
Handeln auf Befehl des Führers. Die illegale und streng geheime Zwangssterilisation der „Rheinlandbastarde“ von 1937 und die Strafverfolgung der ärztlichen Täter nach 1945

Personalbogen Medizinalrat Horst Friedel, undatiert. (Stadtarchiv Saarbrücken/Bestand V11.2 3276)
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1. Strafprozess wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Vor dem Landgericht Saarbrücken begann im August 1947 ein Strafprozess gegen drei Ärzte wegen „eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit gemäß dem alliierten Kontrollratsgesetz Nr. 10 (KRG 10) von 1945“. Der Tatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung mit anschließendem Verlust der Zeugungsfähigkeit, der den Ärzten in der Anklage zur Last gelegt wurde, lag schon ein Jahrzehnt zurück. Zur Tatzeit 1937 war die Zwangssterilisation von Kindern deutscher Frauen und afrikanischer Besatzungssoldaten aus der Zeit der Rheinlandbesetzung nach dem ersten Weltkrieg (1918-1926), den so genannten „Rheinlandbastarden“, nach dem Gesetz nicht zulässig und rein „rassenhygienisch“ und „erbbiologisch“ begründet.
Angeklagt waren auf der Befehlsebene zwei ehemalige hohe Medizinalbeamte und Multifunktionäre des NS-Staates, Obermedizinalrat (OMR) Dr. med. Horst Friedel und OMR Dr. med. Max Obé[1], und auf der Ebene der Ausführenden der NS-konforme Chefarzt der Frauenklinik am Bürgerhospital Saarbrücken, Dr. med. Karl H. Kiefer. Friedel und Obé bezichtigten sich im Verlauf des Prozesses gegenseitig, federführend die Zwangssterilisationen der „Besatzungsmischlinge“ im Saarland vorbereitet, organisiert und überwacht zu haben. Hierzu ein Zitat von Friedel aus den Prozessakten: 1937 erhielt ich von einem Dienstvorgesetzten Dr. Obé den Auftrag, sogenannte Rheinlandbastarde ärztlich zu untersuchen. Es handelte sich hierbei um Personen, die aus einem Geschlechtsverkehr zwischen deutschen Mädchen und Mitgliedern ausländischer Besatzungstruppen artfremden Blutes stammten und die deutsche Staatsangehörige waren. Diese Bastarde sollten aufgrund eines Führerbefehls sterilisiert werden; die Durchführung lag dem Innenministerium ob. Für diese Sterilisation war erforderlich, den Gesundheitszustand der betreffenden Personen zuvor festzustellen, um jederzeit nachweisen zu können, ob durch die Operation eine Gesundheitsbeschädigung stattgefunden hatte oder nicht […] An wie vielen Sitzungen der Kommission ich teilgenommen habe, kann ich nicht sagen.
Obé habe in seiner Aussage während des Prozesses bestritten, Friedel einen derartigen Auftrag erteilt zu haben, wird in den Prozessakten ausgeführt. Dr. Obé bestreitet jedoch, einen derartigen Auftrag erteilt zu haben. Er räumt jedoch ein, dass es nicht völlig ausgeschlossen sei, dass er damals durch seinen Vorgesetzten aufgefordert wurde, den Angeschuldigten Dr. Friedel zwecks Teilnahme an einer Kommission zur Untersuchung von sogenannten „Rheinlandkindern“ zu benennen.
2. Verfahren werden eingestellt
Auch die von Kiefer benannten ärztlichen Zeugen sowie alle Angeklagten beteuerten, im Rahmen der Zwangssterilisationen „auf Befehl des Führers“ gehandelt zu haben.[2] Alle drei angeklagten Ärzte sowie die meisten Zeugen waren Mitglied der NSDAP und des „Nationalsozialistischen Deutschen Ärztebundes“ (NSDÄB), der „ärztlichen Kampforganisation“ innerhalb der NSDAP.[3] Von den angeklagten Ärzten wurde keiner für sein rechtswidriges und „unärztliches“ Handeln zur Rechenschaft gezogen. Keiner der angeklagten Ärzte und auch keiner der an den Zwangssterilisationen beteiligten Zeugen zeigte während des Prozesses ein Unrechtsbewusstsein dafür, dass gesunde Patienten vorsätzlich operiert und damit gesundheitlich geschädigt wurden. Dabei war allen Beteiligten bewusst, dass die Zwangssterilisation der „Besatzungsmischlinge“ streng geheim und nicht gesetzlich gedeckt war.
Vom Landgericht Saarbrücken wurden Horst Friedel und Max Obé freigesprochen. Den Einspruch des Staatsanwalts wies das Oberlandesgericht (OLG) am 1.6.1958 ab: 1. Der Angeschuldigte Dr. Max Obé wird aus tatsächlichen Gründen ausser Verfolgung gesetzt. 2. Gegen den Angeschuldigten Dr. Horst Friedel wird das Verfahren vorläufig eingestellt. Friedel praktizierte zu dieser Zeit in Salzgitter als Arzt, war aber durch die Bescheinigung eines Kollegen nicht reisefähig. Am 26.7.1958 wurde das Verfahren gegen ihn auf der Grundlage des Gesetzes Nr. 556 (über die Gewährung von Straffreiheit vom 22.12.1956) endgültig eingestellt.[4] Obé wurde trotz seiner bekannten NS-Vergangenheit am 26.1.1950 zum ersten Vorsitzenden der Ärztekammer Saar gewählt.
Die Forschungen von Andreas Eichmüller vom Institut für Zeitgeschichte München zur Strafverfolgung von NS-Verbrechen durch westdeutsche Justizbehörden seit 1945 zeigen, dass die Zwangssterilisierten nicht die einzige Gruppe von NS-Opfern waren, denen die saarländische Justiz die Anwendung des Kontrollratsgesetz Nr. 10 (keine Berufung auf einen Befehl) auf die an ihnen begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verweigerte.[5]
3. Streng geheimer Führerbefehl
Im Frühjahr 1937 ordnete der Reichsminister des Innern auf der Grundlage eines streng geheimen „Führerbefehls“ von Adolf Hitler (vom 18.4.1937 und nochmals bestätigt am 7.5.1937 nach einem Einspruch des Auswärtigen Amtes) die Sterilisation der so genannten „Rheinlandbastarde“ im Rahmen einer geheimen Sonderaktion der Gestapo an. Daraufhin wurde für diesen Auftrag bei der Gestapo in Berlin die „Sonderkommission 3“ gebildet, der vom Reichsministerium des Innern alle vorliegenden Unterlagen zu den betroffenen Kindern zur Verfügung gestellt wurden. Mit der „erbbiologischen Bestandsaufnahme“ der gesamten reichsdeutschen Bevölkerung war bereits 1933 begonnen worden. Fehlende Unterlagen, wie etwa Vormundschaftsakten, waren bei den zuständigen Amtsgerichten angefordert worden. Nach dem Abschluss der streng geheimen Aktion sollten alle Akten im Reichsministerium des Innern zusammenlaufen und keine auf der unteren Ebene zurückbleiben.
Im Reichsgebiet bildete man drei Kommissionen, die von Beamten der Gestapo geleitet wurden und die über die durchzuführende Sterilisation im Einzelfall entscheiden sollten. Neben zwei ärztlichen Mitgliedern, einem Protokollführer und einem Fotografen gehörten den Kommissionen „anthropologische Gutachter“ an, die Gutachten über die „rassische“ Zugehörigkeit der Kinder anfertigen sollten. Zu diesen Gutachtern gehörten Wissenschaftler wie Prof. Dr. med. Eugen Fischer, Prof. Dr. Wolfgang Abel, Prof. Dr. Herbert Göllner und Dr. Engelhard Bühler vom „Kaiser-Wilhelm-Institut für Anthropologie, menschliche Erblehre und Eugenik“ (KWI) in Berlin-Dahlem, die auch Blut- und Haarproben von den Sterilisierten in Berlin untersuchten. Die Kommission I hatte ihren Sitz in Wiesbaden, die Kommission II in Ludwigshafen und die Kommission III in Koblenz.[6] Die Kommission II, die in Ludwigshafen, Saarbrücken, Worms und Heidelberg tagte, bestand aus mehreren Personen: dem Juristen und Regierungsrat Dr. Walter Albath (1904-1989) vom Innenministerium in Berlin (Chef der Gestapo Düsseldorf) als Vorsitzenden, den vorher genannten Anthropologen vom KWI in Berlin-Dahlem, dem Amtsarzt und Leiter der „erbbiologischen Landeszentrale“ des Saarlandes MR Dr. med. Horst Friedel, dem Arzt Dr. med. Hoffmann, einer Protokollführerin und einer Fotografin.[7]
Mit der Vorbereitung und Organisation der Sterilisation der saarländischen „farbigen Bastarde“ wurde der Leiter der „erbbiologischen Landeszentrale“ des Saarlandes mit Sitz in Saarbrücken, MR Dr. med. Horst Friedel, betraut, der diese Landeszentrale auf Vorschlag des „Gauamtsleiters des Amtes für Volksgesundheit der NSDAP“ (Dr. med. Rudolf Ramm aus Pirmasens, 1887-1945) seit dem 1.4.1936 leitete. Friedel war zu dieser Zeit auch auf Empfehlung des Reichsministers des Innern am Gesundheitsamt Saarbrücken-Land angestellt, wo er neben seinen anderen Verpflichtungen auch für die Aufgaben der „Erb- und Rassenpflege“ verantwortlich war. Unterstellt war er Regierungsdirektor OMR Dr. med. Max Obé, dem höchsten Medizinalbeamten des Saarlandes. Horst Friedel sollte im Auftrag der NSDAP eine „einheitliche und weltanschauungsmäßig richtig liegende Bearbeitung dieser Aufgaben“ im Saarland gewährleisten. Im Rahmen dieser Tätigkeit leitete er auch den „Sonderauftrag des Reichsministers des Innern für die Sterilisierung der Besatzungsmischlinge des Saarlandes“ unter Einbeziehung sämtlicher Amtsärzte, Gesundheitsämter, Wohlfahrtsämter, Landräte, Bürgermeister, Polizeidienststellen und Standesämter des Saarlandes. Bereits im November 1936 wurden von der „erbbiologischen Landeszentrale“ des Saarlandes alle Landräte des Saarlandes „zur Erfassung der farbigen Bastarde, die aus der Zeit der fremdländischen Besatzung des Saarlandes stammen“, angeschrieben. Auf diese Tätigkeit war Horst Friedel in der 1935 gegründeten „Führerschule der deutschen Ärzteschaft“ in Alt-Rehse („Schulungsburg“ des NSDÄB) und in der 1933 gegründeten und für alle Amtsärzte des NS-Staates verpflichtenden Staatsmedizinischen Akademie in Berlin-Charlottenburg vorbereitet worden.[8]
Bei der Beurteilung des geistigen und seelischen Zustandes der erfassten „Besatzungsmischlinge“ durch die Amtsärzte sollten „alle etwaigen Anzeichen der Minderwertigkeit“ beim Gesundheitsamt dokumentiert werden. Von jedem „Besatzungsmischling“ wurden drei Lichtbilder der Größe 6 X 9 oder 9 X 12 Zentimeter angefertigt, die den unbekleideten Oberkörper von vorne und seitlich erkennen ließen, um die „eventuellen fremdrassigen Merkmale“ besser sehen und dokumentieren zu können.[9]
4. Durchführung unter Zwang
Die vollständige Anzahl der im Saarland erfassten, begutachteten und dann zwangssterilisierten Personen ist nicht bekannt. Es gibt aber aus dem Jahr 1936 verschiedene Meldelisten der Landräte des Saarlandes (Kreis Saarbrücken-Land und Kreis St. Ingbert) an die „Erbbiologische Landeszentrale“ des Saarlandes, in denen Name, Geburtsdatum und teilweise Eltern der dort registrierten „Besatzungsmischlinge“ vermerkt sind.[10] Diese Listen werden ergänzt durch die Angaben zur Identität der Zwangssterilisierten aus den Strafprozessakten des Landgerichts Saarbrücken aus dem Jahr 1947. In diesen Prozessakten ist auch eine auszugsweise Abschrift des Operationsbuches der geburtshilflich-gynäkologischen Abteilung des Bürgerhospitals Saarbrücken von 1937 enthalten, in denen fünf Sterilisationen von weiblichen „Besatzungsmischlingen“ zwischen Juni und September 1937 dokumentiert sind. Dokumentiert sind darin auch die Dauer der Operation, der Operateur, die Operationstechnik und die Methode der Narkose. Hinzu kommt aus den Prozessakten von 1947 die Angabe von drei männlichen „Besatzungsmischlingen“, von denen einer angeblich geflüchtet wäre und zwei davon in der chirurgischen Abteilung des Bürgerhospitals Saarbrücken vom Chirurgen Dr. Meltzer sterilisiert worden seien. Dr. Meltzer verstarb 1939 an den Folgen einer Kriegsverletzung. Insgesamt konnten die Namen von 18 im Saarland erfassten „Besatzungsmischlingen“ (fünf davon männlich) recherchiert werden. Dies deckt sich auch mit der in den Prozessakten von 1947 dokumentierten Aussage von Horst Friedel, in der er angibt, dass er als Mitglied der Kommission II angeblich 20 bis 30 Personen im Saarland ärztlich untersucht und begutachtet hätte.[11]

Abbildung eines Jungen in einer Ausstellung des Reichsausschusses für Volksgesundheitsdienst, 1934. (Bundesarchiv/Bild 102-15664/CC-BY-SA 3.0)
Die „Besatzungsmischlinge“ wurden 1937 gemeinsam mit ihren Müttern in das speziell für diesen Tag wegen Geheimhaltung geräumte Gesundheitsamt Saarbrücken einbestellt und von den dazu bestimmten Mitgliedern der Kommission II ärztlich untersucht und begutachtet, anthropologisch vermessen und fotografiert. Schon kurz nach der Untersuchung wurden die Betroffenen gegen ihren Willen in einem Fahrzeug der Gestapo Saarbrücken, das vor dem Gesundheitsamt bereitstand, zum Bürgerhospital in Saarbrücken gebracht, wo für sie in Absprache mit dem ärztlichen Direktor (Prof. Dr. med. Hans Dietlen) und unter Umgehung der Krankenhausverwaltung im Keller ein vergittertes Krankenzimmer eingerichtet war. Vor diesem Zimmer hielt ein Kriminalbeamter Wache. Die Zwangssterilisationen wurden meist am nächsten Tag von den Ärzten des Bürgerhospitals (Dr. Melzer, Dr. Karl H. Kiefer) durchgeführt; diese führten bereits seit 1935 die Zwangssterilisationen und Zwangsabtreibungen nach dem „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ („Erbgesundheitsgesetz“) vom 14.7.1933 aus.[12]
5. Vorgehen gegen „Erbkranke“
Das „Erbgesundheitsgesetz“, das am 1.1.1934 in Kraft getreten war, „legalisierte“ die zwangsweise „Unfruchtbarmachung von Erbkranken“, „wenn nach den Erfahrungen der ärztlichen Wissenschaft“ mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten war, dass die Nachkommen dieser „Erbkranken“ an schweren körperlichen und geistigen Erbschäden leiden würden. Als „Erbkranker“ nach diesem Gesetz galt, wer an folgenden Krankheiten litt: angeborener Schwachsinn, Schizophrenie, zirkuläres manisch-depressives Irresein, erbliche Fallsucht, erblicher Veitstanz (Chorea Huntington), erbliche Blindheit, erbliche Taubheit, schwere erbliche körperliche Missbildung sowie schwerer Alkoholismus. Antragsberechtigt für die „Vornahme des unfruchtbar machenden Eingriffs“ waren nur der „Erbkranke“, der beamtete Arzt oder der Leiter einer Kranken-, Heil- oder Pflegeanstalt. Der politische Hintergrund dieses Gesetzes waren die „bevölkerungs- und rassenpolitischen“ Grundsätze der NSDAP und des NS-Staates. Im Mittelpunkt dieser Grundsätze standen die „Ausschaltung Erbuntüchtiger von der Fortpflanzung“, die Bekämpfung der „Rassenmischung“ und die „bewusste Förderung wertvoller gesundheitlich und rassisch erbtüchtiger kinderreicher Familien“. Ärzte sollten laut Hitler noch über dem Juristen stehen als so genannte „Wächter der Rassenreinheit“ des deutschen Volkes und über die „Wertigkeit“ von Leben entscheiden. Der „rassische Verfall“ und die Kinderlosigkeit des deutschen Volkes wurden als eine „Bedrohung der zukünftigen Weltgeltung des deutschen Volkes“ gesehen, der man so entschieden entgegentreten wollte. Genannt wurden aber auch wirtschaftliche Argumente, wobei vor allem die steigenden Ausgaben des deutschen Reiches für „erblich Belastete, Trinker, Psychopaten, erblich belastete Verbrecher und Asoziale“ und der „steigende Ausfall an Verbrauchern“ durch eine zu geringe Geburtenrate thematisiert wurden. Die größte wirtschaftliche Belastung für das deutsche Volk stellten aber innerhalb dieser Argumentation die „anstaltsmäßig untergebrachten Geisteskranken“ dar. Zu den „erblich Belasteten“ rechnete die NSDAP vor allem „Erbkrüppel“, Blinde, Taubstumme, geistig Gebrechliche, Schwachsinnige und Hilfsschüler. Die Einordnung der „Schwachsinnigen leichterer Form“ in diesen Personenkreis öffnete der Willkür Tür und Tor, da eine Nichteinordnung in traditionelle Lebensformen des NS-Staates auch schon als „leichter Schwachsinn“ ausgelegt werden konnte.[13]

Karikatur aus der nationalsozialistischen Propagandazeitschrift Volk und Rasse 11 (1936) 8, S. 327: "Sterilisation: Nicht Strafe, sondern Befreiung", 1936. (gemeinfrei)
Diese Erfahrung machte auch die Mutter eines im Bürgerhospital in Saarbrücken zwangssterilisierten Mädchens, was aus den Strafprozessakten von 1947 hervorgeht. Sophie S. wurde im Juni 1937 zusammen mit ihrer Tochter Gerda, die damals 17 Jahre alt war, in das Gesundheitsamt Saarbrücken vorgeladen und der Kommission II vorgeführt. Gerda S. wurde ärztlich untersucht, gemessen und fotografiert. Ihr wurden auch einige Haare abgeschnitten. Den Frauen wurden zahlreiche Fragen gestellt. Besonders der Mutter wurden von dem Arzt sofort schwerste Vorhaltungen gemacht, weil sie als deutsche Frau ein Verhältnis mit einem Anamiten eingegangen war. Ihr wurde nach der Untersuchung mitgeteilt, dass ihre Tochter sterilisiert werden müsste, womit sie aber nicht einverstanden war. Außerdem wurde ihr mitgeteilt, dass auch sie selbst wegen ihrer angeblichen „Geistesschwäche“ sterilisiert werden müsste. Ihre Tochter wurde gleich nach der Untersuchung von der Gestapo in das Bürgerhospital gebracht und am nächsten Tag zwangssterilisiert. Die Mutter Sophie S. wurde später zunächst in das Gesundheitsamt Saarbrücken und danach in das Vormundschaftsgericht Saarbrücken vorgeladen und von einer Kommission untersucht. Sie wurde dort wiederholt Intelligenztests unterzogen. Schließlich wurde sie nicht sterilisiert, weil sie ja schon sechs Kinder großgezogen hatte. [14]

Karikatur aus der nationalsozialistischen Propagandazeitschrift Volk und Rasse 11 (1936) 8, S. 322: "Qualitativer Bevölkerungsabstief bei zu Schwacher Fortpflanzung der Höherwertigen", 1936. (gemeinfrei)
6. Zusammenfassung
1937 wurden die als „Rheinlandbastarde“ diffamierten Kinder deutscher Frauen und afrikanischer Besatzungssoldaten aus der Zeit der Rheinlandbesetzung nach dem Ersten Weltkrieg (1918-1926) im Rahmen einer streng geheimen und illegalen Sonderaktion der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) zwangssterilisiert. Auch das Saarland war davon betroffen. Dieser medizinische Eingriff an gesunden Kindern war nicht nur ein Verstoß gegen das „Nichtschadensprinzip“ im Rahmen des ärztlichen Handelns sondern auch nach den damals gültigen Gesetzen nicht zulässig und rein „rassenhygienisch“ und „erbbiologisch“ begründet. Grundlage dieser Aktion war ein „streng geheimer Führerbefehl“ von Adolf Hitler auf der Basis der menschenverachtenden Rassenideologie der NSDAP und des damit sehr eng verknüpften NS-Staates. Das Reichsministerium des Innern, das zuvor in jahrelanger systematischer Kleinarbeit und in Zusammenarbeit mit lokalen Behörden und Wohlfahrtsverbänden recherchiert hatte, stellte dazu die nötigen Unterlagen, die jedes Kind genau erfassten, zur Verfügung. Im Saarland fungierte als zentrale Koordinierungsstelle dieser Sonderaktion die „erbbiologische Landeszentrale“, die ihren Sitz in Saarbrücken hatte. Insgesamt wurden 1937 etwa 500 „Mischlingskinder“ zwangssterilisiert. Manche Historiker gehen auch von bis zu 800 Betroffenen aus.[15] Eine Anerkennung als Opfer des Nationalsozialismus blieb diesen Menschen weitgehend versagt. Die an diesen Zwangssterilisationen beteiligten Ärzte wurden dafür nie zur Rechenschaft gezogen.
7. Anhang: Die Organisatoren der Zwangssterilisationen – Kurzbiographien Dr. med. Horst Friedel und Dr. med. Max Obé
Kurzbiographie eines NS-Ärztefunktionärs und Mitglieds der Kommission II:
Horst Friedel, geboren 10.12.1903 in Leipzig. Approbation als Arzt 30.6.1929 in Dresden, Promotion 8.7.1930 in Leipzig. Zwei Jahre Assistent am Robert-Koch-Institut Berlin, dort Zentralschulungskurs des „rassenpolitischen Amtes“ der NSDAP. 28.2.1932 NSDAP (Mitgliedsnummer 1011431). 1.1.1933 Leitung Medizinal-Untersuchungsamt Saarbrücken durch Protektion des preußischen Gesundheitsministeriums. Mai 1933 Kreisobmann des NSDÄB Saarbrücken, November 1933 „Rassearzt“ der HJ, Mai 1934 „Gauarzt“ des BDM, 31.3.1935 SA-Brigadearzt, Mai 1935 Kreisamtsleiter der NSDAP Kreis Saarbrücken, Leiter Bezirksstelle Saar der Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands und Leiter Bezirksvereinigung Saar der Ärztekammer Saarpfalz (später auch im Gau Westmark). Durch Protektion von Dr. med. Rudolf Ramm (Gauamtsleiter der NSDAP und Gauamtsleiter des Amtes für Volksgesundheit der NSDAP Gau Saarpfalz) und des Amtes für Volksgesundheit der NSDAP Berlin am 1.4.1936 Anstellung beim Gesundheitsamt Saarbrücken-Land. März 1936 Leitung der „erbbiologischen Landeszentrale“ Saarland („Beratungsstelle für Erb- und Rassenpflege“) in Saarbrücken, Landesobmann für die Organisation der „erbbiologischen Erhebungen“ in den staatlichen Anstalten des Saarlandes (organisatorische Vorbereitung der „Euthanasiemaßnahmen“), dafür: Ausbildungskurs an der „Führerschule der Deutschen Ärzteschaft“ Alt Rehse und an der Staatsmedizinischen Akademie Berlin-Charlottenburg. 29.7.1937 Amtsarztprüfung und 1.3.1938 kommissarischer Leiter und Amtsarzt des Gesundheitsamtes Saarbrücken-Stadt (Zwangssterilisationen). 22.11.1938 Obermedizinalrat (OMR), 6.12.1938 Amtsarzt des Gesundheitsamtes Saarbrücken-Stadt. 1937 Leitung des Sonderauftrages des Reichsministers des Innern: Zwangssterilisation der „Besatzungsmischlinge“ des Saarlandes unter Einbeziehung sämtlicher Amtsärzte, Gesundheitsämter, Wohlfahrtsämter, Landräte, Bürgermeister, Polizeidienststellen und Standesämter des Saarlandes. 1938 Sonderauftrag vom „Reichsärzteführer“: Organisation der ärztlichen Versorgung beim Bau des Westwalls (Zwangsarbeiter). 11.1.1939 Abteilungsleiter bei der Gesundheitsbehörde des Reichskommissars für das Saarland und Ernennung zum Oberregierungsrat (ORR), später gleiche Funktion im Gau Westmark und in Lothringen („Euthanasiemaßnahmen“). Nach 1945 wohnhaft in Salzgitter-Bad, ab 1947 als niedergelassener Arzt in eigener Praxis tätig. 26.11.1946 Vorladung vor das Amtsgericht Saarbrücken. 1954 Kontakte zu Regierungsbehörden des Saarlandes. Verstorben am 15.9.1969 in Salzgitter.
Horst Friedel, geboren 10.12.1903 in Leipzig. Approbation als Arzt 30.6.1929 in Dresden, Promotion 8.7.1930 in Leipzig. Zwei Jahre Assistent am Robert-Koch-Institut Berlin, dort Zentralschulungskurs des „rassenpolitischen Amtes“ der NSDAP. 28.2.1932 NSDAP (Mitgliedsnummer 1011431). 1.1.1933 Leitung Medizinal-Untersuchungsamt Saarbrücken durch Protektion des preußischen Gesundheitsministeriums. Mai 1933 Kreisobmann des NSDÄB Saarbrücken, November 1933 „Rassearzt“ der HJ, Mai 1934 „Gauarzt“ des BDM, 31.3.1935 SA-Brigadearzt, Mai 1935 Kreisamtsleiter der NSDAP Kreis Saarbrücken, Leiter Bezirksstelle Saar der Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands und Leiter Bezirksvereinigung Saar der Ärztekammer Saarpfalz (später auch im Gau Westmark). Durch Protektion von Dr. med. Rudolf Ramm (Gauamtsleiter der NSDAP und Gauamtsleiter des Amtes für Volksgesundheit der NSDAP Gau Saarpfalz) und des Amtes für Volksgesundheit der NSDAP Berlin am 1.4.1936 Anstellung beim Gesundheitsamt Saarbrücken-Land. März 1936 Leitung der „erbbiologischen Landeszentrale“ Saarland („Beratungsstelle für Erb- und Rassenpflege“) in Saarbrücken, Landesobmann für die Organisation der „erbbiologischen Erhebungen“ in den staatlichen Anstalten des Saarlandes (organisatorische Vorbereitung der „Euthanasiemaßnahmen“), dafür: Ausbildungskurs an der „Führerschule der Deutschen Ärzteschaft“ Alt Rehse und an der Staatsmedizinischen Akademie Berlin-Charlottenburg. 29.7.1937 Amtsarztprüfung und 1.3.1938 kommissarischer Leiter und Amtsarzt des Gesundheitsamtes Saarbrücken-Stadt (Zwangssterilisationen). 22.11.1938 Obermedizinalrat (OMR), 6.12.1938 Amtsarzt des Gesundheitsamtes Saarbrücken-Stadt. 1937 Leitung des Sonderauftrages des Reichsministers des Innern: Zwangssterilisation der „Besatzungsmischlinge“ des Saarlandes unter Einbeziehung sämtlicher Amtsärzte, Gesundheitsämter, Wohlfahrtsämter, Landräte, Bürgermeister, Polizeidienststellen und Standesämter des Saarlandes. 1938 Sonderauftrag vom „Reichsärzteführer“: Organisation der ärztlichen Versorgung beim Bau des Westwalls (Zwangsarbeiter). 11.1.1939 Abteilungsleiter bei der Gesundheitsbehörde des Reichskommissars für das Saarland und Ernennung zum Oberregierungsrat (ORR), später gleiche Funktion im Gau Westmark und in Lothringen („Euthanasiemaßnahmen“). Nach 1945 wohnhaft in Salzgitter-Bad, ab 1947 als niedergelassener Arzt in eigener Praxis tätig. 26.11.1946 Vorladung vor das Amtsgericht Saarbrücken. 1954 Kontakte zu Regierungsbehörden des Saarlandes. Verstorben am 15.9.1969 in Salzgitter.
Kurzbiographie eines leitenden Medizinalbeamten des NS-Staates:
Max Obé, geboren 4.6.1889 in Saarlouis. 1909-1914 Studium der Medizin in Straßburg, Gießen und München, 2.8.1914 Bestallung als Arzt. Bis 30.11.1918 Kriegsfreiwilliger, während dieser Zeit Assistenzarzt, Oberarzt der Reserve und Militärarzt in Straßburg. Bis 31.7.1923 praktischer Arzt und leitender Arzt des Städtischen Krankenhauses in Neuerburg im Bezirk Trier, im Nebenamt Impfarzt, Bahnarzt, Schularzt und Fürsorgearzt. 1.8.1923 Kreisarzt von St. Wendel und 19.10.1923-31.3.1924 Beamter der Regierungskommission des Saargebietes. 1.4.1924 Oberregierungsrat (ORR) bei der Regierungskommission des Saargebietes und 1.4.1925 Ministerialrat und Abteilungsleiter der Abteilung Volkswohlfahrt bei den Zentralbehörden der Regierungskommission, 26.2.1926 Ministerialdirektor II. Klasse und 23.3.1926 zusätzlich Leiter der Direktion der Abteilung Volkswohlfahrt, 1.1.1926 Ministerialdirektor I. Klasse und zusätzlich Leitung der Direktion des Arbeitsamtes, 20.4.1929-1934 als Beamter der Regierungskommission Mitglied des Saarsenats beim Bundesamt für das Heimatwesen des Deutschen Reiches, Delegierter der Regierungskommission bei den Vorverhandlungen der Regierungskommission mit dem Deutschen Reich zur Übernahme der Beamten des Saargebietes. Ab 26.2.1935 Regierungsdirektor und Leiter der Abteilung 2 im Reichskommissariat für die Rückgliederung des Saarlandes; ab 17.6.1936 höchster Medizinalbeamter im Reichskommissariat für das Saarland, ab 8.4.1940 im Reichskommissariat für die Saarpfalz (24.7.1940 Einberufung zum Stab des CdZ Lothringen und ab 17.8.1940 Neuordnung der Sozialversicherung in Lothringen und Neuordnung des Krankenhauswesens in Lothringen), ab 11.3.1941 beim Reichsstatthalter der Westmark und ab 15.5.1941 beim Reichsstatthalter in der Westmark und Chef der Zivilverwaltung in Lothringen (Zwangssterilisationen, Zwangsabtreibungen, „Euthanasiemaßnahmen“). Ab 9.12.1941 geschäftsführender Leiter der Landesversicherungsanstalt Westmark (und Lothringen). Oktober 1935 Ausbildungskurs an der Deutschen Forschungsanstalt für Psychiatrie am Kaiser-Wilhelm-Institut in München. 1.11.1935 Mitglied NSDAP (Mitgliedsnummer 6925972); Mitglied NSDÄB, NSV (seit 1.4.1935), RDB (seit 1.4.1935) und NSRB (seit 1.4.1937). 12.2.1936 bis Mai 1945 Regierungsdirektor im Reichsdienst. Ab 1.4.1936 ärztlicher Sachverständiger beim Versorgungsgericht Saarbrücken, 1.1.1937-31.12.1940 ärztlicher Sachverständiger beim Oberversicherungsamt für den Reichsbahnversicherungsbezirk Saarbrücken. 12.1.1938 Mitglied des Fachausschusses für Bevölkerungspolitik des Saarlandes bei der Landesplanungsgemeinschaft Saarpfalz. 1.6.1945 Abteilungsleiter der Abteilung Soziale Angelegenheiten und Gesundheitswesen (später Abteilung Arbeit) des Regierungspräsidiums Saar und 25.10.1945 Vorsitzender des Landesversicherungsamtes des Saarlandes trotz bekannter NS-Vergangenheit; 1.2.1946 Entlassung auf Druck der amerikanischen Militärbehörden und Suspendierung vom Dienst auf Beschluss des Säuberungsausschusses der französischen Militärregierung unter Einstellung der Zahlung aller Dienstbezüge. Bis 21.11.1947 dienstunfähig durch ärztliche Bescheinigung. 21.11.1947 Sanktionen wieder aufgehoben und Änderung des Epurationsbescheids auf „ohne Sanktion“. Aktive Rolle bei der Entmachtung von Dr. Albert von Brochowski (geboren 1901, von Militärbehörden nach 1945 eingesetzter unbelasteter Vorsitzender der Ärztekammer Saar, gleichzeitig eingesetzt als Leiter der Abteilung Gesundheitswesen des Oberregierungspräsidiums Mittelrhein-Saar als Nachfolger von Dr. Alexander Mitscherlich). 26.1.1950-1962 Vorsitzender der Ärztekammer Saar, dabei Abschaffung der von Dr. von Brochowski ausgearbeiteten demokratisch ausgerichteten ärztlichen Berufsordnung und Wiedereinführung der Reichsärzteordnung von 1935 und eines „Ärztegerichtshofes“ im Saarland. Lehrauftrag für ärztliche Standeskunde und Sozialversicherung an der Medizinischen Fakultät der Universität des Saarlandes. Auszeichnungen: Paracelsus-Medaille der Deutschen Ärzteschaft durch die Bundesärztekammer, Ehrenbürgerwürde der Universität des Saarlandes, Bundesverdienstkreuz I. Klasse, Geheimer Sanitätsrat, Ehrenmitglied der Medizinischen Gesellschaft des Saarlandes und Ehrenpräsident der Saarländischen Ärztekammer. Gestorben 4.12.1969.
Quellen
Ungedruckte Quellen:
Landesarchiv des Saarlandes (LASA): StAnw Nr. 2445; AG Saarbrücken Nr. 20; LRA IGB Nr. 6072; LRA SB Nr. 333; MFAG-PA Nr. 64; Staatskanzlei Nr. 3148; LEA 5603.
Stadtarchiv Saarbrücken (StASA): Personalakte Nr. 2775.
Archiv Deutsches Ärzteblatt (ADÄB): mikroverfilmte Kartei der Reichsärztekammer 1944 betreffend Horst Friedel, Max Obé, Hans Dietlen, Karl-H. Kiefer, Emil Weidner, Paul Schulz-Schmidtborn, Hans, Erbsen, Wilhelm Goebel, Hans-Friedrich Küppers, Ferdinand Kunz, Carl Morian und Victor Becker.
Politisches Archiv des Auswärtigen Amtes Berlin (PAAAB): R 100683.
Gedruckte Quellen:
Hartmannsgruber, Friedrich, Akten der Reichskanzlei, Regierung Hitler 1933-1945. Band 4: 1937, München 2005.
Weißbuch der deutschen Regierung (dem Reichstag vorgelegt): Das Saargebiet unter der Herrschaft des Waffenstillstandsabkommens und des Vertrags von Versailles, Berlin 1921.
Literatur
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Braß, Christoph, Zwangssterilisation und „Euthanasie“ im Saarland 1933-1945. Paderborn 2004.
Bülow, Bernhard Wilhelm von, Der Versailler Völkerbund. Eine vorläufige Bilanz. Berlin 1923.
Bumiller, J. M., Die völkerrechtliche Stellung der fremden Truppen im Saargebiet. Berlin 1928.
Eichmüller, Andreas, „Es ist ganz unmöglich, diese Milde zu vertreten“. Die strafrechtliche Verfolgung von NS-Verbrechen im Saarland 1945-1955, in: Linsmayer, Ludwig/Wettmann, Peter, Last aus tausend Jahren - NS-Vergangenheit und demokratischer Aufbruch im Saarstaat, Saarbrücken 2013, S. 25-79.
Eichmüller, Andreas, Keine Generalamnestie: Die Strafverfolgung von NS-Verbrechen in der frühen Bundesrepublik, München 2012.
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Juntke, Fritz/Sveistrup, Hans, Das Deutsche Schrifttum über den Völkerbund 1917-1925, Berlin 1927.
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Przyrembel, Alexandra, „Rassenschande“. Reinheitsmythos und Vernichtungslegitimation im Nationalsozialismus, Göttingen 2003.
Rausch, Bernhard, Die Saarpolitik Frankreichs. Vorläufer und Vorbild seiner Politik am Rhein und an der Ruhr, Berlin 1923.
Roos, Julia, Kontinuitäten und Brüche in der Geschichte des Rassismus. Anregungen für die Erforschung der „Rheinlandbastarde“ aus einem privaten Briefwechsel, in: Kundrus, Birthe/Steinbacher, Sybille, Kontinuitäten und Diskontinuitäten. Der Nationalsozialismus in der Geschichte des 20. Jahrhunderts. Göttingen 2013, S. 154-170.
Schmuhl, Hans-Walter, Grenzüberschreitungen. Das Kaiser-Wilhelm-Institut für Anthropologie, menschliche Erblehre und Eugenik 1927-1945, Göttingen 2005.
Tascher, Gisela, Staat, Macht und ärztliche Berufsausübung 1920-1956, Gesundheitswesen und Politik: Das Beispiel Saarland, Paderborn 2010. Theile, Gerd, Anthropometrie. Zur Vorgeschichte des Menschen nach Maß, München 2005.
Westermann, Stefanie/Kühl, Richard/Groß, Dominik, Medizin im Dienst der Erbgesundheit. Beiträge zur Geschichte der Eugenik und „Rassenhygiene“, Münster 2009.

Schaubild aus der nationalsozialistischen Propagandazeitschrift Neues Volk 4 (1936) 5, S. 20: "Die Nürnberger Gesetze in Übersichtstafeln", 1936. (gemeinfrei)
- 1: Kurzbiographien im Anhang dieses Beitrags.
- 2: LASA StAnw Nr. 2445.
- 3: ADÄB mikroverfilmte Kartei der Reichsärztekammer 1944 betreffend Horst Friedel, Max Obé, Hans Dietlen, Karl-H. Kiefer, Emil Weidner, Paul Schulz-Schmidtborn, Hans, Erbsen, Wilhelm Goebel, Hans-Friedrich Küppers, Ferdinand Kunz, Carl Morian und Victor Becker.
- 4: LASA StAnw Nr. 2445.
- 5: Eichmüller, Es ist ganz unmöglich, S. 25-79; vgl. auch Eichmüller, Keine Generalamnestie.
- 6: Pommerin, Sterilisierung, S. 77-79.
- 7: LASA StAnw Nr. 2445.
- 8: LASA StAnw Nr. 2445. Ausführlich zu Friedel und Obé siehe Tascher, Staat sowie Kruzbiographien im Anhang dieses Beitrags.
- 9: Tascher, Staat, S. 188-189.
- 10: LASA LRA IGB Nr. 6072 und LRA SB Nr. 333.
- 11: LASA StAnw Nr. 2445.
- 12: LASA StAnw Nr. 2445. Dietlen, Hans: Prof. Dr. med., geboren 13.2.1879. Bestallung 1902, ab 1907 Facharzt für Innere Erkrankungen. Mitglied NSDAP (Mitgliedsnummer: 6920391) und NSDÄB, zugelassen beim Amt für Volksgesundheit der NSDAP. Tbc-Fürsorgearzt des Kreises Homburg, bis 9/1936 Chefarzt der Inneren Abteilung des LKH Homburg. Ab 1.10.1936 leitender Arzt und ärztlicher Direktor des Bürgerhospitals Saarbrücken. - Kiefer, Karl H., Dr. med., geboren 30.12.1895. Bestallung am 23.12.1920. 27.3.1928 Facharzt für Frauenerkrankungen. Mitglied NSDAP und NSDÄB. Stabsarzt der Reserve. Vor 1945 Chefarzt der Frauenklinik des Bürgerhospitals in Saarbrücken: hier von Ende 1940-18.5.1944 mitverantwortlich für Zwangssterilisationen (Frauen) und für Zwangsabtreibungen im Rahmen von Sterilisationsoperationen. Zu Hans Dietlen und Karl H. Kiefer siehe Tascher, Staat, S. 351, 357.
- 13: Tascher, Staat, S. 177-212.
- 14: LASA StAnw Nr. 2445; siehe auch LEA 5603.
- 15: Julia Roos, The Race to Forget? Bi-racial Descendants of the First Rhineland Occupation in 1950s West German Debates about the Children of African American GIs., S. 1-23 (Zur Verfügung gestellt von Julia Roos 10/2019).
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Tascher, Gisela, Handeln auf Befehl des Führers. Die illegale und streng geheime Zwangssterilisation der „Rheinlandbastarde“ von 1937 und die Strafverfolgung der ärztlichen Täter nach 1945, in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: https://www.rheinische-geschichte.lvr.de/Epochen-und-Themen/Themen/handeln-auf-befehl-des-fuehrers.-die-illegale-und-streng-geheime-zwangssterilisation-der-rheinlandbastarde-von-1937-und-die-strafverfolgung-der-aerztlichen-taeter-nach-1945/DE-2086/lido/662a218738bea5.65154665 (abgerufen am 19.02.2025)
Veröffentlicht am 23.01.2025, zuletzt geändert am 03.02.2025