Beschreibung

Der katholische Kaplan August Heinrich (24.12.1907-23.4.1976) organisierte verbotenerweise mit Jungen der Pfarrjugend von St. Hubertus in Köln-Brück auf dem Platz hinter der Pfarrkirche sportliche Spiele. Am Abend des 17.07.1935 meldete der Ortsgruppenleiter der NSDAP dem örtlichen Polizeihauptwachmeister, dass Kaplan Heinrich hinter der katholischen Kirche in Köln-Brück illegal sportliche Spiele abhalte, die dieser dann auch vorfand. Kaplan Heinrich ließ die Spiele sofort nach Erscheinen des Polizisten einstellen. Der Kaplan, der nicht Präses des Jungmännervereins war, da sich dieser nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten aufgelöst hatte, war für die religiöse Betreuung der Pfarrjugend zuständig und gab in seiner Vernehmung an, dass sich die Jungen auf dem nichtöffentlichen und von der Straße abgeschlossenen Kirchengelände lediglich die Zeit bis zur Betreuungsstunde vertrieben hätten und er dies für nicht verboten hielt, weil es sich nicht um Angehörige eines konfessionsgebundenen Jugendverbandes handelte. Die Vernehmung der elf an den Sportspielen beteiligten Jugendlichen erbrachte dann, dass Kaplan Heinrich die Pfarrjugend zum regelmäßigen Treffen hinter der Kirche eingeladen hatte, bevor er in der Kirche religiösen Unterricht gab. Entgegen den Aussagen mancher Jugendlicher, berichteten einige Jungen, dass Heinrich unter anderem auch "indirekt über den Mythos des XX. Jahrhunderts gesprochen" habe sowie an die Pfarrjugend "kleine Heftchen" verteilt habe, in denen "einzelne Stellen des Mythos richtig gestellt wurden". Der zuständige Kriminalsekretär zog daraus den Schluss, "dass er [Kaplan Heinrich] bezweckte, die Angehörigen der Staatsjugend indirekt für die kath. Aktion zurückzugewinnen." Da die betreffende unter Strafe stellende Anordnung vom 29.05.1935 in der Zwischenzeit aufgehoben worden war, wurde am 8.10.1935 gegen Kaplan August Heinrich nach Anordnung des Geheimen Staatspolizeiamtes in Berlin ein polizeiliches Zwangsgeld in Höhe von 30,50 Reichsmark erhoben. Am 14.05.1936 wurde das Verfahren aufgrund einer Amnestie eingestellt.

Quellen

LAV NRW Abt. Rheinland Gerichte Rep. 112 Nr.9721

Literatur

Priester unter Hitlers Terror. Eine biographische und statistische Erhebung, bearb. von Ulrich von Hehl/Christoph Kösters u.a., 4. durchgesehene und ergänzte Auflage, Paderborn u.a. 1998, S. 729.

Sicherheit: belegt