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Die erste urkundliche Erwähnung Gerhards VII. von Jülich am 7.6.1274 bezeugt einen Vergleich. Dies ist richtungweisend für die Jülicher Politik zwischen 1297 und 1328. Gerhard VII. von Jülich verstand es, durch geschickte und gleichzeitig sehr bestimmte Politik seinen Machtbereich und das Machtgefüge im Rheinland nachhaltig zu stabilisieren.
Der als vermutlich vierter Sohn des Grafen Wilhelm IV. von Jülich (wohl 1210-1278) und der Richarda von Geldern (gestorben wohl vor 26.5. oder 16.10.1300) geborene Gerhard war zunächst nicht für die Nachfolge vorgesehen. Der Vater und die beiden ältesten Brüder fanden bei einem Überfall auf die Stadt Aachen am 16.3.1278 den Tod. Zunächst übernahm der nächstältere Bruder Walram die Grafschaft; bei Walrams Tod 1297 umging Gerhard dessen zwei Söhne, die geistlichen Standes waren, und urkundete am 5.12.1297 erstmals als Graf von Jülich.
1298 unterstützte er die Wahl und Krönung König Albrechts I. (Regierungszeit 1298-1308) und markierte damit das Ende der Politik des Stillstandes, zu der noch sein Bruder Walram aufgrund der durch den Tod des Vaters entstandenen Situation gezwungen war.
Als Gerhard die Herrschaft in der Grafschaft übernahm, war die politische Großwetterlage am Rhein von einer besonderen Dynamik gekennzeichnet. Bestimmend für das Herrschaftsgefüge am Niederrhein war der Kampf der rheinischen Fürsten gegen die Vormachtstellung des Kölner Erzbischofs einerseits und der drängenden Macht aus Frankreich andererseits. Die traditionelle Hauspolitik der Jülicher, dem Kölner Erzbischof entgegenzutreten, beeinflusste die politische Situation im Rheinland. Bis auf wenige Ruhephasen führte Gerhard VII. den Konflikt fort. Jedoch wurden die meisten Konflikte per Schiedsgericht ausgetragen – ein Zeichen für die Empfindlichkeit des Machtgefüges am Niederrhein. Jedoch: Wo immer sich ein Konflikt mit erzstiftisch-kölnischer Beteiligung auftat, stand Gerhard VII. auf der Gegenseite, so auch im aufbrechenden Streit zwischen Albrecht I. und dem Kölner Erzbischof Wikbold von Holte (Episkopat 1297-1304). Als Lohn erhielt er 12.000 Kölnische Mark, die Verpfändung der Burg Kaiserswerth (heute Stadt Düsseldorf) und einen Zoll zu Rheineck.
Bereits 1300 war die herausragende Stellung Gerhards VII. als Reichsvogt am Niederrhein manifestiert. Die damit verbundenen Aufgaben und Befugnisse sind nur lückenhaft bekannt, jedoch belegt die Verleihung der Reichsvogtei das Vertrauensverhältnis zwischen dem König und dem Grafen.
Mit der Erlangung der päpstlichen Zustimmung Albrechts I. im Jahr 1303 ist zu bemerken, dass Gerhard mit dem Ausbau seines Machtbereiches begann. Der Gegensatz zwischen dem Erzstift Köln und Jülich erfuhr dadurch besonderen Aufwind. Es ging nun nicht mehr um die Unterstützung verschiedener Königskandidaten, sondern um Lokalkonflikte, wozu die Stabilisierung von Gerhards Position in Düren und Aachen gehörte. Die Einsetzung eines Jülicher Amtmanns als Vogt von Düren markierte eine neue Politik in der Grafschaft Jülich. Auch wenn Gerhard die aufwändige Lehnspolitik seiner Ahnen fortsetzte, so folgte er doch nun zugleich dem innovativen Ansatz, Amtleute einzusetzen.
In der Folgezeit wandte sich Albrecht I. anderen Zielen zu und vernachlässigte die rheinischen Belange. In diesem Zusammenhang ist eine Annäherung Gerhards VII. an König Philipp IV. von Frankreich (1285-1314) zu verzeichnen, sicher gefördert durch die Ehe mit Elisabeth von Brabant-Arschot (gestorben nach 26.11.1350), für deren Anteil an den französischen Lehen Gerhard VII. dem französischen König im März 1304 huldigte.
Aufgrund der Wichtigkeit für die Jülicher Belange kann davon ausgegangen werden, dass Gerhard VII. beim Tode Erzbischof Wikbolds am 28.3.1304 versuchte, auf die Wahl des neuen Kölner Erzbischofs Einfluss zu nehmen. Sein vermutlicher Wunschkandidat Reinhard von Westerburg konnte sich jedoch nicht gegen Heinrich II. von Virneburg (Episkopat 1304-1332) durchsetzen, der als Kölner Erzbischof die Politik Wikbolds fortsetzte.
Der Druck Frankreichs auf das Rheinland wuchs; dem mussten die rheinischen Fürsten geschlossen entgegentreten. Dies erforderte einen Kompromiss zwischen Jülich und dem Erzstift Köln, der die lokalen Konflikte für kurze Zeit zum Erliegen brachte. In diese Zeit fällt auch die vorsichtige Distanzierung Gerhards vom französischen König, zumal sich König Albrecht I., der den wachsenden französischen Einfluss nicht dulden konnte und daneben Unterstützung in Thüringen und Meißen brauchte, wieder dem Rheinland zuwandte. Der Mord an Albrecht I. am 1.5.1308 erforderte eine neue Positionierung der rheinischen Fürsten hinsichtlich möglicher Königskandidaten. Am 11.5.1308 schlossen Herzog Johann von Brabant-Limburg (1294-1312) und die Grafen Heinrich von Luxemburg (1288-1313), Johann von Namur (1305-1330), Gerhard von Jülich und Arnold von Loon (1297-1323) ein Bündnis zur gegenseitigen Hilfe, ausgenommen den deutschen und den französischen König. Vermutlich stand Heinrich von Luxemburg zu diesem Zeitpunkt bereits als favorisierter Kandidat für die Königswahl fest. Für seine Wahl und Krönung erfreute sich der nunmehrige Heinrich VII. (Regierungszeit 1308-1313) umfassender politischer und finanzieller Unterstützung durch den Jülicher Grafen, dessen Ansehen in dieser Zeit erheblich gestiegen war. Zahlreiche Lehnsauftragungen zeugen davon.
Der Gegensatz zwischen dem Grafen von Jülich und der Reichsstadt Aachen hatte seit 1278 weiter geschwelt. 1310 kam schließlich eine Einigung zustande, allerdings vor dem Hintergrund eines Bündnisses rheinischer Fürsten, das den Aachener Bürgern kaum eine andere Wahl ließ, als einzulenken. Spätestens 1311 war das Gebiet zwischen Maas und Niers für Jülich konsolidiert. Einen weiteren Machtgewinn für Jülich markierte der zunächst umstrittene Anfall der Herrschaften Bergheim und Münstereifel, mit dem eine weitere Behauptung der Jülicher Interesse gegen die des Kölner Erzbischofs einherging. Nun unterstand die gesamte Erftlinie der Jülicher Kontrolle.
Insgesamt lässt sich zu Beginn der 1310er Jahre ein Machtgewinn Gerhards feststellen, unterstützt durch die nun stabile Beziehung zu Brabant, dessen Herzog Johann II. finanziell so schlecht gestellt war, dass Expansionsbestrebungen in Richtung Rhein undenkbar waren, während der finanzstarke Gerhard von Jülich die Möglichkeit hatte, durch gezielte Unterstützung auf innerbrabantische Belange Einfluss zu nehmen.
Als am 24.8.1313 König Heinrich VII. starb, brach der seit 1309 ruhende Konflikt zwischen Gerhard und dem Kölner Erzbischof Heinrich II. erneut auf. Der Erzbischof favorisierte für die Königswahl den Habsburger Friedrich, während Gerhard mit der großen Mehrheit der rheinischen Fürsten die Kandidatur Johanns von Böhmen (Regierungszeit 1310-1346) zum deutschen König unterstützte, und als diese sich als nicht zu realisieren erwies, die Ludwigs des Bayern (Regierungszeit 1314/1322-1347). Nun war es an Gerhard, entscheidenden Einfluss zu nehmen, denn alle Beteiligten mussten auf dem Weg nach Aachen zur Königskrönung durch Jülicher Gebiet - und diesen Weg verwehrte er dem Erzbischof und seinem Kandidaten Friedrich von Österreich, die stattdessen nach Bonn zur Krönung zogen. Nun erhoben ein vom richtigen Coronator – dem Erzbischof von Köln - am falschen Ort und ein vom falschen Coronator am richtigen Ort Gekrönter ihre Ansprüche auf den deutschen Thron. Diese Situation war nicht eindeutig aufzulösen. Wir finden Gerhard von Jülich in der Folgezeit vermehrt im Gefolge Ludwigs des Bayern.
Im Frühjahr 1317 kam es zu einer militärischen Auseinandersetzung zwischen dem Erzbischof und dem Grafen von Jülich um die Stadt Zülpich. Dieser lag ein Streit zugrunde, der bereits seit 1251 bezeugt ist. Aus einem späteren Schiedsurteil geht hervor, dass Gerhard von Jülich die Stadt eigenmächtig befestigt hatte, obwohl sie als Pfandobjekt des Kölner Erzbischofs nicht verändert werden durfte. Gerhard hatte den Rückhalt des Trierer Erzbischofs Balduin, der zu diesem Zeitpunkt im Streit mit dem Kölner Amtskollegen lag. Balduin schickte auf eigene Kosten ein Heer zu Gerhard und verhinderte damit die Einnahme der Stadt durch den Kölner Erzbischof.
Der Hintergrund für die militärische Aktion war vermutlich, dass Gerhard der entscheidende Verhinderer der Krönung Friedrichs in Aachen gewesen war. Als eifriger Anhänger Ludwigs des Bayern wurde er zum gefährlichsten Gegner Erzbischof Heinrichs II. am Niederrhein, zumal er mit Floris Berthout von Mecheln (gestorben 1331) die brabantischen Regierungsgeschäfte während der Minderjährigkeit Herzog Johanns III. von Brabant (1312-1355) übernommen hatte.
Am 19.6.1317 schloss Ludwig der Bayer in Bacharach mit seinen Verbündeten ein Offensivbündnis gegen Friedrich von Österreich und seinen Protagonisten Heinrich II. von Köln. Auf dieser Basis entstand drei Tage später ein Landfriedensbündnis für die Dauer von sieben Jahren, dessen Mitglieder zunächst neben Ludwig dem Bayern die Erzbischöfe von Mainz und Trier, König Johann von Böhmen und die Städte Köln, Mainz, Worms, Speyer, Aachen, Oppenheim, Frankfurt, Friedberg, Gelnhausen und Wetzlar waren. Dieser Landfrieden bedeutete eine erhebliche Stärkung des Wittelsbachers Ludwig gegenüber dem Habsburger Friedrich. Außerdem brachte er in die Geschehnisse am Niederrhein eine neue Dynamik, isolierte er doch den Kölner Erzbischof. Es ist zu vermuten, dass auch Gerhard dem Landfriedensbund beitrat, da er für Jülich nur Vorteile brachte.
Zunächst übernahm Graf Wilhelm von Hennegau-Holland (1304-1337) die Aufgabe des Landfriedenshauptmannes. Im Juli 1318 legte er das Amt mit der Bitte um die Wahl eines Nachfolgers nieder. Ihm folgte Gerhard von Jülich, wie sich aus „zahlreichen Bemühungen […] in Landfriedensangelegenheiten“ schließen lässt.[1]
Bis Mitte Dezember 1320 hatte sich Gerhard im Elsass aufgehalten, um Ludwig bei seinen Thronkämpfen zu unterstützen. Als der Wittelsbacher sich jedoch 1322 durchgesetzt hatte, verlor dieser das Interesse am Rheinland und zwang damit die rheinischen Fürsten erneut zur Umorientierung.
Im Verlauf des Jahres 1324 vollzogen sich ein Wandel in der Politik Gerhards von Jülich und möglicherweise eine schrittweise Distanzierung von Ludwig dem Bayern. Papst Johannes XXII. (Pontifikat 1316-1334) hatte bisher zum deutschen Thronstreit nicht Stellung bezogen. Jedoch kollidierte zum einen seit 1323 die Italienpolitik Ludwigs des Bayern mit der des Papstes, zum anderen hatte Ludwig Friedrich von Österreich 1322 nach der Schlacht bei Mühldorf gefangen gesetzt und ihn damit faktisch entmachtet. Damit änderte die Kurie ihre Haltung zum Thronstreit und beklagte, dass Ludwig nach seiner Wahl beim Papst nicht um Zustimmung ersucht und damit keine Legitimation für die Königskrone habe. Johannes XXII. bezichtigte Ludwig am 8.10.1323 der Amtsanmaßung und forderte ihn auf, innerhalb von drei Monaten die Königskrone niederzulegen. Die Anhänger Ludwigs forderte der Papst auf, diesem keinen Gehorsam mehr zu leisten.
War Gerhard von Jülich bis dahin einer der verlässlichsten Anhänger des Wittelsbachers gewesen, so konnte er jetzt seinen Plan gefährdet sehen, seinen Sohn Walram als Nachfolger für den hochbetagten Heinrich von Virneburg als Kölner Erzbischof zu präsentieren. Die weitere Expansion hing „für Jülich wesentlich von der Person des künftigen Kölner Erzbischofs ab“,[2] da unter Heinrich von Virneburg aufgrund der verhärteten Fronten mit einer Zusammenarbeit nicht mehr zu rechnen war.
Da der Papst bereits die Wahl des Kölner Erzbischofs kassiert hatte, war es dringend notwendig, dass Gerhard von Jülich Abstand von Ludwig dem Bayern nahm und die Verbindung zu Johannes XXII. suchte. Die Kontaktaufnahme erfolgte im Herbst 1323 über die Reaktivierung der Beziehung zum französischen König. Die Bemühungen des französischen Königshauses, den Papst gegenüber der Jülicher Grafenfamilie milde zu stimmen, waren erfolgreich. Für den Beginn des Jahres 1324 sind mehrere päpstlichen Indulgentien für die Familie überliefert, unter anderem das Versprechen, die nächste freiwerdende Dignität für Walram von Jülich zu reservieren. Dafür erwartete der Papst eine erkennbare Abkehr von Ludwig dem Bayern. Zehn Tage später – am 26.2.1324 - jedoch fand die Doppelhochzeit zwischen Ludwig dem Bayern und Margarethe von Hennegau-Holland (Ende 13. Jahrhundert-1356) sowie zwischen Wilhelm von Jülich (um 1299-1361) und Johanna von Hennegau-Holland (gestorben 1374) in Köln statt.
Am 23.3.1324 verhängte Papst Johannes XXII. Bann und Interdikt über Ludwig den Bayern und seine Anhänger. Von diesem Zeitpunkt an ist Gerhard von Jülich nicht mehr in der Umgebung Ludwigs nachzuweisen. Bei seinen Expansionsbestrebungen konzentrierte sich Gerhard nun auf Lehnsauftragungen, um Konflikte mit dem Kölner Erzbischof zu vermeiden. In der Zeit zwischen 1325 und 1328 sind für Gerhard von Jülich 16 Lehnsauftragungen von insgesamt 102 belegt.
Im Frühjahr 1327 hatte Ludwig der Bayer seine Anhänger aufgefordert, ihn nach Italien zu begleiten, wo er sich ohne Unterstützung des Papstes zum Kaiser krönen lassen wollte. Eine Zusammenkunft der Grafen von Hennegau-Holland, Jülich, Geldern, Kleve und Berg brachte den Entschluss, mit Rücksicht auf die Haltung der Kurie keine Hilfe in Italien zu leisten. Für den Grafen von Jülich kann das als endgültige Abkehr von Ludwig dem Bayern gewertet werden.
Zu diesem Zeitpunkt hatte vermutlich Gerhard VII. bereits ein sehr hohes Alter erreicht. Er tätigte in den Jahren 1327 und 1328 noch einige Lehnsgeschäfte, die Regierungsgeschäfte wurden jedoch weitgehend von seinem Sohn Wilhelm wahrgenommen. Zwischen dem 23. und 29.7.1328 ist Gerhard VII. von Jülich gestorben. Seine Grablege wird in der Familiengruft innerhalb der Nideggener Pfarrkirche vermutet.
Erst die vorsichtige Distanzierung Gerhards von Ludwig dem Bayern und die Bemühung um Nähe zur Kurie hatte eine umfassende Aussöhnung zwischen dem Kölner Erzbischof und dem Grafen von Jülich ermöglicht, die für die Jülicher Politik nach Gerhards Tod wegweisend sein sollte und von seinem Sohn Wilhelm fortgesetzt wurde. Am 29.11.1328 kam es zu einer umfassenden Aussöhnung zwischen ihm und Heinrich von Virneburg; nach dessen Tod am 6.1.1332 wurde Wilhelms Bruder Walram von Jülich sein Nachfolger.
Quellen
Lamey, Andreas (Hg.), Akademische Beiträge zur Gülch- und Bergischen Geschichte, Band 3, Mannheim 1781, S. 62.
Lacomblet, Theodor Joseph, Urkundenbuch für die Geschichte des Niederrheins oder des Erzstifts Köln, der Fürstentümer Jülich und Berg, Geldern, Moers, Kleve und Mark und der Reichsstifte Elten, Essen und Werden, Bände 2-4, Düsseldorf 1840-1858, ND Aalen 1960.
Die Regesten der Erzbischöfe von Köln im Mittelalter, Band 3, bearb. von Richard Knipping, Bonn 1909-1913; Band 4, bearb. von Wilhelm Kisky, Bonn 1915; Band 5, bearb. von Wilhelm Janssen, Bonn 1973.
Literatur
Andermahr, Heinz, Graf Gerhard VII. von Jülich (1297-1328), Bonn 1988.
Herborn, Wolfgang, Handel und Wirtschaft im Jülicher Lande im Spiegel der Jülicher Zollrollen vor 1350, in: Beiträge zur Jülicher Geschichte 40 (1973), S. 5-49.
Kraus, Thomas R., Jülich, Aachen und das Reich. Studien zur Entstehung der Landesherrschaft der Grafen von Jülich bis zum Jahre 1328, Aachen 1987.
Meyer, Gisela, Graf Wilhelm V. von Jülich. Markgraf und Herzog (1328-1361), Diss. Phil., Bonn 1968.
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Glagla, Helena, Gerhard VII., in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: https://www.rheinische-geschichte.lvr.de/Persoenlichkeiten/gerhard-vii./DE-2086/lido/57c6c7ac60bc37.07868004 (abgerufen am 06.12.2024)