Beschreibung

Der Bergmann Anton Osmialowski (geb. 1.4.1901 in Gelsenkirchen) wurde jeweils am 24.11.1935 und am 20.4.1936 wegen der "Verbreitung des Wort Gottes" unter Ausgabe als Zeuge Jehovas und unterschwelliger Anfeindungen gegen den NS-Staat festgenommen. Am 24.11.1935 ging Osmialowski in Altenessen von Tür zu Tür und verkündete seinen Glauben unter der Angabe, ein Zeuge Jehovas zu sein. Zudem bot er Bewohnern Schriften und eine Bibel an, die er bei sich trug und predigte über Gott und das Ende der Welt. Am gleichen Tag wurde er festgenommen und in die Polizeiinspektion Essen der Staatspolizei eingeliefert. Zeugen, darunter zwei Bewohner und Zellen- und Blockleiter, die am 24.11.1935 und am 25.11.1935 zum Verhör vorgeladen wurden, bestätigten die gegen ihn gemachten Anschuldigungen. Am 25.11.1935 sagte Osmialowski selbst aus, dass er keiner NS-Gliederung angehöre und auch vor der Machtübernahme kein Mitglied einer Organisation gewesen sei. 1925 sei er aus der Kirche ausgetreten, seitdem habe er bis zum Verbot Versammlungen der „Internationalen Bibelforscher-Bewegung“ besucht. Über das Verbot sei er sich bewusst, allerdings halte er sich nicht daran, da er „nur Gott zu gehorchen habe“. Die Tatanschuldigungen vom 24.11.1935 bestätigte er. Zudem sagte er aus, dass die Schriften, welche er bei sich führte, aus der Zeit vor 1933 stammen und er keine Zeitschriften oder dergleichen aus dem Ausland erhalten habe. Eine durch die Gestapo vorgenommene Durchsuchung von Osmialowskis Haus war erfolglos. Am 1.2.1936 wurde Osmialowski durch die Erste Große Strafkammer des Landesgerichts in Essens zu einer Gefängnisstrafe von drei Monaten verurteilt, wobei seine Untersuchungshaft der abzusitzenden Strafe angerechnet wurde. Am 13.3.1936 bat die Staatspolizeistelle Düsseldorf die Außendienststelle Essen per Schreiben um eine Einsicht in die Gerichtsakten von Osmialowski. Am 20.4.1936 wurde der seit Dezember 1935 arbeitslose Osmialowski erneut festgenommen und im Polizei-Revier, Kriminal-Kommissariat Bergeborbeck eingeliefert, da er am gleichen Tag gegen Mittag „als Bibelforscher Schriften anbot und dabei versteckte Reden gegen den Staat führte“. Die am darauffolgenden Tag vorgeladenen Zeugen, darunter eine durch Osmialowski aufgesuchte Einwohnerin und ein Polizist, bestätigten den Tatverdacht. Der befragte Osmialowski, der nun angab, schon seit 1920 aus der Kirche ausgetreten und Bibelforscher zu sein, bestätigte seine Schuld. Auch gab er an, dass es sich bei den Schriften, die er bei sich hatte, um alte Exemplare handle und er sie nicht aus dem Ausland bezog. Die Unterschrift des Vernehmungsprotokolls verweigerte Osmialowski mit der Aussage, „daß er grundsätzlich nichts unterschreibe“. Mehrere Zeitungsartikel, darunter ein Artikel der Nationalzeitung vom 11.8.1936 besagen, dass Osmialowski durch einen Gerichtsmedizinalrats als geisteskrank diagnostiziert wurde und zudem unter angeborenem, „hochgradig ausgebildetem Schwachsinn“ leide. Des Weiteren sei Osmialowski der Menschheit unzumutbar und dürfe nicht frei herumlaufen. Daraufhin ließ der Staatsanwalt die Anklage auf Bestrafung fallen und verlangte eine Einweisung in eine Heil- oder Pflegeanstalt, welche Osmialowski allerdings partout ablehnte. Viel lieber wolle er sich einer Bestrafung unterziehen, so der Angeklagte. Der Beschluss der Großen Strafkammer am 10.8.1936 verfügte jedoch die Einweisung in eine Heilanstalt. Es liegt eine Quittung vom 1.12.1936 vor, die den Erhalt von Osmialowskis Bibel durch eines seiner Elternteile bestätigt.

Quellen

LAV NRW RW 58, Nr. 45593

Sicherheit: belegt