Zu den Kapiteln
Franz Buirmann war einer der erbarmungslosesten Hexenjäger der deutschen Geschichte. Als kurkölnischer Justizkommissar war er an zahlreichen rheinischen Hexenprozessen beteiligt. Im angelsächsischen Raum kennt man ihn daher unter der Bezeichnung „the witch-seeker of Cologne“.
Buirmann wurde gegen Ende des 16. Jahrhunderts in Euskirchen geboren. Weder sein Geburts- noch sein Todesdatum sind bekannt, aber da er im Jahre 1608 an der Kölner Universität immatrikuliert wurde, wird angenommen, dass er um 1590 geboren wurde. Möglicherweise war er der Sohn des Euskirchener Trommelschlägers Steffen Spilman, der um 1590 bezeugt ist und zu diesem Zeitpunkt noch mindestens einen älteren Sohn gehabt hat. Den Hinweis auf die Abstammung von einem armen Spielmann haben wir, wie fast alle Angaben zu Franz Buirmann, aus dem Buch „wehmütige Klage der frommen Unschültigen“ des Rheinbacher Schöffen Hermann Löher, der ein erbitterter Feind Buirmanns war. Buirmann schrieb sich an der Universität für Jura ein, was bedeutet, dass er vorher schon einen akademischen Abschluss in den „sieben freien Künsten“ an einem Kolleg oder an einer Artistenfakultät gemacht haben muss. Das war Kindern aus ärmeren Schichten ohne einen reichen Gönner oder ein Stipendium aber nicht möglich. Bekannt ist darüber nichts, sodass die Abstammung durchaus in Zweifel gezogen werden kann.
Nach seinem Studium und seiner Promotion zum Doktor der Jurisprudenz erhielt Buirmann eine Anstellung beim Grafen Werner von Salm-Reifferscheidt in dessen kurkölnischer Unterherrschaft Alfter in der Nähe von Bonn. Von dort aus gelang ihm der Sprung an eines der beiden höchsten kurkölnischen Gerichte, an das Hohe Weltliche Gericht zu Bonn. Am 4.1.1628 erhielt er seine Bestallung. Er war der erste Bonner Schöffe, der ein volles akademisches Jurastudium absolviert hatte. Anscheinend ist Buirmann sein ganzes Leben lang in dieser Position geblieben, was ungewöhnlich ist, da das Schöffenamt am Bonner Hochgericht für andere studierte Juristen ein Sprungbrett zu höheren Ämtern in der kurkölnischen Verwaltung war.
1635 heiratete Buirmann eine Katharina Walravens. Die Familie der Walravens ist in Bonn seit dem 15. Jahrhundert nachweisbar, ihre Häuser befanden sich immer in der besseren Wohngegend der sogenannten „Stiftsstadt“. Nach Hermann Löher war Buirmann, den er als hager und kahlköpfig beschreibt, zwar sehr um das weibliche Geschlecht bemüht, habe aber allenthalben einen Korb erhalten. Daher habe er schließlich in Bonn die Tochter eines armen Salpetergräbers heiraten müssen. Es gab aber um 1635 keinen Salpetermacher in Bonn mit Namen Walravens. Das ist deswegen von Bedeutung, weil in amerikanischen Buchveröffentlichungen und Internet-Seiten die angebliche Unattraktivität Buirmanns als psychologische Erklärung für sein sadistisches Vorgehen gegen Frauen in seinen Hexenprozessen dient. Dies ist wohl nicht stichhaltig.
Das Paar hatte mindestens vier Kinder, von denen eines 1644 starb. Die Überlebenden waren Johannes (geboren 1635), Johann Adolph (geboren 1636), und eine Tochter namens Catharina, deren Geburtsjahr unbekannt ist. Sie wird vermutlich das älteste Kind gewesen sein, denn als Franz Buirmann im Jahre 1652 in Mehlem im Süden von Bonn einen unehelichen Sohn taufen ließ, den er mit einer Magd gezeugt hatte, war seine Tochter die Patin. Die letzte Nachricht über Franz Buirmann stammt aus dem Jahre 1667, in dem er in Bonn das Haus „zum goldenen Ring“ dem Vogt zu Monheim verkaufte. Vielleicht ist hier der Anlass für das Gerücht über seine Abstammung zu finden, denn das Haus „zum goldenen Ring“ hatte um 1620 dem Salpetergräber Johann Boeßgen gehört.
In dem Jahr, in dem Dr. Franz Buirmann seine Bestallung als Schöffe am Hohen Weltlichen Gericht zu Bonn erhielt, erreichte die europäische Hexenverfolgung ihren Höhepunkt. Auch in Bonn sind für die Jahre 1628 und 1629 zahlreiche Hexenprozesse nachweisbar, die zu mindestens 50 Todesurteilen führten. Prozessakten dieser Verfolgung sind nicht erhalten, aber aus einer Notiz in einer Testamentsangelegenheit lässt sich schließen, dass der neue Schöffe an diesen Verfahren beteiligt war. Nach der kurkölnischen Hexengerichtsordnung war es notwendig, in allen Fällen, bei denen die örtlichen Schöffengerichte Probleme mit Hexenprozessen hatten, einen akademisch ausgebildeten Juristen als „unparteiischen Rechtsgelehrten“ von einem der beiden Hochgerichte in Köln oder Bonn als Fachmann hinzuzuziehen. Buirmann hat sich anscheinend als ein solcher „commissarius“ in Hexenfragen besonders profiliert, so dass er spätestens seit 1630 immer wieder angefordert wurde. Schon 1629 wurde Buirmann als juristischer Fachberater zu Hexenprozessen nach Frechen in der Nähe von Köln gerufen und 1630 nahm er an Hexenprozessen in den Herrschaften Vilich und Schwarz-Rheindorf gegenüber von Bonn teil. Vermutlich im selben Jahr wurde er auch in die Herrschaft Heimerzheim beordert, um bei den dortigen Hexenprozessen zu assistieren, obwohl dies keine kurkölnische Herrschaft war. 1631 begann die Hexenverfolgung im benachbarten Städtchen Rheinbach, zu der Franz Buirmann als Hexenkommissar gerufen wurde. Mit äußerster Skrupellosigkeit gelang es Buirmann, die widerstrebenden Schöffen zu seinem Werkzeug bei der Verfolgung unschuldiger Rheinbacher Bürger zu machen. Mit Überredungen und Drohungen brachte er die Schöffen dazu, ihm Blanko-Haftbefehle auszustellen. Die daraufhin verhafteten Verdächtigen waren die Angehörigen einiger Schöffen. Erst das ungesetzliche Vorgehen gegen die reiche Kaufmannswitwe Christina Böffgens führte zur Ablösung Buirmanns. Buirmann hatte gegen den Einspruch des Henkers die Frau über das erlaubte Maß hinaus foltern lassen, weshalb sie auf der Folter starb. Unmittelbar danach war er mit einigen seiner Anhänger in ihr Haus eingedrungen und hatte Bargeld und Wertpapiere an sich gebracht. Beides war streng verboten. Buirmann tauchte nach 1631 für einige Jahre nicht mehr in rheinischen Hexenprozessen auf. Aber 1636 begann er wieder mit seinen Aktivitäten, diesmal im rechtsrheinischen Siegburg. Auch dies war keine kurkölnische Stadt, sondern unterstand dem Abt von Siegburg und war eine Vogtei des Herzogs von Berg. Aber der amtierende Abt war amtsmüde und hatte sich nach Köln zurückgezogen. Der Siegburger Bürgermeister nutzte die Gunst der Stunde, um seine Macht zu vergrößern, indem er Hexenprozesse an das Siegburger Schöffengericht zog, das eigentlich nicht dafür zuständig war. Franz Buirmann, der erst nach einiger Zeit hinzugezogen wurde, fachte auch hier die Verfolgung enorm an. In den beiden Jahren zwischen 1636 und 1638 war er verantwortlich für den Tod von mehr als 50 Personen in Siegbur.
Die Anzahl der Verfolgungsopfer im Städtchen Rheinbach und den in seiner Nähe liegenden Ortschaften Meckenheim und Flerzheim ist nicht mit Sicherheit anzugeben, aber sie dürfte bei mehr als 100 Personen gelegen haben. Bekannt sind jedoch die 50 Opfer in Siegburg, die zehn Personen in Heimerzheim, die zehn oder mehr Personen im „Drachenfelser Ländchen“ in der heutigen Gemeinde Wachtberg und die mindestens 50 Opfer in Bonn; damit liegt die Gesamtzahl der Menschen, die durch die Aktivitäten Franz Buirmanns zu Tode gekommen sind, bei mindestens 220. Wegen der nicht unerheblichen Dunkelziffer ist eher mit über 300 Toten zu rechnen. Franz Buirmann war beileibe nicht der einzige Hexenkommissar im Kurfürstentum Köln, aber soweit wir wissen, war er der verbissenste und grausamste.
Literatur
Becker, Thomas P., Hexenverfolgung im Erzstift Köln, in: Lennartz, Stefan/Thomé, Martin (Hg.), Hexenverfolgung im Rheinland. Ergebnisse neuerer Lokal- und Regionalforschungen, Bergisch Gladbach 1996, S. 89-136.
Becker, Thomas P., Hermann Löher als Augenzeuge der Hexenverfolgung in Rheinbach, in: Annalen des Historischen Vereins für den Niederrhein 206 (2003), S. 129-157.
Becker, Thomas P., Krämer, Kriecher, Kommissar. Dezentralisierung als Mittel kurkölnischer Herrschaftspraxis in Hexereiangelegenheiten, in: Voltmer, Rita (Hg.), Hexenverfolgung und Herrschaftspraxis, Trier 2005, S. 183-204.
Becker, Thomas P., Artikel "Buirmann, Franz", in: Encyclopedia of Witchcraft. The Western Tradition, Vol. I, ed. by Richard Golden, Santa Barbara 2006, S. 149.
Heuser, Peter Arnold, Prosopografie der kurkölnischen Zentralbehörden, Die gelehrten rheinischen Räte 1550-1600: Studien- und Karriereverläufe, soziale Verflechtung, Teil I/1, in: Rheinische Vierteljahrsblätter 66 (2002), S. 264-319, Teil I/2, in: Rheinische Vierteljahrsblätter 67 (2003), S. 37-103.
Bitte geben Sie beim Zitieren dieses Beitrags die exakte URL und das Datum Ihres Besuchs dieser Online-Adresse an.
Becker, Thomas P., Franz Buirmann, in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: https://www.rheinische-geschichte.lvr.de/Persoenlichkeiten/franz-buirmann-/DE-2086/lido/57c58aeac90997.51257110 (abgerufen am 05.12.2024)