Parität. Religion und konfessionelle Konflikte an der Universität Bonn im 19. Jahrhundert
Zu den Kapiteln
Schlagworte
1. Einleitung
Religion, Kirche und Universität waren seit der Entstehung der ersten höheren Bildungseinrichtungen im mittelalterlichen Europa eng miteinander verbunden, ihr Verhältnis zueinander bildet somit „eine der Kernfragen der europäischen Universitätsgeschichte.“[1] Mit der Reformation wurden die Universitäten zunehmend zu einem Bestandteil der konfessionellen Auseinandersetzungen. Im „konfessionalisierten Territorialstaat“[2] spielten die Universitäten nun entsprechend die Glaubensüberzeugung des jeweiligen Landesherrn wider. Einen wichtigen Schritt hin zur Professionalisierung und Modernisierung der Universitäten in deutschen Landen stellte in der Frühen Neuzeit die Gründung der Universitäten in Halle/Saale (1694) und besonders in Göttingen (1737) dar.[3] Sie verdeutlichten methodisch die Überwindung scholastischer Denkmodelle hin zu einem weitgehend rationalen Wissenschaftsbegriff und organisatorisch die Abkehr von der sogenannten „Familienuniversität“.[4] Weiterhin kennzeichnend blieb trotz ihrer staatlichen Organisation jedoch ihr einseitiger konfessioneller Schwerpunkt, repräsentiert durch die jeweilige theologische Fakultät. Der nächste bedeutsame universitätsgeschichtliche Modernisierungsschritt vollzog sich zu Beginn des 19. Jahrhunderts, verbunden mit dem „Humboldtschen Modell“ der Einheit von Forschung und Lehre. Für die humboldtsche Universität kennzeichnend waren die Gründungen der sogenannten „drei (preußischen) B’s“[5], nämlich der Universitäten in Berlin (1810), Breslau (1811) und Bonn (1818). Ein bedeutender Reformschritt, der heute etwas in Vergessenheit geraten ist, wurde gerade nicht in Berlin, sondern zunächst in Breslau und dann wenig später in Bonn praktiziert: Das Prinzip der konfessionellen Parität.[6] Beide Universitäten verfügten jeweils sowohl über eine katholische als auch über eine evangelisch-theologische Fakultät und standen somit explizit Lehrenden und Lernenden beider Konfessionen offen.
Am Beispiel der Universität Bonn soll an einigen markanten Ereignissen exemplarisch aufgezeigt werden, welche Konsequenzen sich daraus im akademischen Leben der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität im 19. Jahrhundert ergaben. Nicht Ökumene war die Folge des Paritätsprinzips, vielmehr bot ihre praktische Ausgestaltung nicht selten Anlass zu Kontroversen innerhalb der Bonner Alma Mater. Wie zu zeigen sein wird, waren Aspekte der Religion und konfessionelle Konflikte ein Stück weit prägend für die Geschichte der Bonner Universität während der ersten Jahrzehnte ihres Bestehens. Im Fokus der Untersuchung stehen allerdings nicht die Geschichte der beiden theologischen Fakultäten oder deren wissenschaftlich-fachliche Entwicklung, sondern die Bedeutung und die Konsequenzen des Prinzips der Parität für die Geschichte der Universität Bonn bis zur Reichsgründung 1871.
2. Der Köln-Bonner Standortstreit
Die Rheinlande gehörten bekanntlich nicht zu den von Preußen angestrebten Gebietserwerbungen auf dem Wiener Kongress. Durch die Übernahme der Westprovinzen veränderte sich die bisherige preußische Staatsstruktur fundamental. In konfessioneller Hinsicht von Beginn an heikel war die Tatsache, dass das betont protestantische Königshaus der Hohenzollern nun im Westen über eine neue große katholische Bevölkerung herrschte. Die von König Friedrich Wilhelm III. (Regentschaft 1797-1840) am 5.4.1815 verkündete Absicht, in seinem neuen Besitz in naher Zukunft eine Universität zu gründen[7] , besaß durchaus ambivalenten Charakter: Einerseits zeugte die Ankündigung vom Willen des preußischen Staates zum Engagement in den nun erworbenen Besitzungen, andererseits ließ sie sich auch als sichtbaren Machtanspruch der neuen Herrscher interpretieren.
Da die Frage des Standorts der neu zu gründenden Universität zunächst offenblieb, entbrannte bald ein Konkurrenzkampf zwischen mehreren Orten: So machte Duisburg als Sitz der früheren altpreußischen Universität Ansprüche geltend[8], auch Köln verwies auf seine universitäre Tradition, während Bonn mit den vorhandenen Räumlichkeiten im ehemaligen kurfürstlichen Schloss und der Schönheit seiner Rheinlandschaft für sich warb.[9] Die Duisburger Ambitionen waren chancenlos, so dass ein Zweikampf zwischen Köln und Bonn entbrannte, der seinen Niederschlag in verschiedenen Denkschriften der jeweiligen Anhänger fand. Die Kölner machten dabei wohl den entscheidenden argumentativen Fehler, der eng mit dem Faktor Religion zusammenhing. Indem sie auf die jahrhunderte alte universitäre Tradition sowie auf die große Bedeutung ihrer Stadt im Mittelalter hinwiesen, riefen sie antikatholische Vorurteile bei den neuen protestantischen Landesherren hervor.[10] Nichts lag den Hohenzollern als Ziel ferner, als eine an ihre mittelalterliche Tradition anknüpfende, katholisch geprägte Universität in unmittelbarer Nähe des einflussreichen Kölner Erzbischofs. Die schließlich am 18.10.1818 vollzogene Bonner Gründung verstand sich als moderne Reformuniversität. Das heißt aber auch: Das Prinzip der Parität sollte nicht primär der Annäherung der Konfessionen dienen, sondern es war gerade gedacht als Alternative zum katholischen Kölner Modell und sollte den Einfluss des Protestantismus an der neu gegründeten Universität der Rheinprovinz sicherstellen. Die Rhein-Universität war Ausdruck des preußischen Selbstverständnisses, wonach in den Worten des Kultusministers Karl vom Stein zum Altenstein (1770-1840, Kultusminister 1817-1838) von 1819 „die Regierung für die evangelische Kirche sorgt mit Liebe, für die katholische Kirche sorgt nach Pflicht.“[11] Das ist wohl auch der Hauptgrund dafür, dass in den nachfolgenden Jahrzehnten so erbittert um die praktische Ausgestaltung der Parität an der Bonner Universität gestritten wurde.
3. Das Prinzip der Parität im Spiegel der Stiftungsurkunde und der Statuten
In der Stiftungsurkunde, von Friedrich Wilhelm III. am 18.10.1818 in Aachen ausgestellt, wurden in § 3 die einzelnen Fakultäten aufgezählt, darunter sowohl eine Evangelisch-Theologische als auch eine Katholisch-Theologische Fakultät. Die parallele Existenz beider Fakultäten war - wie gesagt - zur damaligen Zeit eine Besonderheit. Ihr Verhältnis zueinander, mithin der Kern des Paritätsprinzips, wurde ebenfalls in § 3 festgeschrieben: „Die beiden theologischen Facultäten sollen an Rang einander gleich sein, aber in allen Verhältnissen, wo es auf den Vortritt ankommt, Jahr um Jahr hierin unter einander wechseln.“[12] Darüber hinaus wurde in § 5 betont, dass die Konfession der Hochschullehrer, von den beiden theologischen Fakultäten abgesehen, kein Kriterium für deren Anstellung sein dürfe, also nach heutigem Sprachgebrauch keinerlei Diskriminierung aufgrund des Faktors „Confession“ stattfinden dürfe. Im Weiteren garantierte § 6 den Hochschulangehörigen das Recht, ihren Glauben im Universitätsalltag durch den Besuch konfessionell getrennter Gottesdienste zum Ausdruck bringen zu können. Den Protestanten wurde die Kapelle im bisherigen Schloss, dem künftigen Universitätshauptgebäude, zur Verfügung gestellt, während den Katholiken der „Mitgebrauch“ einer der örtlichen Bonner Kirchen empfohlen wurde.[13] Hieran zeigt sich symbolhaft, dass eine latente Vorrangstellung des Protestantischen an der neuen Universität im Einklang mit den Glaubensvorstellungen des Herrscherhauses von Beginn an durchaus gegeben war. Gleichzeitig muss man sich vor Augen halten, dass es zum Zeitpunkt der Universitätsgründung kaum Protestanten in Bonn gab; das änderte sich erst allmählich mit dem Zuzug preußischer Beamter, der Berufung von Professoren und die Anwesenheit auswärtiger Studenten sowie durch den Zuzug von Soldaten und Neubürgern aus anderen preußischen Landesteilen. Ein Ausdruck dessen war, dass die Protestanten in Bonn bis zur Einweihung der heutigen Kreuzkirche am Kaiserplatz im Jahr 1871 über kein größeres Gotteshaus verfügten.[14] Insofern spielte die Schlosskapelle aus der Sicht der meist neu zugezogenen Protestanten gerade in der Frühphase der Universität eine zentrale Rolle. Das wird auch daran deutlich, dass später in den Universitäts-Statuten (§ 7) verfügt wurde, die Schlosskirche stehe „zugleich für den Gottesdienst der evangelischen Gemein[d]e“[15] zur Verfügung.
Vor dem allgemeinpolitischen Hintergrund von Restauration und Demagogenverfolgung seit den Karlsbader Beschlüssen dauerte es bis ins Jahr 1828, ehe die 1819 erlassenen provisorischen Instruktionen durch offizielle Universitätsstatuten ersetzt werden konnten. Trotz der langen Zeit der Erarbeitung waren die Bonner Statuten eng an die Berliner Universitätsstatuten angelehnt.[16] Das galt jedoch vor dem Hintergrund des Paritätsprinzips an der Universität Bonn nicht für die religiös-konfessionellen Bestimmungen, das in den Bonner Statuten breite, mehrfache Behandlung erfuhr. So wurde, viel deutlicher noch als in der Stiftungsurkunde, in § 6 ihre besondere religiös-konfessionelle Verfasstheit hervorgehoben: „Die Universität zu Bonn ist, in Beziehung auf die Religions- und Confessions-Verhältnisse, eine gemischte und paritätische. Die Lehrer der Theologie bilden zwey verschiedene, selbständige, und mit gleichen Rechten und gleichem Range begabte Fakultäten, eine evangelische, und eine katholische“.[17]
Besondere Aufmerksamkeit verdient darüber hinaus der § 8 der Statuten, der sich explizit mit der Beziehung der beiden kirchlichen Konfessionen zueinander und dem inneruniversitären religiösen Binnenverhältnis befasst. Zunächst wird noch einmal die rechtliche Gleichheit aller Universitätsangehörigen ungeachtet ihres jeweiligen religiösen Bekenntnisses betont, sodann fast schon in Form eines Appells darauf hingewiesen, dass an der Universität Bonn als „einer gemischten Anstalt alles vermieden werden muss, was die Rechte der einen oder anderen Konfession kränken, und in dieser Beziehung Unzufriedenheit und Klagen verursachen könnte.“[18] Diese Aussage ist ein eindrückliches Bekenntnis zum Paritätsprinzip. Dass es jedoch nach fast zehn Jahren akademischen Lebens an der „Rhein-Universität“ von offizieller Seite offensichtlich für notwendig erachtet wurde, nun 1828 diesen weder in der Stiftungsurkunde (1819) noch im „Vorläufigen Reglement“ (1819) enthaltenen Passus in die neu erlassenen Statuten einzufügen, ist zugleich ein Hinweis auf existierende Spannungen im konfessionellen Verhältnis. In diesem Zusammenhang bemerkenswert ist auch der letzte Absatz in § 7 mit dem Aufruf zu „guter Eintracht“ und insbesondere zu „christlicher Liebe“, der sich insofern wie ein frühes Bekenntnis zur Ökumene liest – kodifiziert von der Verwaltung eines Staates, der im Verlauf des 19. Jahrhunderts in der Frage der konfessionellen Spaltung selbst freilich nicht selten „Concordia“ und „Caritas“ vermissen ließ.
4. Besonderer Ausdruck der Parität: Die Konkordatslehrstühle
Abgesehen von der Existenz der beiden Theologien fand das Paritätsprinzip mit Blick auf die anderen Fakultäten besonderen Ausdruck in der Errichtung der sogenannten „Konkordatslehrsühle“.[19] In bestimmten Fächern, deren Schwerpunkte oder Inhalte sich aus konfessioneller Perspektive unterschiedlich darstellen konnten, sollte jeweils spiegelbildlich zu einem Protestanten ein Lehrstuhl einem Katholiken vorbehalten sein. Bereits in der Stiftungsurkunde wurde für die damalige „Königsdisziplin“, die Philosophie, festgelegt, dass es immer auch einen ordentlichen Professor katholischer Konfession geben müsse.[20] Erster Lehrstuhlinhaber wurde auf katholischer Seite Karl Joseph Windischmann (1775-1839), der bald zu einem einflussreichen, aber auch umstrittenen Fürsprecher katholischer Interessen avancierte.[21] Als evangelischer Vertreter der Philosophie wurde Christian August Brandis (1790-1867) berufen.[22]
In den Universitätsstatuten wurde diese Regelung dann offiziell auch auf die Juristische Fakultät ausgeweitet (§ 6)[23], weil sich für den Bereich des katholischen Kirchenrechts ebenfalls diese Notwendigkeit ergab. Der Ruf erging an den Heidelberger Privatdozenten Ferdinand Walter (1794-1879). Dieser festigte seine neue Stellung in Bonn nicht nur mit dem Verfassen eines Maßstäbe setzenden Lehrbuchs zum Kirchenrecht, sondern zusätzlich auch durch die Heirat mit der ältesten Tochter von Professor Windischmann, was Walter zu einem wichtigen Repräsentanten der Bonner katholischen Gesellschaft machte.[24]
Ein Fach, das ebenfalls nicht unberührt blieb von den heftig aufkeimenden konfessionellen Auseinandersetzungen im Laufe des 19. Jahrhunderts, war die Geschichtswissenschaft. Ein aus Bonner Sicht anschauliches Beispiel war die 1844 von dem damaligen Privatdozenten Heinrich von Sybel (1817-1895) gemeinsam mit Johann Gustav Gildemeister publizierte Untersuchung zur im gleichen Jahr begangenen Heilig-Rock-Wallfahrt zu Trier[25], die ihrer quellenbasierten Methodik nach zwar wissenschaftlich angelegt war, in ihrer einseitigen politischen Absicht und Kritik am Reliquienkult aber eine dezidiert antikatholische Schrift war.
Trotz solcher Entwicklungen war in akademischen Kreisen die Überraschung groß, als die preußische Regierung per Kabinettsorder vom 26.9.1853 für Bonn und Breslau jeweils die Einführung einer paritätischen Vertretung des Fachs Geschichte verfügte. Nach einigem hin und her zwischen der Kultusverwaltung und der Universitätsleitung – in Bonn stand man der neuen Verfügung zwar nicht prinzipiell ablehnend, aber doch passiv-kritisch gegenüber – wurde schließlich der Rheinländer Karl Adolf Cornelius (1819-1903), der nach seinem frühen Weggang nach München 1856 durch Friedrich Wilhelm Kampschulte (1831-1872), einem aufstrebenden Experten für das Reformationszeitalter, ersetzt wurde.[26]
5. Hermesianismus-Streit und „Kölner Ereignis“
Die Anfänge der Katholisch-Theologischen Fakultät gestalteten sich aufgrund besonderer innerer und äußerer Umstände in den ersten Jahrzehnten besonders schwierig. Bei der Besetzung der Lehrstühle gab es aufgrund der Schließung der alten Universitäten in der Franzosenzeit kaum geeignetes Personal aus dem Rheinland, Preußen selbst verfügte nur in Breslau und Münster über eigene katholische Kandidaten. Für katholische Bewerber aus den süddeutschen Ländern war die Universität Bonn in der Frühphase noch nicht sehr attraktiv, denn die neue Institution galt als eine Art protestantisch dominierter Fremdkörper, zumal das künftige politische und rechtliche Verhältnis zwischen preußischem Staat und katholischer Kirche im Rheinland noch unklar war.[27] Neben einigen eher nachrangigen Personen gelang es Ende 1819 schließlich, mit dem angesehenen Münsteraner Dogmatiker Georg Hermes (1775-1831) „eine theologische Berühmtheit“[28] an die Bonner Fakultät zu berufen. Allerdings sollte gerade diese Berufung sowohl kurz- als auch langfristig für massive Schwierigkeiten sorgen. Zunächst führte die Wegberufung zu Spannungen zwischen Bonn und Münster. Da sich nach der Wegberufung von Hermes ein Exodus seiner Schüler an den Rhein abzuzeichnen schien, wurde den Münsteraner Seminaristen ein Wechsel von kirchlicher Seite streng untersagt, was wiederum zu Protest aus Bonn führte, schließlich das Kultusministerium auf den Plan rief und nach weiteren Streitigkeiten gar die sechsmonatige Schließung der Münsteraner Fakultät zur Folge hatte.[29] In den kommenden Jahren erarbeitete sich Hermes eine klare Führungsposition innerhalb der Fakultät. Obwohl der Dogmatiker Franz Joseph Seber (1777-1827) 1818 als einer der ersten Professoren überhaupt nach Bonn berufen worden war, machte Hermes ihm schnell seine Position streitig. So führte er direkt bei seiner Ankunft im Sommersemester 1820 ebenfalls mit großem Erfolg eine Dogmatik-Vorlesung durch.[30] Seber verließ schließlich 1825 die Universität Bonn in Richtung Löwen.[31]
Zu Hermes’ Förderern gehörten sowohl Kultusminister Altenstein als auch der neue Erzbischof des mittlerweile wiederhergestellten Erzbistums Köln, Ferdinand August Graf von Spiegel (Episkopat 1824-1835). Als wichtigster universitätsinterner Gegner Hermes’ verblieb der bereits erwähnte Philosoph Windischmann.[32] Seine Kritik und die weiterer Katholiken hatte ihre Ursache darin, dass Hermes eine eigene, eng an die Philosophie angelehnte theologische Denkweise vertrat.[33] Indem er mit Unterstützung des Erzbischofs seine Anhänger um sich scharte, wurde die Bonner katholische Fakultät zum Zentrum des sogenannten „Hermesianismus“. Die negativen Konsequenzen dieser Entwicklung zeigten sich erst nach Hermes’ Tod (26.5.1831). Im Jahre 1833 wurde in Rom eine Untersuchung zu den Hermesschen Lehren eingeleitet, die 1835 zu einer päpstlichen Verurteilung seines theologischen Systems und zu einem Verbot seiner Bücher führte. Für die mehrheitlich aus Hermes-Schülern bestehende Bonner katholische Fakultät stellte diese Entwicklung eine große Gefahr war, zumal fast zeitgleich ihr einflussreichster Unterstützer, der Kölner Erzbischof von Spiegel, verstorben war.[34] Bis zur Neubesetzung des Bistums zeitigte das päpstliche Breve für die Bonner Theologen keine Konsequenzen, doch mit dem Amtsantritt von Clemens August von Droste-Vischering, einem erklärten Hermes-Gegner, war diese Gnadenfrist im Mai 1836 abgelaufen. Er verhängte unter anderem ein Verbot an die Studenten zum Besuch der Lehrveranstaltungen der hermestreuen Dozenten, die Mitglieder der Fakultät sollten ihrem alten Meister zudem offiziell abschwören. Die Folge war eine Entfremdung zwischen den Studenten und den Professoren der Fakultät, die ihrerseits mit Konsequenzen wegen des Fernbleibens von Lehrveranstaltungen drohten, woraufhin viele der von beiden Seiten unter Druck gesetzten angehenden jungen Theologen die Universität Bonn verließen.[35] Ein fast einjähriger Rom-Aufenthalt von Professor Johann Heinrich Achterfeld (1788-1877) - April 1837-April 1838 -, der dem Versuch einer inhaltlichen Verteidigung und Rehabilitation von Hermes’ Thesen dienen sollte, endete mit einem „völlige[n] Scheitern des geplanten Vermittlungswerks“.[36]
Die Auseinandersetzung endete schließlich 1843 damit, dass zwei Professoren, die weiterhin nicht bereit waren, sich von Hermes’ Lehren zu distanzieren - neben Achterfeld Johann Wilhelm Joseph Braun (1801-1863) - vom preußischen Kultusministerium dauerhaft von ihren Lehrverpflichtungen entbunden wurden – damit kam es einer kirchlichen Entziehung der Lehrerlaubnis zuvor.[37] Offiziell blieben die beiden Professuren bei vollem Gehalt weiterhin Teil des Lehrkörpers. Für die Fakultät war das eine besondere organisatorische Belastung, denn eine personelle Aufstockung erfolgte nicht.
Der am Ende teuer erkaufte Kompromiss war auch eine Folge der Auseinandersetzungen zwischen preußischem Staat und katholischer Kirche, der auf politischer Ebene in den 1830er Jahren ungefähr zeitgleich zum innerkatholisch-theologischen Hermesianismus-Streit im Rheinland stattfand. Hierbei handelte es sich um eine besondere Ausprägung des in der Geschichte häufig anzutreffenden Grundkonflikts zwischen Staat und Kirche, von irdischer Macht und göttlichem Heil.[38] Mit der neuen Zugehörigkeit der westlichen Gebiete zum protestantisch dominierten Preußen waren konfessionelle Konflikte im Grunde vorprogrammiert, denn „für die überwiegende Mehrzahl der Rheinländer hieß Kirche katholische Kirche.“[39] Zunächst waren beide Seiten jedoch um Ausgleich bemüht. Die katholische Kirche musste sich nach der napoleonischen Zeit und der in Wien 1815 geschaffenen politischen Ordnung zunächst restrukturieren, für die Hohenzollern ging es um den Aufbau eigener Verwaltungsstrukturen im neuen Herrschaftsgebiet und um die Integration in den Gesamtstaat.
Zum Konfliktherd entwickelte sich in den kommenden Jahren der sogenannte „Mischehenstreit“, die Frage des Umgangs mit bikonfessionellen Ehen und insbesondere der Konfessionszugehörigkeit der Kinder. Die Konstellation im Rheinland war dabei meist ein aus beruflichen Gründen aus „Altpreußen“ zugezogener Mann in Verbindung mit einer einheimischen katholischen Ehefrau. Als 1825 durch eine Kabinettsorder bestimmt wurde, dass sich die Konfession der Kinder pauschal an der des Vaters orientieren solle, war besonders in der Rheinprovinz die Ablehnung groß, zumal päpstlicherseits 1830 in einem Breve betont wurde, dass aus der Sicht Roms überhaupt nur solche gemischten Ehen zulässig waren, in denen die Kinder katholisch erzogen wurden.[40] Hatten sich Staat und Kölner Erzbistum im Jahr 1834 noch um eine Kompromisslösung bemüht („Berliner Konvention“), kam es mit der Ernennung des neuen Erzbischofs Droste-Vischering zu einer Verschärfung der Gegensätze. Die Auseinandersetzungen zwischen Staat und Kirche, wie sie im Mischehen- und im Hermesianismusstreit zum Ausdruck kamen, kulminierten schließlich im sogenannten „Kölner Ereignis“. Auf die fortgesetzte Weigerung des Erzbischofs, die „Berliner Konvention“ anzuerkennen, folgte am 20.11.1837 als staatliche Machtdemonstration Droste-Vischerings Verhaftung und Inhaftierung. In der Folge bekam Berlin den geballten Widerstand von Klerus und Bevölkerung zu spüren. In der auf die „Kölner Wirren“ folgenden Zeit gelang Mitte der 1840er Jahre analog zum Umgang mit der hermesianischen Lehre an der Universität Bonn ein Kompromiss. So wurde die umstrittene preußische Verordnung zur Mischehe von 1825 aufgehoben, im Gegenzug musste Droste-Vischering auf sein Bischofsamt verzichten und starb bald darauf in Münster.
6. „Affäre Schlottmann“
Anfang der 1860er Jahre nahmen auch an der Universität Bonn die konfessionellen Spannungen zu. Der allgemeine Hintergrund dürfte in der Bedeutungszunahme und Politisierung des Religiösen in jener Zeit liegen mit der Gründung Italiens (1861), der damit zusammenhängenden Frage nach der Zukunft des Kirchenstaats (noch bis 1870 Präsenz französischer Truppen in Rom als Schutzmacht) sowie schließlich der Einberufung und Abhaltung des Ersten Vatikanischen Konzils (1869/1870). Die verstärkte Sichtbarkeit des Katholischen führte in protestantischen Kreisen zu verstärkten Abwehrreaktionen und umgekehrt.
Bereits in seiner Bonner Antrittsvorlesung (1859/1860) hatte der evangelische Theologe Constantin Schlottmann (1819-1887)[41] harsche historische Kritik am Papsttum geäußert. Seine „romfeindliche[n] Ausfälle“[42] wiederholte er später in seiner Funktion als Dekan der Evangelisch-Theologischen Fakultät in einer Ansprache anlässlich der traditionellen Universitätsfeier zum Geburtstag des Universitätsgründers Friedrich Wilhelms III. am 3.8.1861. Die katholischen Vertreter verwahrten sich gegen eine solch parteiische Rede an diesem für die gesamte Universität wichtigen Festtag. Auf Geheiß des Kurators Wilhelm Beseler (1806-1884) drückte Schlottmann schriftlich sein Bedauern über die schlechte Aufnahme seiner Rede aus, Beleidigungen hätten ihm ferngelegen. Diese Stellungnahme wurde von der Katholisch-Theologischen Fakultät jedoch als unzureichend zurückgewiesen. Schließlich erhielt Schlottmann einen Rüffel durch den Minister selbst, der den Professor an das in den Statuten festgelegte Paritätsprinzip erinnerte.[43] In einem internen Bericht des Kurators Beseler an den Minister Heinrich von Mühler (1813-1874, Kultusminister 1862-1872) aus dem Jahr 1864 wurde zudem kritisiert, Schlottmann sei zwar gelehrsam und ein ernster Forscher, doch stünden im Gegensatz dazu seine nur mangelhaften pädagogischen Fähigkeiten.[44] Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen war es wohl folgerichtig, dass Schlottmann im Jahre 1866 einen Ruf an die Universität Halle annahm und Bonn somit nach nur sieben Jahren wieder verließ.
7. Denkschrift zur Parität
Die Skandalrede des Dekans Schlottmann vom Sommer 1861 und ihr Nachspiel verschärften die konfessionellen Gegensätze an der Universität. Nur vor diesem Hintergrund ist es erklärlich, dass wenige Monate später ein weiterer, an sich unspektakulärer Anlass die Situation zuspitzte. Bei den Vorstandswahlen für den „Akademischen Leseverein“, der über die Anschaffung von Literatur und Zeitschriften an der Universität entschied, was in einer Zeit politischer und religiöser Spannungen keine reine Formalie war, wurde der katholische Jurist Hermann Hüffer (1830-1905) nicht wieder in den Vorstand gewählt, der nun nur noch aus Protestanten bestand. Etwa 300 katholische Bonner Studenten nahmen diesen Vorgang zum Anlass, um am 19.2.1862 in einer Petition an den Kurator Beseler eine generelle Zurücksetzung des katholischen Elements an der Universität zu beklagen. Beseler reagierte auf diese Petition in der Form recht ungewöhnlich, nämlich mit einem Antwortschreiben im wichtigsten publizistischen Organ der Region, der „Bonner Zeitung“, wodurch diese bisher interne Angelegenheit öffentlich wurde. In der Ausgabe vom 22.2.1862 wies er die Vorwürfe zurück. Sie seien Ausdruck einer „vorgefaßte[n] Meinung“[45], die Parität sei an der Bonner Universität verwirklicht, die Auswahl der Hochschullehrer erfolge allein nach dem Kriterium der wissenschaftlichen Eignung. Er kritisierte in diesem Zusammenhang das Verhalten der Studenten scharf, denn die Parität „auf arithmetische Verhältnisse zurückzuführen, hieße die Axt an die Wurzel unserer ruhmreichen Hochschule legen.“ Unausgesprochen lautete die Botschaft, die katholischen Wissenschaftler seien häufig weniger qualifiziert als die protestantischen, daher träfe die Universität und die Regierung keine Schuld. Indirekt lag dem Antwortschreiben somit eine deutlich antikatholische Stoßrichtung zugrunde.
Die Studenten empfanden die Antwort des Kurators als Provokation und richteten an ihn eine weitere Adresse, in der sie ihren Vorwurf einer konfessionellen Ungleichbehandlung durch statistische Angaben zu untermauern suchten. Darüber hinaus stellten sie fest, das vom Kurator angeführte alleinige Kriterium der Qualifizierung könne nicht stimmen, „als sonst folgen würde, daß die deutschen Katholiken vergleichsweise weniger natürliche Fähigkeit zum Anbau der Wissenschaft, minder gründliche Gelehrsamkeit und minder vorzügliche Lehrgabe besäßen, eine Behauptung, die Niemand vertreten wird.“[46] In seinem kurz gehaltenen Antwortschreiben auf die zweite Eingabe verbat sich Kurator Beseler jede weitere Diskussion.[47]
Damit war die Debatte über den realen Zustand der Parität jedoch nicht beendet. Zur Jahresmitte 1862 erschien im Freiburger Herder-Verlag eine anonym publizierte, über 200 Seiten starke „Denkschrift über die Parität an der Universität Bonn“, die im Detail die starke Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit konfessioneller Gleichberechtigung aus katholischer Perspektive darstellte.[48] Als Autor stellte sich bald der Bonner Kirchenhistoriker an der Katholisch-Theologischen Fakultät, Heinrich Floß (1819-1881), heraus.[49] Er kritisierte anhand einer Vielzahl von Statistiken eine Benachteiligung katholischer Bewerber bei der Besetzung nicht-theologischer Lehrstühle sowie mit Blick auf die Katholisch-Theologische Fakultät bei der Berufungspolitik die häufigen und langen Vakanzen bei der Besetzung der einzelnen Lehrstühle. Floß kam vor diesem Hintergrund zu dem Schluss, es müsse endlich „thatsächliche Parität“ geschaffen werden, die nicht mehr das Ziel verfolge, „katholische Lehrer von unserer Hochschule fern zu halten und ihr beinahe den Charakter einer evangelischen zu verleihen.“[50]
Diese Aussage blieb von protestantischer Seite nicht unkommentiert. Der Bonner Kollege und Historiker Carl von Noorden (1833-1883) veröffentlichte noch im selben Jahr eine Gegenstreitschrift unter dem programmatischen Titel „Die Parität in Preußen und die ultramontane Partei“.[51] Darin kritisierte er bei Floß methodisch das angeblich kleinliche Aufrechnen von Zuweisungen an Personal- und Geldmitteln für die beiden Konfessionen. Den eigentlichen Schwerpunkt seines Pamphlets aber bildete ein genereller Angriff auf die andere Konfession mit der Behauptung, Katholizismus und Wissenschaft seien miteinander nicht vereinbar, ja die ultramontane Denkweise stehe der objektiven Wissenschaft direkt entgegen. Das gesamte gegenwärtige deutsche Geistesleben gründe schließlich auf dem protestantisch geprägten modernen Erkenntnisinteresse und Fortschrittsstreben.[52] Die ins Grundsätzliche gehende Argumentation von Noordens schloss damit an die Argumentationsweise des Kurators Beseler an und bediente sich eines Stereotyps, das in den nachfolgenden Jahrzehnten immer wieder auftauchte, nämlich das einer angeblichen Unvereinbarkeit einer als rückwärts gewandt empfundenen katholischen Denkweise in Grundfragen der damaligen politisch-kulturellen Gegenwart.
8. Papst-Audienz
Wie leicht sich konfessionelle Fragen auch innerhalb der eigenen Glaubensgemeinschaft zu einem Skandal auswachsen konnten, zeigte sich 1866 an den Folgen einer Rom-Reise. Der evangelische Theologe Theodor Plitt (1815-1886), seit 1860 ordentlicher Professor und Universitätsprediger in Bonn, verbrachte gemeinsam mit seiner Tochter Bertha die Ostertage in der „ewigen Stadt“. Er nahm auch an einem Empfang von Papst Pius IX. (Pontifikat 1846-1878) teil.[53] Seine Tochter bekam bei dieser Gelegenheit einige Rosenkränze geschenkt. Zurück in Bonn übermittelte Plitt seine Reisenotizen einem befreundeten katholischen Journalisten und überließ sie ihm zur Veröffentlichung. So erschienen in den strengkatholischen „Kölner Blättern“ die überaus positiven Reiseeindrücke des Bonner evangelischen Theologen, vor allem seine Begegnung mit dem Papst, den er als „ein[en] Fels“ beschrieb, „voll Milde, voll Heiterkeit, voll Gottvertrauen. […] Wer ihm ein Mal in sein Auge gesehen hat, muß ihn verehren.“[54] Damit aber zog Plitt die geballte Kritik der in der Diaspora befindlichen Protestanten im Rheinland auf sich. Auch wenn sich die Evangelisch-Theologische Fakultät nach anfänglicher Verärgerung für eine Beschwichtigung der Affäre und einen Verbleib ihres Mitglieds einsetzte,[55] war Plitt nicht mehr zu halten. Ein Grund lag in dem von ihm zusätzlich versehenen Amt des Universitätspredigers. Wie das Bonner Presbyterium Ende April 1866 verlauten ließ, sei die evangelische Gemeinde in Aufruhr und eine Predigt Pitts im nächsten Gottesdienst für viele Gläubige undenkbar.[56] Unter diesen Umständen betrieb Kurator Beseler die Entlassung des gefallenen Theologen, der Plitt mit der Niederlegung seiner Ämter schließlich zuvorkam; fortan wirkte er als Landpfarrer bei Heidelberg.[57]
9. Unfehlbarkeitsdogma des Papstes
Das wichtigste Ergebnis des im Dezember 1869 eröffneten Vatikanischen Konzils (Erstes Vatikanum) war im Juli 1870 der Beschluss und die Verkündung des Dogmas von der Unfehlbarkeit des Papstes. Auch unter Katholiken gab es Protest und Ablehnung gegen den Inhalt oder zumindest die dogmatische Form der Festlegung. Bereits im Vorfeld und während des Konzils hatte es warnende Eingaben verschiedener katholischer Theologen und Würdenträger an den Kölner Erzbischof Paulus Melchers gegeben.[58] Nach der Verkündung des neuen Dogmas spaltete sich ein Teil der deutschen Katholiken von Rom ab, darunter auch die Ordinarien der Bonner Katholisch-Theologischen Fakultät Joseph Hilgers (1803-1874), Franz Xaver Dieringer (1811-1876), Franz Heinrich Reusch (1825-1900) und Josef Langen (1837-1901). Als einziger römisch-katholischer Ordinarius verblieb Heinrich Floß, der nun zusammen mit den drei Privatdozenten der Fakultät, Lorenz Max Roth (1814-1877), Hubert Theophil Simar (1835-1902, 1900-1902 Erzbischof von Köln) und Franz Philipp Kaulen (1827-1907) die „papsttreue“ Fraktion bildete.[59] Dieser Konflikt brachte die Bonner Fakultät „dem Untergang ganz nahe“[60] und ließ sie erneut in einen starken Gegensatz zum Kölner Erzbischof geraten. Ende September beziehungsweise Anfang Oktober 1870 ging den aufsässigen Professoren der Bonner Katholisch-Theologischen Fakultät ein Schreiben des Kölner Erzbischofs mit einer Unterwerfungsformel unter das neue Dogma zu, versehen mit einem Ultimatum zur Unterschrift.[61] Alle vier Professoren antworteten ablehnend, nur Dieringer deutete Kompromissbereitschaft an. Zuvor hatten die Professoren Reusch und Langen bereits ihre Unterschrift unter die sogenannte „Nürnberger Erklärung“ vom 26. August gesetzt, in der 14 deutsche Professoren der katholischen Theologie öffentlich ihre Ablehnung des Dogmas bekräftigten.[62] In Bonn gründete sich ein Aktionsausschuss gegen die Konzilsergebnisse unter der Leitung des Jura-Professors Joseph Bauerband (1800-1878). Da ein Einlenken der Theologen nicht abzusehen war, erneuerte Erzbischof Melchers in einem weiteren Rundschreiben an die Abtrünnigen von Anfang Oktober 1870 den Aufruf zum Gehorsam, verbunden mit der Drohung, im Falle fortbestehender Ablehnung deren „Befugnis zur Ausübung priesterlicher Funktionen zu suspendieren.“[63] Die Gehorsamspflicht gegenüber der Kirche schloss nach Melchers Ansicht darüber hinaus auch die Rechenschaft über die in der Eigenschaft als Professor erteilte universitäre Lehre mit ein, sprich: die Lehrerlaubnis. Vor diesem Hintergrund war es nur eine Frage der Zeit, bis in dieser innerkirchlichen Auseinandersetzung die staatliche Ebene auf den Plan trat. Das Preußische Kultusministerium stellte sich in einem Schreiben vom 24.10.1870 auf die Seite der betroffenen Professoren.[64] Im Kern ging es um die Fragen, ob die das Unfehlbarkeitsdogma ablehnenden Dozenten noch katholische Lehrinhalte vertreten würden und wer darüber zu befinden habe. Die Fakultätsstatuten von 1834 hatten einen wohl austarierten, sprachlich nicht ganz präzise gehaltenen Kompromiss zwischen dem preußischen Staat und der katholischen Kirche dargestellt. So enthielt § 26 die Vorschrift, dass neu zu berufende Professoren sich vor den Mitgliedern der Fakultät auf das tridentinische Glaubensbekenntnis zu verpflichteten hatten. Der § 4, Absatz 1 enthielt ein Ablehnungsrecht des Erzbischofs gegen vorgeschlagene Kandidaten bei der Neubesetzung der Lehrstühle. Bei bereits amtierenden Ordinarien konnte der Erzbischof bei Verstößen gegen die katholische Glaubenslehre diese laut § 4, Absatz 2 bei den staatlichen Stellen zur Anzeige bringen, woraufhin das Ministerium, so die Formulierung, „auf den Grund einer solchen Anzeige mit Ernst und Nachdruck einschreiten und Abhülfe leisten“ würde.[65] Schließlich sah der § 4, Absatz 3 vor, dass der Erzbischof die Vorlesungsverzeichnisse im Vorfeld begutachten und Kritik hieran äußern konnte, was die Fakultät „nach Möglichkeit zu beachten“ habe. Mit Blick auf deren gleichzeitige Funktion als katholische Geistliche besaß der Erzbischof zudem ein Aufsichts- und Disziplinarrecht über die Fakultätsmitglieder und somit laut der Fakultäts-Statuten die Möglichkeit, bei Verstößen „mit Vorwissen des Ministeriums die geeignete Zurechtweisung eintreten zu lassen.“[66] Vor diesem Hintergrund dieser doch recht großen Einflussrechte des Erzbischofs erscheint die Haltung des Ministeriums, wonach katholische Lehrinhalte gar nicht betroffen seien und es insofern auch keine Verpflichtung zum Einschreiten staatlicherseits geben würde, und die kirchliche Seite zur Sanktionierung nicht berechtigt sei, doch recht gewagt. Ähnlich wie beim preußischen Verfassungskonflikt Anfang der 1860er Jahre über das Budgetrecht des Parlaments, könnte man auch in diesem Zusammenhang von einer Art „Lücken-Theorie“[67] sprechen, ging man in § 4, Absatz 2 und 3 der Statuten doch davon aus, dass zwischen Ministerium und Erzbistum Einvernehmen über das Vorliegen eines Regelverstoßes eines Fakultätsmitglieds und entsprechend über die Ahndung des Vergehens herrsche. Galt das tridentinische Glaubensbekenntnis unter den neuen Bedingungen der päpstlichen Unfehlbarkeit aber überhaupt noch? Zumindest ging das Kultusministerium, darin die Haltung der abtrünnigen Professoren übernehmend, im Grunde davon aus, dass sich Papst und Erzbischof selbst nicht mehr an bisherige katholische Glaubensgrundsätze hielten, was auch im Begriff „Altkatholizismus“ zum Ausdruck kam.
In dieser Situation fühlten sich Hilgers, Reusch und Langen nicht an das kirchliche Lehrverbot gebunden und kündigten im Verzeichnis für das Sommersemester 1871 Veranstaltungen an. Ein erneutes Ultimatum Melchers ließen sie wiederum verstreichen. Das Tischtuch zwischen der großen Mehrheit der Bonner Ordinarien und dem Erzbischof war zerschnitten. Die Eskalationsspirale ließ sich nun nicht mehr aufhalten. An deren Ende stand im März 1872 schließlich die Exkommunikation der drei Bonner Professoren „wegen notorischer Häresie“.[68]
Anders, aber kaum weniger tragisch, entwickelte sich der Fall von Franz Xaver Dieringer. Während des Konzils und unmittelbar danach gehörte er zu den schärfsten Kritikern des neuen Dogmas. Auf einer Tagung kritischer Theologen im August 1870 war er sogar als deren Wortführer hervorgetreten und hatte den innerkirchlichen Konflikt somit mitbefördert. Doch war bei ihm in der Folge das innere Ringen zwischen kirchlicher Loyalität und theologischer Überzeugung besonders ausgeprägt. Entsprechend machte er mehrere schriftliche Vorschläge für eine Kompromissformel, die ihm die Unterwerfung ermöglichen würde. Der Erzbischof sandte sie zur Prüfung jeweils nach Rom weiter, wo man jedoch die uneingeschränkte Anerkennung des Dogmas verlangte. Dieringer musste eine endgültige Entscheidung treffen und entschied sich für die Unterwerfung. Das geschah im Rahmen einer persönlichen Unterredung mit Erzbischof Melchers am 3.1.1871.[69] Damit setzte er sich jedoch endgültig zwischen alle Stühle und sah sich in der Folge massiven Vorwürfen seitens der Fakultätsmehrheit und romkritischer Medien ausgesetzt, so dass er mitten im Sommersemester 1871 seinen Bonner Lehrstuhl überraschend aufgab und eine Pfarrstelle in Süddeutschland übernahm.[70] Auch der katholische Jurist Bauerband, der - wie erwähnt - sogar den Vorsitz in einem Bürgerkomitee gegen das neue Dogma übernommen hatte, erklärte schließlich seine Unterwerfung. Zwar hatte er als Professor der Juristischen Fakultät keine beruflichen Konsequenzen zu fürchten, doch wollte er als gläubiger Katholik und angesehenes Gemeindemitglied von seiner Kirche nicht verstoßen werden. In seiner Unterwerfungserklärung führte er unter anderem aus, dass anfängliche Bedenken „sich später als unhaltbar respektive unbegründet erwiesen haben.“[71] Somit waren zwei der frühen Wortführer des Protests in den Schoß der Kirche zurückgekehrt, während andere, die teilweise zu Beginn noch zögerlich gewesen waren, sich für die Aufrechterhaltung ihrer ablehnenden Haltung und damit für die endgültige Lossagung von Rom entschieden hatten.
Nachdem jeweils im September 1871 sogenannte Altkatholikenkongresse in München beziehungsweise im September 1872 in Köln stattgefunden hatten, wurde insbesondere im Rheinland mit dem Aufbau eigenständiger seelsorgerischer Strukturen begonnen. Im Herbst 1873 folgte – begünstigt durch den Kulturkampf – die offizielle staatliche Anerkennung als Kirche. Zugleich erhielt der von einer Delegiertenversammlung in Köln gewählte bisherige Breslauer Theologieprofessor Joseph Hubert Reinkens (1821-1896) die königliche Anerkennung als erster altkatholischer Bischof. Zu seinem Sitz wurde Bonn bestimmt, wobei die Existenz einer theologischen Fakultät mit klar altkatholischer Dominanz von entscheidender Bedeutung war.[72] Die Gründung eines eigenen Altkatholischen Seminars sollte erst Jahrzehnte später, im Jahre 1902, erfolgen, nachdem die Altkatholiken ihre beherrschende Stellung innerhalb der Fakultät längst wieder verloren hatten.[73]
10. Fazit
Das Prinzip der „Parität“ mit der Existenz zweier theologischer Fakultäten nach Breslauer Vorbild war auf den ersten Blick ein neues, innovatives Element der Bonner Universitätsgründung. Doch die Einheit und Gleichheit, die in der Gründungsurkunde und später in den Universitätsstatuten propagiert wurde, bestand weitgehend nur auf dem Papier, es herrschte Konfrontation, nicht Kooperation. Wie insbesondere der literarische Protestruf von Floß aus dem Jahre 1862 anschaulich zeigt, bildete die Universität Bonn „tatsächlich eine Vorburg des Protestantismus im katholischen Rheinlande“.[74]
Der konfessionelle Gegensatz war, mit Thomas Nipperdey im Großen gesprochen, die „Grundtatsache“ der deutschen Kulturgeschichte im 19. Jahrhundert, geprägt von einer „ungeheure[n] Schärfe des konfessionellen Antagonismus und seiner Rhetorik.“[75] Das lässt sich im Kleinen auch für die Universität Bonn in den ersten Jahrzehnten ihres Bestehens sagen. Die katholische Prägung des Rheinlands und seiner Bevölkerung und die Universitätsgründung unter preußisch-protestantischer Ägide bildeten einen Gegensatz, der sich nicht auflösen ließ. Um die Gründe zu verstehen, gilt es sich zu vergegenwärtigen, dass die Alternative zur Gründung der Bonner „paritätischen“ Universität die Wiederbelebung der alten katholisch dominerten Hochschule in Köln gewesen wäre. „Parität“ war unter den Hohenzollern somit eher ein Mittel zur Stärkung des Protestantismus im Rheinland und diente nicht primär dem Ziel des konfessionellen Ausgleichs, geschweige denn der Ökumene. Insofern wäre zu hinterfragen, ob „Parität“ an der Universität Bonn wirklich als „bewusst eingesetzte[s] Mittel“ diente, mit dem Ziel, die „katholischen Rheinländer für ihren neuen Landesherrn zu gewinnen.“[76]
Einen Höhepunkt erlebten die Konflikte an der Bonner Universität in den 1860er Jahren, in denen das Denken des nachfolgenden „Kulturkampfs“ bereits spürbar war. Daneben rangen vor dem Hintergrund verstärkter politischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Veränderungen und neuer Herausforderungen auch die jeweiligen Glaubensrichtungen intern um die „richtige“ Positionierung. Besondere regionale Konsequenzen hatten dabei die Ergebnisse des ersten Vatikanischen Konzils mit der Abgrenzung gerade auch vieler katholischer Bonner Professoren vom verkündeten Dogma der päpstlichen Unfehlbarkeit. In der Folge wurde Bonn zum Mittelpunkt des Altkatholizismus im Rheinland,[77] was in Stadt und Universität bis heute Spuren hinterlassen hat.
Literatur
Kursiv = Kurzzitierweise
Becker, Thomas, Diversifizierung eines Modells? Friedrich-Wilhelms-Universitäten 1810, 1811, 1818, in: Bruch, Rüdiger vom (Hg.), Die Berliner Universität im Kontext der deutschen Universitätslandschaft nach 1800, um 1860 und um 1910, München 2010, S. 43-69.
Becker, Thomas, Rheinischer und schlesischer Katholizismus in Preußen. Die Universitäten Bonn und Breslau im 19. Jahrhundert, in: Blätter für deutsche Landesgeschichte 149 (2013), S. 41-57.
Bezold, Friedrich von, Geschichte der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität von der Gründung bis zum Jahr 1870, Bonn 1920.
Boockmann, Hartmut, Wissen und Widerstand. Geschichte der deutschen Universität, Berlin 1999.
Burleigh, Michael, Irdische Mächte, göttliches Heil. Die Geschichte des Kampfes zwischen Politik und Religion von der Französischen Revolution bis in die Gegenwart, München 2008.
Conrads, Norbert, Alleinstellung oder Parität? Die Konfessionen in der preußischen Reformuniversität, in: Becker, Thomas/Schaper, Uwe (Hg.), Die Gründung der drei Friedrich-Wilhelms-Universitäten. Universitäre Bildungsreform in Preussen, Berlin 2013, S. 105-123.
Dotterweich, Volker, Heinrich von Sybel, Geschichtswissenschaft in politischer Absicht. Geschichtswissenschaft in politischer Absicht (1817-1861), Göttingen 1978.
Eichner, Wolfgang, Evangelisches Leben in Bonn, in: Höroldt, Dietrich/van Rey, Manfred (Hg.), Bonn in der Kaiserzeit 1871-1914. Festschrift zum 100jährigen Jubiläum des Bonner Heimat- und Geschichtsvereins, Bonn 1986, S. 251-263.
Eßer, Günter/Ring, Matthias (Hg.), Zwischen Freiheit und Gebundenheit. Festschrift zum 100jährigen Bestehen des Alt-Katholischen Seminars der Universität Bonn (1902-2002), Bonn 2002.
Faulenbach, Heiner (Hg.), Album Professorum der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Universität Bonn, Bonn 1995.
Fisch, Stefan, Geschichte der europäischen Universität. Von Bologna nach Bologna, München 2015.
Floß, Heinrich, Denkschrift über die Parität an der Universität Bonn mit einem Hinblick auf Breslau und die übrigen Preußischen Hochschulen. Ein Beitrag zur Geschichte deutscher Universitäten im neunzehnten Jahrhundert, Freiburg 1862.
Franzen, August, Die Katholisch-Theologische Fakultät Bonn im Streit um das erste Vatikanische Konzil. Zugleich ein Betrag zur Entstehungsgeschichte des Altkatholizismus im Rheinland, Köln 1974.
Hegel, Eduard, Das Erzbistum Köln zwischen der Restauration des 19. Jahrhundert und der Restauration des 20. Jahrhunderts 1815-1962 (Geschichte des Erzbistums Köln 5), Köln 1987.
Hegel, Eduard, Georg Hermes, in: 150 Jahre Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität zu Bonn 1818-1968. Bonner Gelehrte. Beiträge zur Geschichte der Wissenschaften in Bonn: Katholische Theologie, Bonn 1968, S. 13-25.
Janssen, Wilhelm, Kleine rheinische Geschichte, Düsseldorf 1997.
Lauscher, Albert, Die katholisch-theologische Fakultät der Rheinischen Friedrich Wilhelms-Universität zu Bonn (1818-1918), Düsseldorf 1920.
Moraw, Peter, Aspekte und Dimensionen älterer deutscher Universitätsgeschichte, in: Moraw, Peter (Hg.), Gesammelte Beiträge zur deutschen und europäischen Universitätsgeschichte, Leiden/Boston 2008.
Nipperdey, Thomas, Deutsche Geschichte, Band 1: 1800-1866. Bürgerwelt und starker Staat; Band 2/1: 1866-1918. Arbeitswelt und Bürgergeist, ND München 2013.
Noorden, Carl von, Die Parität in Preußen und die ultramontane Partei, Düsseldorf 1862.
Renger, Christian, Die Gründung und Einrichtung der Universität Bonn und die Berufungspolitik des Kultusministers Altenstein, Bonn 1982.
Ritschl, Otto, Die evangelisch-theologische Fakultät zu Bonn in dem ersten Jahrhundert ihrer Geschichte 1819-1919, Bonn 1919.
Schäfer, Karl Theodor, Verfassungsgeschichte der Universität Bonn 1818 bis 1960, Bonn 1968.
Schrörs, Heinrich, Johann Heinrich Floß (1819-1881), in: Annalen des Historischen Vereins für den Niederrhein 117 (1930), S. 3-150.
Schrörs, Heinrich, Geschichte der Katholisch-Theologischen Fakultät zu Bonn 1818-1831, Köln 1922.
Schwinges, Rainer Christoph, Universität, Religion und Kirchen. Eine Einführung, in: Schwinges, Rainer Christoph, (Hg.), Universität, Religion und Kirchen, Basel 2011, S. 1-6.
- 1: Schwinges, Universität, S. 1.
- 2: Moraw, Aspekte, S. 13.
- 3: Boockmann, Wissen, S. 168-169, 176-177.
- 4: Zum Begriff vgl. Moraw, Aspekte, S. 50-51.
- 5: Fisch, Geschichte, S. 53.
- 6: Becker, Diversifizierung, S. 58.
- 7: Renger, Gründung, S. 33.
- 8: Renger, Gründung, S. 25.
- 9: Bezold, Geschichte, S. 24-25.
- 10: Renger, Gründung, S. 59.
- 11: Zitiert nach Conrads, Alleinstellung oder Parität?, S. 111, Anm. 15.
- 12: Schäfer, Verfassungsgeschichte, Dokument 1, S. 381.
- 13: Schäfer, Verfassungsgeschichte, S. 382.
- 14: Vgl. Eichner, Evangelisches Leben. S. 251-263.
- 15: Schäfer, Verfassungsgeschichte, Dokument 9, S. 425.
- 16: Becker, Diversifizierung, S. 67-68.
- 17: Schäfer, Verfassungsgeschichte, Dokument 9, S. 424.
- 18: Schäfer, Verfassungsgeschichte, S. 425.
- 19: Becker, Katholizismus, S. 45.
- 20: Schäfer, Verfassungsgeschichte, Dokument 1, S. 382.
- 21: Bezold, Geschichte, S. 155.
- 22: Renger, Gründung, S. 185-186.
- 23: Schäfer, Verfassungsgeschichte, Dokument 9, S. 425.
- 24: Bezold, Geschichte, S. 196-197.
- 25: Vgl. Dotterweich, Heinrich von Sybel, besonders S. 72-82.
- 26: Bezold, Geschichte, S. 496-497.
- 27: Renger, Gründung, S. 117-118.
- 28: Lauscher, katholisch-theologische Fakultät, S. 11.
- 29: Lauscher, katholisch-theologische Fakultät, S. 12.
- 30: Sebers Vorlesung zählte 16 Hörer, Hermes’ hingegen 42, vgl. Renger, Gründung, S. 135.
- 31: Schrörs, Geschichte, S. 184-185.
- 32: Schrörs, Geschichte, S. 371-375.
- 33: Vgl. hierzu näher Hegel, Georg Hermes, besonders S. 16-18.
- 34: Bezold, Geschichte, S. 326.
- 35: Lauscher, katholisch-theologische Fakultät, S. 29, Anm. 1.
- 36: Bezold, Geschichte, S. 331.
- 37: Lauscher, katholisch-theologische Fakultät, S. 30.
- 38: Vgl. allgemein Burleigh, Irdische Mächte.
- 39: Janssen, rheinische Geschichte, S. 301.
- 40: Janssen, rheinische Geschichte, S. 304.
- 41: Schlottmann, 1819 in Minden geboren, war nach seiner Habilitation in Berlin ab 1850 zunächst als preußischer Gesandtschaftsprediger in Konstantinopel tätig, bevor er 1854 als Professor nach Zürich und 1859 nach Bonn berufen wurde, vgl. Faulenbach, Album Professorum, S. 80-81.
- 42: Bezold, Geschichte, S. 499.
- 43: Lauscher, katholisch-theologische Fakultät, S. 33.
- 44: Ritschl, evangelisch-theologische Fakultät, S. 56.
- 45: Bonner Zeitung vom 21.2.1862.
- 46: Bonner Zeitung vom 27.2.1862.
- 47: Bonner Zeitung vom 27.2.1862.
- 48: Vgl. Floß, Denkschrift.
- 49: Bezold, Geschichte, S. 501; Schrörs, Floß, S. 87-88.
- 50: Floß, Denkschrift, S. 193, 200.
- 51: Die Vorwürfe von katholischer Seite nach Missachtung des Paritätsprinzip bezeichnete er als „böswillige Verdächtigung und gehässige Lüge“; vgl. Noorden, Parität, S. 66.
- 52: Bezold, Geschichte, S. 502.
- 53: Ritschl, evangelisch-theologische Fakultät, S. 57-58.
- 54: Faulenbach, Album Professorum, S. 84-85, Anm. 18; der Nachlass Theodor Plitts befindet sich im Bonner Universitätsarchiv.
- 55: Ritschl, evangelisch-theologische Fakultät, S. 58; vgl. auch Faulenbach, Album Professorum, S. 86, Anm. 21.
- 56: Faulenbach, Album Professorum, S. 85, Anm. 20.
- 57: Bertha Plitt trat später zum Katholizismus über, vgl. Faulenbach, Album Professorum, S. 84.
- 58: Hegel, Erzbistum Köln, S. 533-534.
- 59: Franzen, Katholisch-Theologische Fakultät, S. 41-71.
- 60: Floß, Fakultät, S. 396.
- 61: Hegel, Erzbistum Köln, S. 540-542.
- 62: Hegel, Erzbistum Köln, S. 539.
- 63: Zitiert nach Franzen, Katholisch-Theologische Fakultät, S. 201.
- 64: Hegel, Erzbistum Köln, S. 542-543.
- 65: Zitiert nach Franzen, Katholisch-Theologische Fakultät, S. 333.
- 66: Zitiert nach Franzen, Katholisch-Theologische Fakultät, S. 333.
- 67: Nipperdey, Deutsche Geschichte, Band 1, S. 757.
- 68: Hegel, Erzbistum Köln, S. 544.
- 69: Franzen, Katholisch-Theologische Fakultät, S. 260-261.
- 70: Hegel, Erzbistum Köln, S. 543.
- 71: Zitiert nach Franzen, Katholisch-Theologische Fakultät, S. 277.
- 72: Hegel, Erzbistum Köln, S. 545.
- 73: Vgl. Eßer/Ring, Zwischen Freiheit und Gebundenheit.
- 74: Schrörs, Floß, S. 64.
- 75: Nipperdey, Deutsche Geschichte, Band 2/1, S. 529.
- 76: Becker, Katholizismus, S. 45.
- 77: Hegel, Erzbistum Köln, S. 546.
Bitte geben Sie beim Zitieren dieses Beitrags die exakte URL und das Datum Ihres Besuchs dieser Online-Adresse an.
Rosin, Philip, Parität. Religion und konfessionelle Konflikte an der Universität Bonn im 19. Jahrhundert, in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: https://www.rheinische-geschichte.lvr.de/Epochen-und-Themen/Themen/paritaet.-religion-und-konfessionelle-konflikte-an-der-universitaet-bonn-im-19.-jahrhundert/DE-2086/lido/5b30e5884d7089.82134018 (abgerufen am 06.12.2024)