Zu den Kapiteln
Erzbischof Gunthar von Köln war einer der engsten Berater und Erzkanzler von König Lothar II. (Regierungszeit 855-869); als Befürworter von dessen Scheidungsplänen wurde er 863 von Papst Nikolaus I. (Pontifikat 858-867) abgesetzt und kämpfte fortan vergeblich um seine Rehabilitation. 866 verfügte Gunthar eine Güterzuweisung an verschiedene Stiftskirchen („Guntharsche Güterumschreibung“), ein Meilenstein in der Kölner Bistumsorganisation.
Nach dem Vertrag von Verdun 843 gehörte Köln zum Mittelreich Lothars I., doch gelang es dem Kaiser nicht, dort seinen Erzkaplan Hilduin zu etablieren. Hilduin verzichtete schließlich auf das Amt. Am 20.4.850 wurde der lotharingische Adlige Gunthar, ein Verwandter Hilduins, zum Erzbischof erhoben und bald darauf konsekriert. Als Lothar II. 855 die Herrschaft im Mittelreich nördlich der Alpen antrat, erhob er Gunthar zu seinem Erzkaplan. Diese Standeserhebung markiert Gunthars Aufstieg zu einem der führenden Berater des jungen Königs. Einige Jahre später (um 858/860) erhielt er wohl als erster Kölner Erzbischof von Papst Nikolaus I. das Pallium.
Kaiser Lothar I. hatte bei seinem Tod die Aufteilung des Mittelreiches unter seine drei Söhne verfügt. Ludwig, der älteste Sohn, erbte Italien mit dem Kaisertum (Regierungszeit 840-875), nördlich der Alpen trat Lothar II. die Herrschaft an, und der jüngste Bruder Karl (Regierungszeit 855-863) erhielt die Provence. Die Erbteilung stieß nicht auf die uneingeschränkte Zustimmung der Brüder. In dieser Situation vermählte sich Lothar mit Theutberga, der Angehörigen einer Familie, die im Jura, in den Grenzgebieten zu den Reichsteilen der Brüder, Macht ausübte. Einem Heiratsbündnis mit dieser Familie konnte sich Lothar offensichtlich zu dieser Zeit nicht entziehen. Doch entpuppte sich der Bruder Theutbergas namens Hukbert als unzuverlässiger Bündnispartner und überdies bald als entbehrlich, weil die Brüder sich einigten, so dass die Erbteilung ihres Vaters Bestand hatte.
Schon im folgenden Jahr 857 unternahm Lothar den ersten Versuch, die nutzlos gewordene politische Ehe mit Theutberga zu lösen, und er tat dies in einer Weise, die nicht nur seine Ehefrau, sondern auch deren Familie erheblich diffamierte. Lothar beschuldigte Theutberga, vor der Ehe ein inzestuöses Verhältnis mit ihrem Bruder gehabt zu haben, aus dem ein Kind hervorgegangen sei, das Theutberga mittels eines Trankes abgetrieben habe – eine Anschuldigung, die selbst nach modernen Kriterien infam ist und die eine Verstoßung Theutbergas gerechtfertigt hätte. Doch einige Angehörige des lotharingischen Adels akzeptierten dies nicht, und so wurde ein Gottesurteil eingeholt. Dieses verlief zugunsten der Königin, und Lothar musste sie wieder aufnehmen.
Die Bischöfe wirkten bei diesen Geschehnissen eher im Hintergrund. Sie stimmten der Durchführung des Gottesurteils zu und erteilten danach der vermeintlichen Versöhnung der Gatten ihren Segen. Doch der Ausgang des Gottesurteils entsprach nicht den Vorstellungen des Königs. Denn er lebte noch in einer weiteren Partnerschaft, und zwar mit einer elsässischen Adligen namens Waldrada. An dieser Beziehung hielt Lothar bis zu seinem Tod 869 fest.
Die rechtshistorische Einordnung dieser Beziehung ist in der Forschung umstritten. Rechtshistoriker bemühten sich um klare Definitionen und unterschieden die „Muntehe“, bei der die Ehefrau von ihrem Vormund förmlich dem Gatten übergeben und mit einer Mitgift (Dos) ausgestattet wurde, von der „Friedelehe“ (von Friedel = Freundin, Geliebte), die undotiert gewesen sei und auf dem Konsens der Gatten beruht habe. Doch sind so eindeutige juristische Kriterien in den zeitgenössischen Quellen nicht auszumachen. Vielmehr ist von verschiedenen Ausgestaltungen der ehelichen Verbindungen auszugehen; fließende Übergänge in einem weiten Spektrum ergeben das Bild „stärkerer“ und „schwächerer“ Beziehungen. Der Grad ihrer Verbindlichkeit ist abhängig von vermögensrechtlichen Aspekten, das heißt inwieweit die beteiligten Familien die Ehe mit Gütern ausstatten, und vor allem von der tatsächlichen Machtposition der Eheleute beziehungsweise der hinter ihnen stehenden Familienverbände. Grundsätzlich waren Eheschließung und Ehescheidung im 9. Jahrhundert Angelegenheit der Laien; kirchenrechtliche Kriterien für die gültige Schließung einer Ehe und für ihre Aufhebung wurden erst nach und nach formuliert und durchgesetzt.
Sicher ist, dass Lothars Verbindung mit Waldrada keine unverbindliche „Affäre“ und Waldrada keine „Konkubine“ war – als solche wurde sie von geistlichen Scheidungsgegnern diffamiert. Vielmehr war sie eine vornehme Dame, und ihre drei Töchter Berta, Gisela und Irmgard trugen die Namen karolingischer Herrscherinnen. Allerdings: Der gemeinsame Sohn erhielt keinen karolingischen Königsnamen. Er hieß Hugo, wie einige Angehörige der Dynastie, die nicht für die Thronfolge vorgesehen waren. Diese Namenswahl disqualifiziert ihn als Sohn minderen Rechts und zeigt, dass auch die Verbindung seiner Eltern minderer Verbindlichkeit war.
Dies war die kontroverse Situation, in der Erzbischof Gunthar von Köln zu einem der wichtigsten Berater seines Königs in der Scheidungsaffäre wurde. Lothar hatte sich nach dem für ihn unbefriedigenden Ausgang des Gottesurteils von 857 zunächst um die politische Konsolidierung seiner Herrschaft bemüht und mit den Herrschern der Nachbarreiche, seinen Onkeln und Brüdern, verschiedene Abkommen geschlossen, die ihm Rückendeckung bei seinen Scheidungsplänen verschaffen sollten. Anfang 860 nahm er diese wieder auf; das nunmehr gewählte Verfahren wurde im Wesentlichen von der Geistlichkeit getragen.
In Aachen traten am 9. Januar und Mitte Februar 860 zwei Versammlungen von Bischöfen des Mittelreichs zusammen, deren Protokolle den Eindruck einer sorgfältigen Inszenierung wecken, wobei Gunthar eine prominente Rolle spielte. Auf der ersten Versammlung trat Lothar als reuiger Büßer auf und berichtete, dass seine Gattin erklärt habe, der Ehe nicht würdig zu sein und in ein Kloster gehen zu wollen. Daraufhin trat Theutberga selbst hinzu und ermächtigte Gunthar als ihren Beichtvater, den Anwesenden das ihm gebeichtete Vergehen zu enthüllen – ein heikler Umgang mit dem Beichtgeheimnis. Einem weiteren Bericht zufolge berichtete Theutberga selbst von ihrer Sünde; Gunthar und weitere Prälaten gestatteten ihr daraufhin, in einem Kloster Buße zu leisten. Auf der zweiten Aachener Versammlung übergab Theutberga ein schriftliches Geständnis ihres Inzestvergehens, und die Bischöfe verurteilten sie zu öffentlicher Buße. Die Fortsetzung der Ehe wurde ihr untersagt, allerdings wurde sie noch nicht endgültig aufgelöst.
Ende 860 floh Theutberga zu ihrem Bruder, der sich im Westfrankenreich König Karls des Kahlen (Regierungszeit 838-877) aufhielt. Sie widerrief ihr Geständnis und appellierte schließlich an Papst Nikolaus I., der daher überzeugt war, dass ihr Geständnis ein erpresstes war. Schon zuvor hatte das Vorgehen Lothars und der ihn unterstützenden Bischöfe für erheblichen Unmut unter hohen Geistlichen und Laien gesorgt. Eine Gruppe Oppositioneller richtete im Laufe des Jahres 860 zwei detaillierte Fragenkataloge an den theologisch wie kanonistisch gleichermaßen versierten Erzbischof Hinkmar von Reims (Episkopat 845-882), der die Fragen in Form eines umfänglichen Gutachten über das Scheidungsbegehren Lothars II. beantwortete.
Angesichts der sich formierenden Opposition und der Einschaltung des Papstes durch Theutberga schuf Lothar Fakten. Im April 862 trat erneut eine Bischofsversammlung in Aachen zusammen. Im Protokoll führt Gunthar die Liste der Teilnehmer an. Die Synode gestattete Lothar die Ehe mit Waldrada, die noch im selben Jahr zur Königin gekrönt wurde. Im folgenden Jahr erschienen zwei päpstliche Legaten im Mittelreich. Sie sollten die Angelegenheit untersuchen und bestätigten die Ehe Lothars und Waldradas auf einer Synode in Metz im Juni 863. Zur Legitimierung trugen die Parteigänger Lothars unter anderem vor, dass diese Verbindung die zuerst gültig geschlossene Ehe und die zweite mit Theutberga erzwungen und somit ungültig gewesen sei. Die Argumente wurden in einem Protokoll zusammengestellt, und als ein Teilnehmer seine Unterschrift an den Vorbehalt knüpfte, dass der Papst endgültig zu entscheiden habe, soll Erzbischof Gunthar selbst diese Kautele mit dem Schabmesser vom Pergament entfernt haben. Diese Episode veranschaulicht, in welchem Ausmaß er sich mit dem Anliegen seines Königs identifizierte.
Die Metropoliten Gunthar und Theutgaud von Trier (Episkopat 847-863) zogen mit dem Protokoll nach Rom, wo der Papst selbst von der Rechtmäßigkeit der Vorgänge überzeugt werden sollte. Doch in Rom kam es Ende Oktober 863 auf einer Lateransynode zum Eklat. Nikolaus kassierte die Metzer Beschlüsse, exkommunizierte beide Erzbischöfe und setzte sie ab. Der Papst brachte damit in einer bis zu diesem Zeitpunkt in der karolingischen Welt unerhörten Weise zum Ausdruck, dass er das höchste Richteramt in der Kirche inne hatte (Jurisdiktionsprimat) und bedingungslose Unterwerfung unter seine Autorität verlangte.
In den Jahren bis zur Neuwahl des Erzbischofs Willibert (Anfang Januar 870) versuchte Gunthar vergeblich, seine Restitution zu erreichen. Über längere Zeiträume blieb er seinem Bischofssitz fern, um in Italien bei Kaiser Ludwig II. und bei der Kurie zu intervenieren. Sogar an Hinkmar von Reims wandte er sich um Unterstützung. Sein Amt als Erzkaplan übte er nicht mehr aus. Der Papst war indes zu keinem Entgegenkommen bereit; er gestattete Gunthar lediglich den Empfang der Laienkommunion, das heißt nicht die Kelchkommunion des Priesters am Altar. Gunthar selbst hielt sich zunächst nicht an das Verbot, keine priesterlichen Handlungen vorzunehmen, und weihte Gründonnerstag 864 die heiligen Öle für Taufe, Firmung und Krankensalbung – ein Vorrecht des Bischofs für die Geistlichkeit seiner Diözese. Diese Anmaßung führte allerdings zu Protesten anderer Bischöfe bei König Lothar, der das Erzbistum Köln in der Folgezeit anderen Prälaten übertrug, die sich aber nicht durchsetzen konnten.
Die krisenhafte Entwicklung im Bistum Köln, möglicherweise auch die Sorge des Kölner Klerus um die übermäßige Beanspruchung der Kirchengüter durch die Italienreisen Gunthars, führten zu einem wichtigen Schritt bei der Organisation der wirtschaftlichen Grundlagen. Die so genannte Guntharsche Güterumschreibung („Umschreibung“ ist aus dem lateinischen „conscriptio“ übersetzt und bedeutet „Beschreibung“ im Sinne von „rechtlich bindende Zuweisung“) wies erstmals bestimmte Ländereien und Einkünfte bestimmten Stiftskirchen zu, und zwar dem Domstift, St. Gereon, St. Severin, St. Kunibert, der Kirche der heiligen Jungfrauen (später St. Ursula), St. Cassius und Florentius in Bonn und St. Viktor in Xanten sowie der Kirche St. Pantaleon. Die eigentliche conscriptio ist nicht erhalten, jedoch die Bestätigung ihres Inhalts durch König Lothar II. vom 15.1.866. Gunthar wird hier als „ehrwürdiger Leiter und frommer Lenker“ des Erzbistums bezeichnet, nicht jedoch als Erzbischof.
Bereits vor der Absetzung Gunthars war eine wichtige Entscheidung über den Umfang der Kölner Erzdiözese gefallen: Das Bistum Bremen wurde endgültig aus dem Metropolitanverband ausgegliedert. Gunthar musste 862 die Ausscheidung Bremens aus der Kölner Kirchenprovinz anerkennen, die bereits vor seinem Amtsantritt erfolgt war. Man wird hier den Einfluss Lothars II. vermuten, der wegen seiner Scheidungspläne Zugeständnisse an Ludwig den Deutschen machte.
Aufgrund einiger Nachrichten zur Weihe des karolingischen Kölner Doms wurde diskutiert, ob Gunthar den Bau des Alten Domes begonnen oder in größerem Umfang erneuert habe; die jüngsten Auswertungen der Grabungsbefunde datieren das Bauwerk indes in das erste Drittel des 9. Jahrhunderts, und größere Baumaßnahmen sind während des Episkopats Gunthars nicht konkret nachweisbar.
Der Tod Lothars II. 869 markierte das Ende des Mittelreichs, das Karl der Kahle und Ludwig der Deutsche (Regierungszeit 817-876) unter sich aufteilten, und das endgültige Ende der Ambitionen Gunthars, obgleich Papst Hadrian II. (Pontifikat 867-872), der Nachfolger von Nikolaus I., eine Überprüfung seines Falles zugesagt hatte. Nach der Wahl Williberts zum neuen Erzbischof Anfang 870 soll er Köln verlassen und noch einmal nach Rom gezogen sein; er starb am 30. Juni entweder bereits 871 oder in einem der folgenden Jahre.
Das Urteil über seine Person fiel schon unter den Zeitgenossen unterschiedlich aus; seine politischen Gegner charakterisierten ihn als machtbewusst und anmaßend, doch der Kölner Klerus bezeichnet ihn 870, als er bereits jeden Einfluss verloren hatte, als seinen Hirten und sehr frommen Lehrer. In der modernen Geschichtsschreibung gilt Gunthar durchweg als willfähriger Diener und machtbewusster Hofgeistlicher eines skrupellosen Königs. In der Umgebung Lothars begegnete man 860 der Kritik am Scheidungsverfahren mit vollmundigen politischen Ansprüchen. Behauptet wurde beispielsweise, dass der König allein Gott verpflichtet sei, daher über dem Gesetz stehe und nicht an Voten von Bischöfen und Synoden gebunden sei. Man geht nicht fehl, im Kreis dieser „Hofabsolutisten“ auch Gunthar zu sehen, der wie andere Prälaten in der Umgebung des Königs weder Einsicht in die realen Machtverhältnisse in den karolingischen Reichen noch Sinn für die Machtansprüche und das Beharrungsvermögen des Papstes hatte. Diese Fehleinschätzungen waren wesentlich verantwortlich für das Scheitern Gunthars und letztlich auch Lothars, dessen Mittelreich von der europäischen Landkarte verschwand.
Quellen
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Seite des Kölner Doms, hier wird Gunthar fälschlich als Erbauer des karolingischen Doms bezeichnet. [Online]
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Böhringer, Letha, Gunthar, in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: https://www.rheinische-geschichte.lvr.de/Persoenlichkeiten/gunthar/DE-2086/lido/57c8146c997093.53178933 (abgerufen am 11.11.2024)