Beschreibung

Das Ehepaar Ernst (geboren 1899) und Berta (geboren 1897) Anstadt gehörte seit 1930 beziehungsweise 1922 der Internationalen Bibelforschervereinigung IBV an. Beide waren aktiv und missionarisch tätig. Sie gehörten zu der Bibelforschergruppe der Zeugen Jehovas. Die Organisation war von den Nationalsozialisten verboten worden. Trotzdem hielt das Ehepaar zusammen mit Gleichgesinnten einen organisatorischen Zusammenhalt aufrecht, führte Stuben- und Haussammlungen durch sowie zwanglose Zusammenkünfte. Ernst Anstadt war Friseur, besaß aber kein Ladenlokal, sondern besuchte seine Kunden. Dabei konnte er vieles den IBV Betreffendes besprechen. Am 1.9.1936 führte die illegale Betätigung zur Verhaftung des Ehepaars. Bertha kam als Mutter zweier unmündiger Kinder bald wieder auf freien Fuß. Am 24.11.1936 verurteilte das Sondergericht Saarbrücken Ernst Anstadt zu fünf Monaten und Bertha Anstadt zu zwei Monaten Gefängnis, die sie von Februar bis April 1937 absaß. Im August 1937 soll eine zweite Verhaftung Bertha Anstadts erfolgt sein. Nach der Freilassung im Oktober 1937 floh Bertha Anstadt zu ihrem Mann, der sich zu diesem Zeitpunkt bereits in Frankreich aufhielt.

Quellen

LA Saar LEA 10773

Sicherheit: belegt