Beschreibung

Mitglieder des parteiübergreifenden, kommunistisch geprägten Massenselbstschutzes bildeten Arbeiter an Waffen aus und führten dadurch eine von der NS-Diktatur verbotene Organisation fort. Neun Mitglieder des Massenselbstschutzes wurden festgenommen. Am 4.5.1934 sprach das Oberlandesgericht Hamm das Urteil. Sieben Männer wurden zu insgesamt elf Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt. Ein Mann wurde freigesprochen, gegen einen anderen wurde das Verfahren eingestellt.

Quellen

Gerichtsakten OLG Hamm 3 Senat 451934 Akz 40/34 (nach Schabrod)

Literatur

Schabrod, Karl, Widerstand an Rhein und Ruhr 1933-1945, Düsseldorf 1969, S. 32.

Sicherheit: belegt