Linksrheinische Gebiete (1794-1815)
Im Zuge der Französischen Revolution wurden in Frankreich flächendeckend Departements als neue Verwaltungseinheit eingeführt. Sie traten mit Gesetz vom 22. Dezember 1789 an die Stelle der alten Provinzen und hatten nicht nur einen anderen Zuschnitt, sondern auch einen neuen Rechtsstatus. Departements wurden in Abgrenzung zur vorrevolutionären Zeit stets nach sie durchquerenden Flüssen oder nach Bergen benannt.
Im linksrheinischen Raum wurden die Departements zwischen 1795 (Wälderdepartement) und 1801 eingerichtet. Per Gesetz vom 17. Februar 1800 (28. Pluviôse des Jahres VIII) wurde die innere Gliederung der Departements neu festgelegt. Jedes Departement wurde in mehrere Arrondissements sowie Kantone gegliedert. An der Spitze des Departements stand ein Präfekt.