Beschreibung

Das Ehepaar Adolf (geboren am 20.10.1892) und Emilie (geboren am 16.12.1900) Birkelbach hörte regelmäßig ausländische Sender, um sich über den Kriegsverlauf zu informieren. Im Mai 1942 wurden sie wegen Rundfunkvergehen angeklagt. Adolf Birkelbach kam in Untersuchungshaft, von wo aus er versuchte, seine Frau per Kassiber zu warnen und zu veranlassen, nur noch deutsche Sender einzustellen. Bei der Vernehmung gaben die Eheleute das Vergehen zu. Daraufhin wurden sie am 29.06.1942 verurteilt. Emilie Birkelbach musste für ein Jahr ins Gefängnis und ihr Ehemann für ein Jahr und acht Monate. Diese verbrachte er zunächst im Zuchthaus Rheinbach, bevor er am 30.07.1942 nach Siegburg verlegt wurde. Am 15.01.1944 wurde er aus der Haft entlassen.

Quellen/Literatur

LHAK 584,1, Nr. 221; LHAK 662,007 Nr. 84, Unternr. 005864; LHAK, 662,007 Nr. 84, Unternr. 005865; Arolsen Archives [https://collections.arolsen-archives.org]

Sicherheit: belegt