Beschreibung

Laut einem Bericht der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Köln an die Gestapo Berlin vom 24.6.1934 kam es in Bonn seit Mai 1934 vermehrt zu Auseinandersetzungen zwischen der HJ und Bonner Studenten. Ursache waren provozierende Aktionen der HJ, wie zum Beispiel das Verbrennen einer ausgestopften Puppe mit der Couleur des Corps Borussia, das Verbrennen von Studentenmützen oder die Störung einer Maiandachtsfeier in der Bonner Münsterkirche am 31.3.1934. Nach der Andachtsfeier brach zwischen katholischen Jugendlichen und Mitgliedern der HJ eine Prügelei auf dem Münsterplatz aus, die von der Polizei geschlichtet werden musste. In den folgenden Tagen kam es immer wieder zu Provokationen durch die HJ. Als bei einer Massenkundgebung am 11.6.1934 in einer Rede das Tragen von "Mützen und Bändern" kritisiert wurde, verließen einige Studenten, die demonstrativ in Couleur gekommen waren, den Marktplatz. Als der Redner Wallwey weiter ausführte, es gebe eine höhere Idee, für die man seinen inneren Schweinehund überwinden müsse, verließen auch die restlichen Studenten demonstrativ den Platz. Im Anschluss an die Versammlung kam es an mehren Stellen in Bonn zu Reiberein zwischen Mitgliedern der HJ und Studenten. Wegen des demonstrativen Verlassens der Kundgebung auf dem Marktplatz durch einen großen Teil der Bonner Studentenschaft ordnete der Studentenführer Bockhorn ohne Zustimmung des Rektors der Universität Bonn am 12.6.1934 an, dass sämtliche Bonner Korporationen vorläufig ihre Farben abzulegen hätten. Am 13.6. zeigten sich daraufhin zahlreiche Studenten und alte Herren in den Bonner Straßen in Couleur. Ein gesammelter Protestaufmarsch konnte von der Polizei verhindert werden. In der Folge kam es jedoch vereinzelt zu Angriffen von Mitgliedern der HJ auf Studenten. Durch Verhandlungen mit dem Rektor, Vertretern der Studenten, der Kreisleitung und der HJ-Führung in Bonn sowie dem Oberbürgermeister konnte diese Angelegenheit bereinigt werden. Das Verbot wurde zurück gezogen, Bockhorn musste zurücktreten.

Quellen

LHAK 403, Nr. 16846, 431-448

Sicherheit: belegt