Zu den Kapiteln
Johann von Metzenhausen war ein tatkräftiger Landesherr, ein pflichtbewusster Erzbischof und ein kunstsinniger Mäzen, an dessen Person ein bemerkenswertes Grabdenkmal mit einer konfessionellen und einer humanistischen Botschaft erinnert. Seine Regierungszeit dauerte neun Jahre, vier Monate und 22 Tage. Sie war eine Zeit von so großer Fruchtbarkeit, dass man Zisternen bauen musste, weil es nicht genug Fässer für die Weinernte gab.
Johann von Metzenhausen wurde 1492 als Sohn des Heinrich von Metzenhausen, Spross eines Hunsrücker Ministerialengeschlechts, in Neef an der Mosel geboren. Seine Mutter Margaretha stammte aus der nicht minder bekannten Familie der Boos von Waldeck. Von seinen vier Geschwistern schlugen drei eine geistliche Laufbahn ein: Sein Bruder Konrad war Abt von Springiersbach, zwei Schwestern Meisterinnen von Frauenklöstern und vier Neffen Domherren in Trier. Insgesamt gesehen stellte die Familie im 16. Jahrhundert sieben und im 17. Jahrhundert sechs weitere Trierer Domherren. In der Welt blieb dagegen Johanns Bruder Dietrich, der kaiserlicher Rat und Gouverneur von Luxemburg wurde. Neben diesen familiären Beziehungen galt Johann als große Begabung in politischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Angelegenheiten.
Johann von Metzenhausen wurde 1505 Domizellar, Anwärter auf ein Kanonikat, und 1511 Domherr. Danach hat er in rascher Folge alle wichtigen Ämter im Domkapitel bekleidet: 1512 war er Kantor, 1517 Dekan, also Leiter des Domkapitels in geistlichen Angelegenheiten, und 1519 Dompropst, Vertreter der Domherren in allen politischen, wirtschaftlichen und juristischen Geschäften. 1514 führte er mit dem Offizial Johann von Eck (gestorben 1524) in Rom die Verhandlungen über den Ablass für die Heilig- Rock-Wallfahrt; beide wurden dann zu päpstlichen Ablasskommissaren ernannt, die die Aufteilung der Einkünfte zwischen der Trierer und der römischen Kirche beaufsichtigten. 1530 vertrat er seinen erkrankten Vorgänger Johann von Greiffenklau auf dem Reichstag in Augsburg.
Am 25.3.1531 wurde Johann von Metzenhausen einstimmig zum Trierer Erzbischof gewählt, am 2.2.1532 erhielt er die kaiserlichen Regalien und im gleichen Jahr die Priester- sowie die Bischofsweihe. Hervorgetreten ist er vor allem als Reichs- und Territorialpolitiker: 1532 schloss er ein Landfriedensbündnis mit Kurmainz, der Kurpfalz, Würzburg und Hessen, das 1538 erneuert wurde. 1534 war er maßgeblich an der Entstehung eines Fürstenbündnisses beteiligt, das sich zur Niederschlagung des Aufstandes der Wiedertäufer in Münster konstituierte; auf der Koblenzer Burg wurde die Entsendung eines militärischen Kontingents vereinbart. 1539 schloß Johann mit Hessen einen konfessionsübergreifenden Fürstenbund gegen den habsburgischen und den französischen Zugriff auf das Herzogtum Geldern. Durch die Reformation verlor das Erzbistum beträchtliche Gebiete rechts des Rheins, namentlich Hessen-Katzenelnbogen, die Territorien der Nassauischen Linien und die Grafschaft Wied. Der Erzbischof reagierte darauf - wenig erfolgreich - mit der Abstellung von Missständen, mit Sitten- und Bettelordnungen. Zu nennen ist auch noch die Einführung einer neuen Ordnung für die Konsistorien in Koblenz und Trier sowie der Erlass neuer Statuten für das jetzt in einer weitgehend protestantischen Umgebung liegende Stift Limburg im Jahre 1537. Zwar fanden noch 1531, 1538 und 1545 Wallfahrten zum Heiligen Rock statt, sie verloren aber zunehmend an Bedeutung und wurden nach 1545 für lange Zeit eingestellt. Immerhin bedeutete es für die Stadt und das Bistum eine große Auszeichnung, dass die kostbare Reliquie 1539 bei einem Aufenthalt König Ferdinands (Regierungszeit als römisch-deutscher König ab 1531, als Kaiser 1558-1564) gezeigt werden konnte.
Woher Johann seine humanistische Bildung hatte, ist nicht bekannt. Ein Studium ist nicht nachzuweisen, doch soll er im Hause des hochgelehrten Domherrn Pfalzgraf Friedrich von Simmern-Sponheim (1460-1518) in Trier unterrichtet worden sein. Erfolg hatte Johann bei der Reform der heruntergekommenen Universität Trier, die ein halbes Jahrhundert nach ihrer Gründung in eine existenzbedrohende Krise geraten war. 1532 glückte eine Konsolidierung der Finanzen, und 1534 gelang es, den Frankfurter Dominikaner Ambrosius Pelargus (um 1493/1494-1561) für die Trierer Hochschule zu gewinnen. Pelargus (=Storch) wurde 1545 der erste Trierer Domprediger, ein für die Durchsetzung der katholischen Reform außerordentlich wichtiges Amt, und vertrat das Bistum auf dem Konzil von Trient. Auf den neu eingerichteten Lehrstuhl für Ethik wurde Justinus Gobler (1503-1567) berufen und auf den für Jurisprudenz Matthias von Saarburg (gestorben 1539). Hier setzten sich die Aktivitäten des Trierer Humanistenkreises seines Vorgängers Richard von Greiffenklau fort. Allerdings vergrößerten sich die Spannungen zwischen der nach Reichsunmittelbarkeit strebenden Stadt und ihrem Stadtherrn. Kurfürst Johann baute Pfalzel (heute Stadt Trier) zu einer stark befestigten und mit prächtigen Gebäuden ausgestatteten Nebenresidenz aus. Zudem ließ er sämtliche Burgen seines Territoriums wiederherstellen.
1540 nahm Johann von Metzenhausen an einem Religionsgespräch mit protestantischen Fürsten in Hagenau teil, wo er erkrankte und am 22.7.1540 auf Burg Thannstein im Elsass starb. Sein Leichnam wurde einbalsamiert, nach Trier überführt und am 26.7.1540 an der Nordwand des Domes begraben. 1542 errichtete sein Nachfolger ein qualitätvolles Grabmal, das gleichzeitig auch die große Spannbreite innerhalb der Trierer Bildhauerei der Renaissance deutlich macht: Durch die Aufstellung an der Nordwand entfiel die Bindung an die Breite der Pfeiler, es konnte ein doppelt so breites Monument errichtet werden. Der Stifter entschied sich für eine dreiteilige Triumphbogenarchitektur nach antikem Vorbild. In der Mitte befindet sich eine lebensgroße, vollplastisch gearbeitete Standfigur des Erzbischofs in liturgischen Gewändern, flankiert von Statuen der Dompatrone Petrus und Paulus. Weitere Statuetten, Inschriften, Architekturelemente und Dekorformen nach der neuesten Mode machen das Grabmal zu einem der Hauptwerke der Renaissance im Rheinland. Der Bildhauer ist unbekannt, er trägt den Notnamen Metzenhausenmeister und arbeitete auch für die Trierer Domherren. Seine Werke sind ein kirchenpolitisches Denkmal in einer Zeit konfessioneller Auseinandersetzungen, ein Bekenntnis zur katholischen Sache und gleichzeitig ein Zeugnis für Johanns humanistische Interessen.
Quellen
Zenz, Emil (Hg), Die Taten der Trierer - Gesta Treverorum, Band 6, Trier 1962, S. 57-59.
Literatur
Persch, Martin, Johann von Metzenhausen. In: Biographisch-bibliographisches Kirchenlexikon 3 (1992), Sp. 164-165.
Heinz, Stefan/Rothbrust, Barbara/Schmid, Wolfgang, Die Grabdenkmäler der Erzbischöfe von Trier, Köln und Mainz, Trier 2004, S. 52-53.
Seibrich, Wolfgang, Johann von Metzenhausen. Gatz, Erwin, Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches 1448-1648. Ein biographisches Lexikon, Berlin 1996, S. 472-474.
Schmid, Wolfgang, Die Erzbischöfe im 16. Jahrhundert, in: Schneider, Bernhard (Hg.), Kirchenreform und Konfessionsstaat. 1500-1801 (Geschichte des Bistums Trier 3) Trier 2010, S. 55-76, hier S. 61-63.
Schneider, Bernhard (Hg.), Kirchenreform und Konfessionsstaat. 1500-1801 (Geschichte des Bistums Trier 3), Trier 2010, S. 55-76.
Online
Conrad, Joachim, Metzenhausen, Johann III. von, in: Saarländische Biografien. [Online]
Endrulat, Bernhard, Johann III. (Erzbischof von Trier), in: Allgemeine Deutsche Biographie, Band 14 (1881), S. 423. [Online]
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Schmid, Wolfgang, Johann III. von Metzenhausen, in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: https://www.rheinische-geschichte.lvr.de/Persoenlichkeiten/johann-iii.-von-metzenhausen/DE-2086/lido/57c94e279098c9.60239406 (abgerufen am 14.12.2024)