Zu den Kapiteln
Clemens August Droste zu Vischering, 1835 zum Kölner Erzbischof gewählt, personifiziert durch seine Auseinandersetzungen mit der preußischen Regierung im so genannten Kölner Kirchenstreit das konfliktträchtige Verhältnis von katholischer Kirche und preußisch-protestantischer Staatsmacht im 19. Jahrhundert in Deutschland. Der sich 1837 an der Mischehenfrage entzündende Streit zwischen dem Erzbischof und Preußen mündete in der Verhaftung Droste zu Vischerings, die ihn zu einer bedeutsamen Symbolgestalt für die Freiheit der Kirche machte und die eine nachhaltige Sensibilisierung und Politisierung des Katholizismus in Deutschland zur Folge hatte.
Clemens August Droste zu Vischering wurde am 21.1.1773 auf dem Familiengut Vorhelm bei Beckum geboren. Seine Eltern waren der gleichnamige Erbdrost Clemens August Droste zu Vischering (1742-1790) und dessen Frau Sophia Alexandrine von Droste zu Füchten (1748-1817). Einen Teil seiner Jugend verbrachte er zusammen mit seinen vier Brüdern im Haus der Gräfin Fürstin Amalie von Galitzin (1748-1806) in Münster.
Im Anschluss an sein Studium (1790-1796) führte ihn eine vierzehnmonatige Bildungsreise, die adelsübliche „Grand tour" (Cavalierstour), unter anderem in Begleitung seines Hauslehrers Theodor Katerkamp (1764-1834), durch Deutschland, die Schweiz und Italien. Zwei Jahre nach seiner Diakonenweihe (12.3.1796) wurde Clemens August Droste zu Vischering am 14.5.1798 von seinem Bruder, Weihbischof Kaspar Maximilian Droste zu Vischering (1770-1846), in Münster zum Priester geweiht.
Religiös und geistig mitgeprägt wurde Droste, der im Gegensatz zur damals auch im kirchlichen Bereich vorherrschenden Strömung der Aufklärung mehr einer spirituellen Innerlichkeit zuneigte, durch den „Kreis von Münster" um die Fürstin Gallitzin und den Münsteraner Generalvikar Franz Friedrich Wilhelm Freiherr von Fürstenberg (1728-1810). Auf Wunsch Fürstenbergs wurde Droste, der seit 1791 eine Domherrenstelle innehatte, 1807 zu seinem Nachfolger als Kapitularvikar (Verweser eines vakanten Bistums) gewählt. In diesem Amt und in dem des Universitätskurators, in das er ebenfalls 1807 berufen wurde, bemühte er sich, das Staatskirchentum und die Bestrebungen der Aufklärung zurückzudrängen. Nach der unter Napoleon Bonaparte (1769-1821) erfolgten nicht kanonischen Ernennung von Ferdinand August Graf von Spiegel zum Diesenberg (1764-1835) zum Bischof von Münster (1813), musste Droste seine Aufgaben in der Bistumsleitung weitestgehend an Spiegel abgeben.
In Abstimmung mit dem Heiligen Stuhl erhielt Droste nach dem Übergang des Münsterlandes an Preußen (1815) seine an Spiegel abgegebenen Vollmachten als Kapitularvikar zurück. Droste konzentrierte sich seitdem wieder verstärkt auf die Entwicklung der Theologischen Fakultät. Insbesondere der von Immanuel Kants (1724-1804) Kritizismus geprägte und Schule machende Dogmatiker Georg Hermes stand dabei zunehmend bei Droste in der Kritik. Durch die Annahme eines Rufs nach Bonn entging Hermes 1820 jedoch einer weiteren direkten Auseinandersetzung. Allerdings untersagte Droste den Studierenden unter Androhung des Verlustes ihrer Weihezulassung, Hermes nachzufolgen. Im Zusammenhang weiterer hochschulpolitischer Kontroversen entwickelte sich hieraus zwischen Droste und den staatlichen Behörden eine politische Auseinandersetzung, die 1820 zur Suspension der Münsteraner Theologischen Fakultät durch den Kultusminister führte.
Mit der Ernennung Ferdinand von Lünincks (1755-1820) zum neuen Bischof von Münster (1820) ergab sich die von der Politik gewünschte Beseitigung des Kapitularvikars. Droste zog sich, gesundheitlich und politisch angeschlagen, 1821 aus der Bistumsverwaltung ebenso zurück wie ein Jahr später aus dem Domkapitel. Bis zu seiner Ernennung zum Weihbischof am 28.10.1827 auf Veranlassung seines Bruders Kaspar Maximilian (1770-1846), des 1825 neu ernannten Bischofs von Münster, widmete sich Droste zu Vischering intensiv dem karitativen Dienst der 1808 von ihm gegründeten Barmherzigen Schwestern (vom 1820 bezogenen Clemenshospital abgeleitet auch „Clemensschwestern" genannt), die vornehmlich in der Krankenpflege tätig waren.
Am 1.12.1835 wählte das Kölner Domkapitel Clemens August Droste zu Vischering zum Erzbischof von Köln. Die im Vorfeld vorgetragenen Bedenken der preußischen Behörden wurden bei der vom König mitgetragenen Kandidatur und Wahl nach Abwägung hintangestellt. Maßgeblich für die königliche Zustimmung war zum einen das Engagement des Kronprinzen Friedrich Wilhelm (1795-1861, Regierungszeit als König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen 1840-1858) für die Wahl Drostes. Zum anderen betrachtete der amtierende König, Friedrich Wilhelm III. (Regierungszeit 1797-1840), die Anerkennung der noch mit Drostes Vorgänger Spiegel 1834 vereinbarten Geheimen Mischehenkonvention für ausreichend. Diese Vereinbarung hatte das 1830 veröffentlichte päpstliche Breve zur Mischehe dahingehend ausgedehnt, dass eine Assistenz des Priesters bei der Schließung einer Mischehe möglich war, auch wenn der nicht katholische Ehepartner sich weigerte, die Kinder katholisch zu erziehen. Droste erklärte gegenüber der preußischen Regierung, „jene gemäß dem Breve vom Papste Pius VIII." getroffene Konvention einzuhalten. Es ist ungeklärt und umstritten, ob Droste die von Berlin nur mündlich übermittelte Konvention vor seiner Wahl genauer gekannt hat.
Nach Bekanntwerden der Geheimen Konvention und dadurch befördert, dass der Trierer Bischof Joseph von Hommer seine Zustimmung widerrief (10.11.1836), entwickelte sich eine offene Konfrontation zwischen der preußischen Regierung, die eine an der konfessionellen Motivation des evangelischen Herrscherhauses orientierte Staatskirchenpolitik betrieb, und dem Kölner Erzbischof, der die Rom übergehende Konvention nicht befolgte.
Der Konflikt führte im Herbst 1837 zur Aufforderung, Droste möge sein Amt als Kölner Erzbischof niederlegen. Parallel dazu hatte die Auseinandersetzung des Erzbischofs mit dem Hermesianismus politische Dimensionen erreicht. Die 1835 in Rom erfolgte Verurteilung der Lehren des Dogmatikers Georg Hermes ließ die ohnehin bestehende Konfrontation Drostes mit dem an der Theologischen Fakultät in Bonn anzutreffenden Hermesianismus gleich zu Amtsbeginn akut werden. Im Sommersemester 1837 machte der Erzbischof schließlich von seinem Recht Gebrauch, den aus seiner Sicht nicht vertretbaren Vorlesungen die Zustimmung zu verweigern, ohne allerdings dem Ministerium davon Anzeige zu machen, wie es die Fakultätsstatuten an der 1818 vom preußischen König gestifteten Universität erforderten.
Am 20.11.1837 wurde Droste zu Vischering im Erzbischöflichen Palais in Köln verhaftet und in die Festung Minden gebracht, nachdem er sich der Aufforderung verweigert hatte, sein Amt niederzulegen. Dieses so genannte Kölner Ereignis rief neben dem Protest Papst Gregor XVI. (Pontifikat 1831-1846) eine öffentliche Kontroverse um das Verhältnis von katholischer Kirche und Staat hervor. Nachhaltig hat in diesem Zusammenhang der Publizist Joseph Görres mit seiner Schrift „Athanasius" gewirkt. In der Frage um die Freiheit und die Identität der katholischen Kirche und hinsichtlich ihres regelungsbedürftigen Verhältnisses zum Staat wurde Clemens August Droste zu Vischering im 19. Jahrhundert zur Symbolgestalt eines neuen katholischen Selbstbewussteins.
Der im Rahmen der Beilegung des Konflikts (1841) erfolgte Abbau der staatlichen Kirchenhoheit in Preußen war nicht von Dauer, wie ein Blick auf den sich politisch formierenden Katholizismus und den Kulturkampf zeigt. Droste verblieb nach seiner Freilassung auf Anordnung in Münster. Die Verständigung zwischen Rom und Berlin erbrachte die Lösung, dass der Bischof von Speyer, Johannes von Geissel, 1842 zum Koadjutor Drostes in Köln ernannt wurde. Droste verstarb am 19.10.1845 in Münster, seine letzte Ruhestätte fand er ebendort im Dom.
Literatur
Hänsel-Hohenhausen, Markus, Clemens August Freiherr Droste zu Vischering. Erzbischof von Köln, 1773-1845, Die moderne Kirchenfreiheit im Konflikt mit dem Nationalstaat, 2 Bände, Egelsbach bei Frankfurt am Main 1991.
Hegel, Eduard, Clemens August Freiherr Droste zu Vischering, in: Westfälische Lebensbilder 10 (1970), S. 76-103.
Hegel, Eduard, Das Erzbistum Köln zwischen der Restauration des 19. Jahrhunderts und der Restauration des 20. Jahrhunderts 1815-1962, Köln 1987, S. 57-66.
Kreuzenbeck, Johannes, Artikel "Droste zu Vischering, Clemens August", in Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon 19 (2001), Sp. 196-200.
Lill, Rudolf: Die Beilegung der Kölner Wirren 1840-1842. Vorwiegend nach Akten des Vatikanischen Geheimarchivs, Düsseldorf 1962.
Schrörs, Heinrich, Die Kölner Wirren (1837). Studien zu ihrer Geschichte, Berlin / Bonn 1927.
Online
Lipgens, Walter, Artikel „Droste zu Vischering, Clemens August, Erzbischof von Köln", in: Neue Deutsche Biographie 4 (1959), S. 133-134. [Online]
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Hansen, Sebastian, Clemens August von Droste zu Vischering, in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: https://www.rheinische-geschichte.lvr.de/Persoenlichkeiten/clemens-august-von-droste-zu-vischering-/DE-2086/lido/57c698a86671f9.06491391 (abgerufen am 14.12.2024)