Zu den Kapiteln
Johann Weyer gilt als der erste bekannte Kritiker und Bekämpfer der Hexenverfolgung und der damit einhergehenden Prozesse. Als Schüler Agrippas von Nettesheim in Bonn und Leibarzt Herzog Wilhelms V. von Jülich-Kleve-Berg sind große Teile seines Lebens und Wirkens untrennbar mit der rheinischen Geschichte des 16. Jahrhunderts verbunden.
Johann Weyer, dessen Name auch in den Variationen Weier, Wier, Wierus oder in der lateinischen Übersetzung Piscinarius anzutreffen ist, wurde am 24.2.1515 oder 1516 in Grave an der Maas als Sohn des Theodor Weyer und dessen Ehefrau Agnes Rhordam geboren. Zusammen mit zwei Brüdern, Matthias und Arnold, entstammte er einer wohlhabenden Patrizierfamilie. Der Vater betrieb einen lukrativen Großhandel mit Kohlen, Schiefer und Hopfen; der daraus erwachsene familiäre Wohlstand ermöglichte Johann Weyer eine standesgemäße und umfangreiche Ausbildung, welche an der Lateinschule von Jan Hendrik Coolen in s´Hertogenbosch ihren Anfang nahm.
Nach dem Besuch einer weiteren Schule in Löwen begab er sich wohl 1532 nach Antwerpen als Schüler in die Obhut von Heinrich Cornelius Agrippa von Nettesheim. Agrippa, welcher sich als vehementer Kritiker des Hexenwahns und der damit einhergehenden Prozesspraxis starken Anfeindungen ausgesetzt sah, musste Antwerpen noch 1532 verlassen und folgte einer Einladung des Kölner Kurfürsten Hermann von Wied nach Bonn. Weyer begleitete seinen Lehrer an den Rhein.
Auch wenn die folgende Lehrzeit in Bonn nur etwa zwei Jahre umfasste, so hatte sie doch prägenden Charakter für Weyers späteres Leben, insbesondere für seinen öffentlich geführten Kampf gegen die Methoden der Hexenverfolgung und die Ablehnung jeglicher Art des Zauberglaubens. Die Anschauungen Agrippas sollten fortan eine wesentliche Grundlage seiner aufklärerischen Gedankenwelt bilden.
Weyer verließ Bonn nach Beendigung der schulischen Ausbildung wahrscheinlich zum Jahresbeginn 1634, um in Paris ein Medizinstudium aufzunehmen. Wenig später, vermutlich noch im selben Jahr, zog er weiter nach Orléans. Dort betätigte sich Johann Weyer als Lehrer und Erzieher der Söhne Natalis Ramards, dem damaligen Leibarzt des französischen Königs. In den folgenden Jahren verkehrte er mehrmals zwischen Paris und Orléans. Sein Studium, in dessen Verlauf er sich selbst den lateinischen Namen Piscinarius gab, schloss er 1537/1538 erfolgreich ab.
Weit verbreitet ist bislang die Annahme, dass Johann Weyer ungefähr zum selben Zeitpunkt in Orléans zum Doktor der Medizin promoviert wurde. Da es allerdings zur fraglichen Zeit noch keine medizinische Fakultät in Orléans gab und Weyer selbst den akademischen Titel nicht führte, geht die jüngste Forschung davon aus, dass eine Promotion nie stattgefunden hat. Vielmehr ist die Bezeichnung als Doktor wohl auf entsprechende Ergänzungen auf den Titelblättern seiner Schriften zurückzuführen, welche von den jeweiligen Druckern eigenmächtig hinzugefügt wurden. Ebenso wie über die Promotion ist über bisweilen erwähnte umfangreiche Reisen zu urteilen, welche Weyer im Anschluss an das Medizinstudium nach Afrika und in den Orient geführt haben sollen.
Vielmehr zog es ihn in seine Heimatstadt Grave oder zumindest in deren Umgebung zurück, wo er sich nach seiner Rückkehr aus Frankreich als praktizierender Arzt für etwa neun Jahre niederließ. Im Jahr 1545 folgte Weyer einem Ruf auf die Stelle des Stadtarztes in Arnheim. Finanziert wurde seine Tätigkeit aus zwei Quellen. Einen Teil steuerte die kaiserliche Kasse Karls V. (Regierungszeit 1519-1556) bei, den anderen brachten Bürgermeister und Rat der Stadt auf. In Arnheim wurde Weyer derweil das erste Mal mit der Realität der Hexenprozesse konfrontiert. Für ein 1548 stattfindendes Gerichtsverfahren wurde er beauftragt, das medizinische Gutachten über einen Wahrsager zu erstellen. Ebenso trat er als Verteidiger von der Hexerei verdächtigter Frauen auf. Angelehnt an das Vorbild seines Lehrers Agrippa, der sich ebenfalls als Hexenanwalt hervorgetan hatte, gelang es Weyer des Öfteren Verurteilungen abzuwenden.
In der Arnheimer Zeit veränderten sich neben Weyers beruflichen auch seine privaten Lebensumstände. Um 1545 heiratete er seine erste Frau, Judith Windgens (gestorben 1572). Aus dieser Ehe gingen fünf Kinder hervor: die vier Söhne Dietrich, Heinrich (gestorben 1590), Galenus (1547-1619) und Johannes (gestorben 1610) sowie eine Tochter namens Sophie. Von den Söhnen sollten zwei eine gewisse Bekanntheit erlangen. So stand der promovierte Jurist Dietrich von 1567 bis zu seiner Entlassung 1592 insgesamt 25 Jahre in Diensten von Kurpfalz und war unter anderem 1575 Gouverneur von Kaiserslautern, während Galenus seinem Vater als Leibarzt am Düsseldorfer Hof nachfolgen sollte. Nach dem Tod Judith Windgens heiratete Johann Weyer ein weiteres Mal. Die Ehe mit seiner zweiten Frau, Henriette Holt, blieb kinderlos. Weyers fachliches und aufklärerisches Wirken in Arnheim verschafften ihm im Gebiet des unteren Niederrheins Bekanntheit. Auf Empfehlung des herzoglichen Beraters Konrad Heresbach erlangte er in der Folge 1550 die Position des Leibarztes Herzog Wilhelms V. von Jülich-Kleve-Berg. Am herzoglichen Hof eröffneten sich für Weyer in den kommenden Jahren Perspektiven, die weit über seine ärztlichen Verpflichtungen hinausreichten. Zum einen konnte er aufgrund seiner dauerhaften Nähe zu Wilhelm V. ein gewisses Maß an politischem Einfluss geltend machen. So stand er beispielsweise bei Fragen bezüglich der niederländischen Kriege gemeinsam mit der Schwester des Herzogs auf Seiten der antispanischen Partei am Hof.
Zum anderen konnte er sich der Realisierung eines schon länger geplanten Vorhabens, der systematischen Niederschrift seiner Positionen gegen den zeitgenössischen Aber- und Hexenglauben, widmen. In den Jahren 1562/1563 verfasste Weyer auf Schloss Hambach sein Hauptwerk gegen die Hexenpraxis unter dem Titel „De praestigiis daemonum". Inhaltlich richtet sich das Buch, das zunächst auf Latein und 1567 auch auf Deutsch publiziert wurde, explizit gegen das Standardwerk der Hexenverfolger, den „Hexenhammer". Dessen Aussagen versuchte Weyer als gottlos und falsch zu kennzeichnen.
Hierzu bediente er sich einer breiten Palette an medizinischen, theologischen und juristischen Argumenten. Zudem verstand er die angeblichen Tatsachen von Besessenheit und Hexenzauber als reine Einbildung und führte an, dass die verdächtigten Frauen an medizinisch behandelbaren Gemütskrankheiten leiden würden und daher nicht verfolgt, sondern ärztlich behandelt werden müssten. Obwohl sein Werk bald auf den Indices der katholischen Kirche zu finden war, fand es zügig weite Verbreitung und wurde stark rezipiert. Nach zahlreichen Neuauflagen und Übersetzungen legte Weyer selbst 1577 mit „De lamiis" eine Art Kurzfassung des „De praestigiis daemonum" vor.
Maßgeblichen Einfluss auf die Darlegungen des Hofarztes hatten neben dem schon erwähnten Agrippa die Strömungen des in Jülich-Kleve-Berg vorherrschenden Reformkatholizismus sowie die humanistischen Ausführungen des Erasmus von Rotterdam (1466/1469-1536), auf den er sich in der deutschen Übersetzung von 1567 in einem eigenen Kapitel bezieht. Gleichzeitig erarbeitete Weyer in dieser Zeit verschiedene Schriften zu psychiatrischen, klinischen und pharmakologischen Aspekten.
Begünstigt wurde das vielfach, insbesondere von katholischer Seite stark angefeindete Wirken Johann Weyers unter anderem durch die weitgehende konfessionelle Toleranz in den Herzogtümern. Weyers eigene Konfessionszugehörigkeit allerdings ist letztlich ungeklärt. Eben aufgrund der Duldsamkeit in Jülich-Kleve-Berg sind sowohl die katholische wie auch die reformierte Konfessionsangehörigkeit oder sogar ein Konfessionswechsel Weyers vom Katholizismus zum Calvinismus denkbar.
Im Alter von etwa 63 Jahren trat Johann Weyer 1578 aus den Diensten als Leibarzt des Herzogs aus: sein Sohn Galenus beerbte ihn. Er blieb allerdings für das Herrscherhaus in medizinischen Fragen beratend tätig. Eine enge Freundschaft verband ihn seit den 1560er Jahren mit Gräfin Anna von Tecklenburg-Schwerin (1532-1582), welche ihn in medizinischen Fragen konsultierte. Die letzten Jahre seines Lebens verbrachte Weyer wohl überwiegend an seinem Hauptwohnsitz in Kleve, wo er seit seiner Berufung an den Niederrhein Ländereien besaß. Er beschäftigte sich nach wie vor mit der Aufklärung in Hexenfragen sowie mit der Erforschung unbekannter Krankheiten und publizierte seine Erkenntnisse, so das 1580 erschienene medizinische Kompendium mit dem Titel „Artzney Buch". Während eines Aufenthaltes in Tecklenburg verstarb Johann Weyer nach kurzer Krankheit am 24.2.1588.
Auch wenn ihm weder zu seinen Lebzeiten noch im Jahrhundert nach seinem Tod endgültiger Erfolg bei der Bekämpfung der Hexenverfolgung beschieden war, so hatte Weyer doch den Grundstein für deren Beendigung im 18. Jahrhundert gelegt.
Werke (Auswahl)
Artzney Buch von etlichen biß anher unbekandten und unbeschriebenen Kranckheiten, Frankfurt a. M. 1580.
De lamiis liber. Item de comentitiis ieiunis. Cum rerum ac verborum copioso ind., Basel 1577.
De praestigiis daemonum, et incantationibus ac ueneficiis, Basel 1563.
Literatur
Binz, Carl, Doctor Johann Weyer. Ein rheinischer Arzt, der erste Bekämpfer des Hexenwahns. Ein Beitrag zur Geschichte der Aufklärung und Heilkunde, Heidelberg 1896, Nachdruck Wiesbaden 1969.
Kneubühler, Hans-Peter, Die Überwindung von Hexenwahn und Hexenprozess, Diessenhofen 1977.
Meyer, Thomas, "Weyer, Johann", in Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon 20 (2002), Sp. 1537-1544.
Nahl, Rudolf van, Zauberglaube und Hexenwahn im Gebiet von Rhein und Maas. Spätmittelalterlicher Volksglaube im Werk Johann Weyers (1515-1588), Bonn 1983.
Online
Binz, Carl, "Weyer, Johann", in Allgemeine Deutsche Biographie 42 (1897), S. 266-270. [Online]
Kinzler, Sonja, Johann Weyer (Biographie und Forschungsbericht), in: Lexikon zur Geschichte der Hexenverfolgung, herausgegeben von Gudrun Gersmann, in: historicum.net. [Online]
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Kaltscheuer, Christoph, Johann Weyer, in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: https://www.rheinische-geschichte.lvr.de/Persoenlichkeiten/johann-weyer/DE-2086/lido/57c92e31ef6824.72704581 (abgerufen am 08.12.2024)