhalten und "Arbeitsdisziplin" gezwungen werden sollten. Die in Köln Verhafteten kamen vor allem in das seit Sommer 1941 existierende, von der Kölner Stapostelle geleitete AEL am Flughafen Essen/Mülheim sowie das ebenfalls für mehrere Hundert Häftlinge ausgelegte AEL Hunswinkel. Mit der Einweisung in ein KZ hatten Ausländer zu rechnen, die straffällig geworden waren, offen gegen ihre Behandlung durch die Deutschen Stellung bezogen oder mehrfach die Arbeit verweigert hatten.
Zum staatspolizeilichen Instrumentarium gehörten außerdem Ermittlungen wegen "verbotenen Umgangs" zwischen Deutschen und Kriegsgefangenen und Strafaktionen wegen intimer Kontakte zwischen Einheimischen und polnischen, russischen oder ukrainischen Zivilarbeitern. In den 1940er Jahren veranlassten Bonner und Kölner Gestapobeamte mehrfach die Tötung von "fremdvölkischen" Männern, die Beziehungen zu deutschen Frauen gehabt hatten, wobei die Hinrichtung bewusst öffentlich erfolgte, um Ausländer und deutsche "Volksgenossen" von der Überschreitung der rassenpolitischen Grenzen abzuschrecken. Auch in den AEL, in denen vereinzelt Exekutionen durchgeführt wurden, deutete sich seit 1942 an, was zum Zeichen staatspolizeilicher Praxis in der Kriegsendphase werden sollte – eine Politik offenen Terrors, die den Massenmord an die "Heimatfront" brachte.
6. Kriegsende und Massenmord 1944/1945
Die Kriegsendphase stellt rückblickend eine eigene Phase in der Geschichte der Kölner Gestapo dar. Sie war zunächst durch deutlich verschlechterte Arbeitsbedingungen aufgrund des Bombenkrieges gekennzeichnet, durch Gebäudeschäden, gestörte Transport- und Kommunikationsverbindungen und die Dienstunfähigkeit einer wachsenden Zahl von Gestapomitarbeitern. Gleichwohl erreichte die Kölner Gestapo nun den Gipfelpunkt ihrer Macht. Sicherheitspolizeiliche Kräfte aus Frankreich und den Beneluxländern, die vor der zurückweichenden Westfront ins Reich gekommen waren, stockten das Personal der Kölner Staatspolizei ebenso auf wie Männer aus der aufgelösten Aachener Gestapodienststelle. Hinzu kamen die in die Gestapo eingegliederten Zollbeamten und ein Kommando von Baltendeutschen (SS-Angehörigen), die für Verhaftungen und Transporte eingesetzt wurden.
Die Gestapo stellte sich flexibel auf die neue Situation ein: Hierarchien, Zuständigkeitsgrenzen und bürokratische Verfahren verloren an Bedeutung, während ein Großteil der staatspolizeilichen Arbeit von neu gebildeten "Sonderkommandos" übernommen wurde. Diese arbeiteten zunehmend selbständig und unabhängig von den Berliner Zentralstellen, mit fast uneingeschränkten Macht- und Terrormitteln. Bedurfte die Einlieferung in "Arbeitserziehungslager" grundsätzlich keiner Bestätigung durch die Berliner Gestapoführung, so wurde den lokalen Dienststellen gegen Ende des Krieges auch die Anordnung von "Schutzhaft" gegen Ausländer erleichtert. Die Durchführung von Exekutionen, zunächst noch von einer Genehmigung des RSHA abhängig, konnte gegen Kriegsende von regionalen Befehlshabern der Sicherheitspolizei angeordnet werden. Seit Januar 1945 hatte die Kölner Gestapo bei der Ermordung von "Fremdvölkischen" freie Hand.
Diese Machtfülle ging mit einer nochmaligen Radikalisierung der Bedrohungsszenarien und Feindbilder einher. Die Ausweich- und Fluchtbewegungen von ausländischen Arbeitskräften und Jugendlichen, die Bildung illegaler Gruppen in den Ruinen der Stadt und die Aktivität von Widerstandsgruppen wurden als Zeichen eines organisierten Aufstandes betrachtet und mit wahllosem Terror und entgrenzter Gewalt beantwortet. Einige Gestapobeamten übertrugen Erfahrungen, die sie in den besetzen Gebieten und im nationalsozialistischen Vernichtungskrieg gesammelt hatten, auf die Kölner Situation und wähnten sich in einem "Endkampf", bei dem es gelte, noch möglichst viele Regimegegner "mit hinüber zu nehmen".
Das Haftstättensystem der Gestapo verzweigte sich in den letzten Kriegsjahren immer weiter – zu der seit 1942 wieder regelmäßig genutzten Arbeitsanstalt Brauweiler im Westen von Köln und den AEL in Essen-Mülheim und Hunswinkel kamen 1942 ein "Polizeihilfsgefängnis" an der Kölner Messe (später auch: AEL Messeturm), das nach der Deportation der Kölner Juden und der Zerstörung des Messelagers durch Bombenangriff seit Herbst 1944 als AEL weitergeführte Internierungslager in Müngersdorf (Fort V), "Arbeitserziehungslager" bei Großbetrieben in Köln-Deutz (Fa. Westwaggon), Niehl (Glanzstoff-Courtaulds) oder Wesseling, in Bonn, Bad Godesberg, Wipperfürth, Erkelenz, Hückelhoven und Wassenberg sowie eine besondere Gestapoabteilung im Zuchthaus Rheinbach (seit Herbst 1944). Wegen der Überfüllung des Hausgefängnisses im Hauptquartier am Appellhofplatz richtete die Staatspolizei Ende 1944 im weitgehend zerstörten Kölner Gefängnis Klingelpütz einen eigenen Bereich ("Gestapoflügel") ein. Die Tausenden von Gefangenen, die noch 1944/1945 durch diese Haftstätten geschleust wurden, litten unter erbärmlichen Bedingungen. Zur Überfüllung – im EL-DE-Haus kamen zum Teil zwei bis drei Dutzend Personen auf eine Zweimannzelle, im Klingelpütz waren bis zu 800 Insassen auf einem Raum für etwa 250 Häftlinge untergebracht – kamen desaströse hygienische Verhältnisse, Hunger, Seuchen und die permanente Terrorisierung durch Verhöre und brutale Misshandlungen.
Schrittmacher dieser Entwicklung waren die bereits genannten, aus zehn bis 15 Beamten bestehenden "Sonderkommandos". Das ”Kommando Bethke” (unter Kommissar Kurt Bethke, geboren 1903) verfolgte ab April 1944 Widerstandsbewegungen und Netzwerke sowjetischer Spione, polnischer Kriegsgefangener und Zwangsarbeiter ("Polnische Heimatarmee"/"Armia Krajowa") sowie französischer Katholiken ("Action Catholique"); nach dem Attentat auf Hitler vom 20.7.1944 koordinierte es die Verhaftung von früheren Funktionären der Weimarer Parteien im Rahmen der "Aktion Gewitter", darunter auch die schließlich im KZ ermordeten Otto Gerig (Zentrumspolitiker, 1885-1944), Theodor Babilon (1899-1945) und Heinrich Richter (1898-1945) (Angehörige des Kolpingwerks). Ein "Bandenkampfkommando" unter den Kommissaren Friedrich Mohr (1899-1985) und (später) Erich Best (1908-1986) verfolgte in den Ruinen der Stadt untergetauchte Gruppen von Zwangsarbeitern, Deserteuren und Straftätern, die sich durch Diebstähle versorgten und auch mit Waffengewalt gegen den polizeilichen Zugriff zur Wehr setzten. Und das im Herbst 1944 gebildete, in Brauweiler stationierte "Kommando Kütter" (unter Kommissar Ferdinand Kütter) ging gegen eine angebliche "politische Terrorbande" in Köln-Ehrenfeld vor, wobei es neben zahlreichen Ausländern auch "Edelweißpiraten" und die Widerstandsgruppe des "Volksfrontkomitee Freies Deutschland" erfasste.
Die Kommandos veranlassten nicht nur mehrere Hundert Verhaftungen, sondern leiteten eine Politik systematischen Mordens ein. Während das "Bandenkampfkommando" bei Verhaftungsaktionen zahlreiche Illegale zu Tode brachte, marterte das Kommando Kütter im Gestapo-Hilfsgefängnis Brauweiler mehrere Menschen zu Tode. Am 25.10. und 10.11.1944 ließ es 24 Personen öffentlich in Köln-Ehrenfeld erhängen, neben sowjetrussischen und französischen Zwangsarbeitern Angehörige der erwähnten Ehrenfelder Gruppe, darunter auch den "Edelweißpiraten" zugerechnete Jugendliche. Bald danach begann die Kölner Gestapo mit der Selektion ihrer Gefangenen und regelmäßigen Exekutionen. Die Opfer waren "arbeitsunwillige" oder auf der Flucht befindliche Arbeiter, untergetauchte Wehrmachtsangehörige, vermeintliche Oppositionelle oder Gelegenheitsstraftäter, überwiegend jedoch Ausländer und mehrheitlich "Ostarbeiter". Sie wurden meist aus dem Kellergefängnis der Gestapo und dem Klingelpütz in den Hinterhof des Gestapohauptquartiers an der Elisenstraße gebracht und dort an einem transportablen Galgen erhängt; die Leichen transportierte man anschließend auf den Kölner Westfriedhof. An einigen Tagen wurden so Dutzende Menschen ermordet, bis Anfang März stieg die Opferzahl auf mehrere Hundert.
Die übrigen Gestapohäftlinge wurden angesichts der nahenden Alliierten verlegt. Zum einen stellte die Kölner Staatspolizei bis Kriegsende Transporte in die Konzentrationslager zusammen, zum anderen begann sie, Häftlinge weiter ins Reichsinnere zu bringen. Im Frühjahr 1945 verlegte sie zahlreiche Gefangene aus Brauweiler ins Zuchthaus Siegburg und anschließend nach Hessen. Mehrere Hundert Insassen des Gestapoflügels im Klingelpütz, des EL-DE-Hauses und des AEL Müngersdorf wurden ab Anfang März mit Evakuierungsmärschen ins Rechtsrheinische gebracht und schließlich in die oberbergischen AEL Wipperfürth und Hunswinkel getrieben, wo es zu weiteren Morden kam. Die wenigen in Köln zurückgebliebenen Gefangenen wurden am 7.3.1945 befreit.
7. Die Geheime Staatspolizei nach 1945
Die Massenmorde der Gestapo in der Kriegsendphase waren auch nach der Befreiung durch die Amerikaner und während der britischen Besatzungszeit gegenwärtig. Ende Mai 1945 konnten auf dem Gelände des Klingelpütz sieben Leichen geborgen werden, die die Gestapo verscharrt hatte; im Herbst fand man dort offenbar weitere Opfer. Im Oktober des Jahres entdeckten Arbeiter in der Nähe des Gestapogebäudes am Appellhofplatz ein Massengrab mit zehn Leichen sowie Reste des von den Staatspolizeibeamten genutzten Galgens. Die Presse in Gestalt des von der US-Armee gegründeten, von den Briten übernommenen "Kölnischen Kuriers" berichtete ausführlich über die im EL-DE-Haus verübten Verbrechen. Die Opfer aus dem Klingelpütz waren bereits mehrere Monate zuvor am Hansaplatz unter einem Gedenkstein beigesetzt worden. Hier gedachten Verfolgte und Angehörige in den folgenden Jahren des Gestapoterrors. Die besonderen Bedingungen und Folgen staatspolizeilicher Praxis verblassten jedoch bald in der lokalen Erinnerungskultur. Während sich in den 1950er Jahren in Köln ein allgemeines, oft christlich überformtes Gedenken an die "Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft" etablierte, wurde das EL-DE-Haus "normaler" Nutzung durch städtische Behörden (Standesamt, Rentenstelle usw.) übergeben. Seine historische Bedeutung wurde gewissermaßen "unkenntlich" gemacht, das frühere Hausgefängnis als Aktenkeller genutzt.
Die Kölner Gestapobeamten waren zumeist vor Kriegsende aus Köln verschwunden. Nachdem bereits im Herbst 1944 ein Teil der Dienststelle in rechtsrheinische Ausweichstandorte (Marienheide, Engelskirchen, Berghausen-Kaiserau) evakuiert worden war, setzten sich weitere Stapobeamte Anfang März Richtung Marienheide, Gummersbach oder Siegburg ab. Einige erlebten die alliierte Besetzung nicht mehr, weil sie – wie die Führungsbeamten Max Hoffmann (1907-1944), Richard Foltis (1913-1945) und Egon Kulzer (1906-1945) – in der Kriegsendphase ums Leben kamen oder – wie der Gestapobeamte Kütter – Selbstmord begingen. Deutlich mehr versuchten sich der drohenden Bestrafung zu entziehen, indem sie ihre frühere Tätigkeit verschleierten oder unter falschem Namen untertauchten. Das galt für ehemalige Dienststellenleiter wie Emanuel Schäfer (1900-1974) und Franz Sprinz (1904-1975), aber auch für Mitarbeiter wie den 1944 an Mordaktionen des "Kommando Kütter" beteiligten Horst Gegusch (1908). Sie bekannten sich oft erst Jahr(zehnt)e später zu ihrer Identität, wenn sie von einer Beruhigung der Lage ausgingen.
Bei einem großen Teil der früheren Gestapobeamten folgte dem Kriegsende allerdings eine mehrjährige Phase der Inhaftierung, Überprüfung und Entnazifizierung, in der Muster der Selbstrechtfertigung und Anpassung an die neue Gesellschaft eingeübt wurden. Zwischen 30 und 50 Prozent der Gestapobeamten wurden in den Monaten nach der Befreiung von den Alliierten verhaftet, in Internierungslagern untergebracht und so von der übrigen Gesellschaft getrennt. In der britischen Zone, in der die meisten der früheren Kölner Gestapomitarbeiter verblieben waren, wurden die Inhaftierten ab 1947 vor extra eingerichtete Spruchgerichte gestellt und wegen Zugehörigkeit zu einer "verbrecherischen Organisation" meist zu Haftstrafen von sechs bis 24 Monaten verurteilt. Da die Internierungshaft angerechnet wurde, kamen die meisten bald wieder in Freiheit.
Frühere Gestapobeamte, die in den Staatsdienst zurückkehren, (halb-)öffentliche Ämter oder herausgehobene berufliche Positionen übernehmen wollten, hatten sich auch dem seit 1946 in deutscher Zuständigkeit durchgeführten Entnazifizierungsverfahren zu stellen. Nicht wenigen kam dabei die für den Entnazifizierungsprozess bald charakteristische Umdeutung und Verharmlosung der NS-Zeit zugute. Vielen gelang es, im Laufe des Verfahrens als "Mitläufer" eingestuft zu werden, meist aufgrund falscher oder unvollständiger Auskünfte über die Vergangenheit. Oft reichten stereotype Behauptungen: Man habe sich dem Nationalsozialismus nur äußerlich angeschlossen, sei gegen den eigenen Willen zur Gestapo versetzt worden, habe an deren Verbrechen allenfalls gezwungenermaßen mitgewirkt und im Rahmen seiner Möglichkeiten Verfolgten zu helfen versucht. Auch das gesellschaftliche Umfeld zeigte sich nachsichtig: Selbst berüchtigte Gestapomitarbeiter wie Josef Hoegen oder der Leiter des Kölner "Judenreferates" Karl Löffler (1888-1964) konnten sich auf zahlreiche "Persilscheine", positive Leumundszeugnisse und Gnadengesuche von Kollegen, Nachbarn, Bekannten, Politikern und Kirchenvertretern stützen.
Da das so genannte "131er-Gesetz" von 1951 auch früheren, nach 1945 entlassenen Gestapobeamten eine Rückkehr in den Öffentlichen Dienst ermöglichte, vermochten einzelne wieder als "Staatsdiener" zu arbeiten. Andere bauten sich als Angestellte oder Unternehmer in der freien Wirtschaft eine (klein-)bürgerliche Existenz auf, nicht selten in der "rheinischen Heimat" und in der Nähe früherer Tatorte.
Im Vergleich zu anderen NS-Tätern in Kriminal-, Schutzpolizei, Justiz oder innerer Verwaltung standen die Akteure der Gestapo sicherlich stärker im Blickfeld der Nachkriegsjustiz. Die Bilanz der Strafverfolgung ist aber auch im Kölner Fall überschaubar. Wichtige Zeichen setzten die Alliierten, die in den ersten Jahren nach der Befreiung engagiert nach NS-Verbrechern fahndeten und zahlreiche Straftaten gegen ausländische Staatsbürger aburteilten. So wurde der frühere Kölner Gestapoleiter Erich Isselhorst wegen der Ermordung alliierter Kriegsgefangener durch britische und französische Militärgerichte zum Tode verurteilt; zwei Angehörige des "Kütter-Kommandos" (Walter Hirschfeld [1910-1985] und Josef Schiffer [1910-1991]) erhielten 1947 vor einem englischen Gericht Todes- und Zuchthausstrafen wegen der Hinrichtung zweier russischer Zwangsarbeiterinnen in Brauweiler.
Auch die deutsche Justiz, die zunächst nur Verbrechen gegen deutsche Staatsbürger verfolgen durfte, befasste sich anfangs intensiver mit Gestapoverbrechen. Kölner Staatsanwälte und Richter untersuchten Ende der 1940er Jahre mehrere Denunziationen bei der Kölner Staatspolizei und nahmen Ermittlungen wegen Freiheitsberaubungen, Misshandlungen und Tötungen auf – nicht zuletzt, weil die britischen Behörden wichtige Beweismittel an die Kölner Kollegen übergaben und sich Betroffene und Opferverbände durch Strafanzeigen, Zeugenaussagen und öffentliche Aufrufe für eine Bestrafung ihrer früheren "Peiniger" einsetzten. Infolgedessen verurteilte das Kölner Schwurgericht im Dezember 1949 auch fünf frühere Angehörige des "Kommando Kütter" (Josef Hoegen, Walter Hirschfeld, Josef Schiffer, Erich Gansäuer [1912-1969] und Adolf Roggendorf [1891]) wegen "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" zu Freiheitsstrafen zwischen neun Jahren und fünf Monaten. Fünf Jahre später erhielten drei frühere Leitungsbeamte der Kölner Dienststelle (Emanuel Schäfer, Franz Sprinz und Kurt Matschke [geboren 1908]) wegen ihrer Mitwirkung an der Deportation der jüdischen Bevölkerung Zuchthausstrafen bis zu drei Jahren.
Von einer systematischen Ahndung zu sprechen, die dem Umfang der Gestapoverbrechen und den Bedürfnissen der Opfer gerecht geworden ist, wäre jedoch falsch. Die Urteile gegen Hoegen und Andere wurden von Seiten der Betroffenen als deutlich zu milde betrachtet, und wie die ehemaligen Mitarbeiter des "Kommando Kütter", so kamen auch die Organisatoren der Judendeportationen nach Strafaussetzungen und Begnadigungen bis Mitte der 1950er Jahre wieder frei.
Hinzu kamen Ermittlungsversäumnisse, Verfahrenseinstellungen, fragwürdige Freisprüche und ein allgemeines Verebben der Strafverfolgung ab Mitte der 1950er Jahre. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Sie reichten von der mangelhaften Ausstattung der Staatsanwaltschaften und der Skepsis der Richterschaft gegenüber besonderen Strafvorschriften für NS-Verbrechen ("Verbrechen gegen die Menschlichkeit") über rechtsstaatliche Beschränkungen bis zu allgemeinen Entwicklungen der bundesdeutschen Vergangenheitspolitik und Erinnerungskultur. Politische Entscheidungen, die viele NS-Verbrechen verjähren und straffrei ließen, ein gesellschaftliches Klima, das auf die Abschwächung deutscher Verantwortung und die Integration von NS-Tätern setzte sowie Kontinuitäten in Justiz und innerer Verwaltung und funktionierende Aussagekartelle früherer NS-Polizisten schufen zahlreiche Schlupflöcher für ehemalige Gestapobeamte.
Erst ab Ende der 1960er Jahre kam es – aufgrund kritischer Stimmen in der Öffentlichkeit, propagandistischer Kampagnen der DDR über "Naziverbrecher" im "Bonner Staat", eines Stimmungswandels in Teilen der Politik und eines Generationswechsels in der Justiz – wieder zu verstärkten Ermittlungen gegen NS-Verbrechen. Sie blieben im Fall der Kölner Gestapo (ebenso wie für Bonn oder Aachen) aber meist ergebnislos. Selbst die aufwändigen Recherchen der Kölner Staatsanwaltschaft zu den Ehrenfelder Hinrichtungen, die durch eine Fotoreportage der Illustrierten "Quick" angestoßen worden waren, führten zu keinen Verurteilungen, da die Täter nicht auffindbar oder verstorben waren oder man keine rechtliche Handhabe (mehr) zu haben meinte. Der letzte Kölner Gestapoprozess endete 1980 mit langjährigen Freiheitsstrafen gegen den früheren Kölner Gestapoleiter Kurt Lischka und zwei Mitangeklagte wegen ihrer Mitwirkung an der Deportation und Ermordung der französischen Juden als Angehörige der NS-Sicherheitspolizei. Der Lischka-Prozess mit seinem entschiedenen Urteil führte die Möglichkeiten einer strafrechtlichen Aufklärung und Ahndung der NS-Verbrechen vor Augen, ließ aber noch einmal frühere Versäumnisse erkennen: Lischka hatte, obgleich 1950 bereits von einem französischen Militärgericht verurteilt, durch ein deutsch-französisches Abkommen und das Auslieferungsverbot des Grundgesetzes geschützt, lange Jahre unbehelligt in Köln gelebt. Erst aufgrund des Engagements von Angehörigen der Opfer (um das Ehepaar Klarsfeld) wurde die Öffentlichkeit auf diesen Zustand aufmerksam, so dass die rechtlichen und politischen Blockaden gegen eine Strafverfolgung Lischkas durch deutsche Gerichte beseitigt wurden.
Die Defizite der strafrechtlichen "Vergangenheitsbewältigung" zeigen sich nicht nur in der Urteilsbilanz – etwa 5 Prozent der Kölner Gestapobeamten dürften durch westdeutsche Strafgerichte (ohne Spruchgerichte) verurteilt worden sein –, sondern auch in den Auffassungen und Bildern, die in den Strafverfahren von der Gestapotätigkeit entwickelt wurden. Die Beschuldigten versuchten meist, eigene Handlungsspielräume und Verantwortung herunterzuspielen, indem sie auf Befehle der Berliner NS-Führung und die "Notwendigkeiten" der Kriegführung, ihr Pflichtbewusstsein und einen angeblichen "Befehlsnotstand" verwiesen, aussagten, sie hätten die Konsequenzen ihres Tuns nicht übersehen können, oder die Schuld anderen, meist bereits verstorbenen "Kameraden" gaben. Richter und Staatsanwälte folgten diesen Äußerungen wenigstens zum Teil. Und während sie mit "Exzesstätern" wie Josef Hoegen durchaus scharf ins Gericht gingen, zeigten sie bei "Schreibtischtätern" aus dem bürgerlichen Milieu öfter Nachsicht. So charakterisierte das Kölner Landgericht den früheren Kölner Gestapochef Schäfer 1953 als "sauber und anständig" und einen jener Menschen, "die, korrekt in der Haltung und anständig in der Gesinnung, solange mit dem Nationalsozialismus mitgelaufen sind und von ihm Nutzen gezogen haben, bis sie sich nicht mehr lösen konnten [...]".
Die Erzählungen der Betroffenen, die oft Zweifeln hinsichtlich ihrer Glaubwürdigkeit ausgesetzt waren, fanden in den auf die Täter ausgerichteten Verfahren nur sehr beschränkt Berücksichtigung. Und obwohl auch einigen Denunzianten der Prozess gemacht wurde, war die gesellschaftliche Einbettung der Gestapo in den Strafverfahren kaum einmal ausführlicher Thema. Das öffentliche Interesse, das in den Tagen des Hoegen-Prozesses durch eine intensive, kontroverse und differenzierte Presseberichterstattung abgebildet worden war, ließ bald merklich nach. Im öffentlichen Gedenken war die "Gestapo" oft bald nur noch eine Chiffre für die Gräuel des "Nazi-Regimes" und die Unterdrückung der Bevölkerung.
Es hat bis Ende der 1970er Jahre gedauert, bis ein breiteres Wissen und ein offener, lebhafter Diskurs über die Kölner Gestapo entstanden sind. Geschichtsinitiativen und eine kritische Lokalgeschichtsschreibung, Ausstellungen, Filme und Publikationen widmeten sich nun verstärkt "Widerstand und Verfolgung" im "Dritten Reich" und damit auch den Opfern staatspolizeilichen Terrors. Öffentlichkeitswirksame Aktionen engagierter Bürger lenkten 1979 den Blick auf das zwischenzeitlich aus dem historischen Bewusstsein verschwundene EL-DE-Haus und das erhalten gebliebene Hausgefängnis in der ehemaligen Gestapozentrale. Die 1981 dort eröffnete Gedenkstätte und das 1987/1988 von der Stadt Köln eingerichtete NS-Dokumentationszentrum haben seitdem eine intensive Bildungs- und Forschungsarbeit entwickelt. Sie hält das Zentrum staatspolizeilichen Terrors in der Stadt präsent und klärt mit Ausstellungen zur NS-Geschichte wie durch Besuchsprogramme für jüdische Verfolgte und ehemalige Zwangsarbeiter (1989) über die individuellen und gesellschaftlichen Folgen staatspolizeilicher Praxis auf. Auch öffentliche Debatten und Geschichtskontroversen wie jene um die Ehrenfelder "Edelweißpiraten" haben dazu beigetragen.
Zwar kursieren in Medien und lokaler Öffentlichkeit weiterhin fragwürdige oder vereinfachende Bilder von der Kölner Gestapo – vom allmächtigen Unterdrückungsapparat, der die gesamte städtische Bevölkerung bespitzelt habe, bis zum Klischeebild des Sadisten im Ledermantel. Differenziertere Vorstellungen zu den Tätern, der Arbeit und Wirkungsweise der Gestapo und deren gesellschaftlichen Unterstützern scheinen in der regionalen Erinnerungskultur aber mittlerweile fest verankert.
Quellen
Daners, Hermann/Wißkirchen, Josef, Was in Brauweiler geschah. Die NS-Zeit und ihre Folgen in der Rheinischen Provinzial-Arbeitsanstalt. Dokumentation, Pulheim 2006.
Faust, Anselm (Bearb.), Lageberichte rheinischer Gestapostellen, Band 1: 1934, im Druck (gefolgt von zwei weiteren Bänden).
Huiskes, Manfred (Bearb.), Die Wandinschriften des Kölner Gestapo-Gefängnisses im EL-DE-Haus 1943-1945, Köln u.a. 1983.
Justiz und NS-Verbrechen. Sammlung deutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen, Band 5, 11, 12, 23, Amsterdam 1970, 1974, 1998.
Literatur
Bothien, Horst-Pierre, Kreuzbergweg 5. Zur Bonner Gestapo (1938-1945), in: Schloßmacher, Norbert (Hg.), "Kurzerhand die Farbe gewechselt". Die Bonner Polizei im Nationalsozialismus, Bonn 2006, S. 291-310.
Brunner, Bernhard, Die juristische Aufarbeitung der in Frankreich verübten NS-Gewaltverbrechen durch die bundesdeutsche Justiz, in: Klein, Anne /Wilhelm, Jürgen (Hg.), NS-Unrecht vor Kölner Gerichten nach 1945, Köln 2003, S. 183-200.
Corbach, Dieter, 6.00 ab Messe Köln-Deutz. Deportationen aus Köln 1938-1945 = Departure: 6.00 a.m. Messe Köln-Deutz. Deportations 1938-1945, Köln 1999.
Daners, Hermann, "Ab nach Brauweiler ...!". Nutzung der Abtei Brauweiler als Arbeitsanstalt, Gestapogefängnis, Landeskrankenhaus ..., Pulheim 1996.
Daners, Hermann, Das Gestapo-Hilfsgefängnis Brauweiler und das Sonderkommando Bethke, in: Pulheimer Beiträge zur Geschichte und Heimatkunde 16 (1992), S. 237-267.
Freudiger, Kerstin, Die juristische Aufarbeitung von NS-Verbrechen, Tübingen 2002.
Gegen den braunen Strom. Kölner Widerstandskämpfer-Innen in Portraits der Arbeiterfotografie Köln, 2. Auflage, Köln 2000.
Hehl, Ulrich von, Katholische Kirche und Nationalsozialismus im Erzbistum Köln 1933-1945, Mainz 1977.
Johnson, Eric A., Der nationalsozialistische Terror. Gestapo, Juden und gewöhnliche Deutsche, Berlin 2001.
Die jüdischen Opfer des Nationalsozialismus aus Köln. Gedenkbuch, Red. NS-Dokumentationszentrum der Stadt Köln, Köln 1995.
Köln im Nationalsozialismus. Ein Kurzführer durch das EL-DE-Haus, hg. vom NS-Dokumentationszentrum der Stadt Köln, 2., überarb. und erw. Auflage, Köln 2011.
Lotfi, Gabriele, KZ der Gestapo. Arbeitserziehungslager im Dritten Reich, Stuttgart u.a. 2000.
Lukaßen, Dirk, "Menschenschinder vor dem Richter". Kölner Gestapo und Nachkriegsjustiz. Der "Hoegen-Prozess" vor dem Kölner Schwurgericht im Jahr 1949 und seine Rezeption in den lokalen Tageszeitungen, Siegburg 2006.
Matzerath, Horst, Köln in der Zeit des Nationalsozialismus 1933-1945 (Geschichte der Stadt Köln 12), Köln 2009.
Mertens, Annette, Himmlers Klostersturm. Der Angriff auf katholische Einrichtungen im Zweiten Weltkrieg und die Wiedergutmachung nach 1945, Paderborn 2006.
Peukert, Detlev, Die KPD im Widerstand. Verfolgung und Untergrundarbeit an Rhein und Ruhr (1933-1945), Wuppertal 1980.
Roeseling, Severin, Konkurrenz, Arbeitsteilung, Kollegialität. Zum Verhältnis von Polizei und Gestapo in Köln, in: Buhlan, Harald /Jung, Werner (Hg.), Wessen Freund und wessen Helfer? Die Kölner Polizei im Nationalsozialismus, Köln 2000, S. 198-229.
Roth, Thomas, "Verbrechensbekämpfung" und soziale Ausgrenzung im nationalsozialistischen Köln. Kriminalpolizei, Strafjustiz und abweichendes Verhalten zwischen Machtübernahme und Kriegsende, Köln 2010.
Rüter, Christiaan Frederik, Ost- und westdeutsche Strafverfahren gegen die Verantwortlichen für die Deportation der Juden, in: Klein, Anne /Wilhelm, Jürgen (Hg.), NS-Unrecht vor Kölner Gerichten nach 1945, Köln 2003, S. 45-56.
Rusinek, Bernd-A., Gesellschaft in der Katastrophe. Terror, Illegalität, Widerstand - Köln 1944/45, Essen 1989.
Rusinek, Bernd-A., "Wat denkste, wat mir objerümt han." Massenmord und Spurenbeseitigung am Beispiel der Staatspolizeistelle Köln 1944/45, in: Paul, Gerhard /Mallmann, Klaus-Michael (Hg.), Die Gestapo. Mythos und Realität, Darmstadt 1996, S. 403-416.
Viebahn, Wilfried/Kuchta, Walter, Widerstand gegen die Nazidiktatur in Köln, in: Billstein, Reinhold (Hg.), Das andere Köln. Demokratische Traditionen seit der französischen Revolution, Köln 1979, S. 283-361.
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Roth, Thomas, Die Geheime Staatspolizei Köln, in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: https://www.rheinische-geschichte.lvr.de/Epochen-und-Themen/Themen/die-geheime-staatspolizei-koeln/DE-2086/lido/57d131c2670e55.79095568 (abgerufen am 06.12.2024)