Beschreibung

Jeanette Wolff (1888-1976) war Jüdin und Sozialdemokration. Sie hatte bereits vor 1933 gegen den Nationalsozialismus gekämpft. Am 05.03.1933 wurde sie in ihrer Wohnung in Dinslaken von SA-Männern abgeholt und blieb zehn Tage in deren Gewalt. Erst am 15.03.1933 wurde ein Schutzhaftbefehl ausgestellt und Wolff in das Gerichtsgefängnis von Dinslaken gebracht. Zwei Wochen später sollte sie in das Frauengefängnis Anrath verlegt werden. Dies wurde als Zwischenstation für den Transport in die Konzentrationslager im Emsland genutzt. Ein junger Polizeioffizier fühlte sich Wolff zu Dank verpflichtet und manipulierte die Begleitpapiere, so dass sie in das Gerichtsgefängnis in Hamborn gebracht wurde. Der Gefängnisdirektor in Hamborn, Bergmann, war Wolff persönlich aus ihrer politischen Tätigkeit bekannt, denn sie war bei der Erarbeitung von Reformvorschlägen für den Strafvollzug beteiligt und bei der Einweihung des Gefängnisses als Ehrengast eingeladen gewesen. Gefängnisdirektor Bergmann bewahrte sie ebenfalls vor dem Abtransport nach Anrath. Zur gleichen Zeit befand sich mit Jeanette Wolff eine Johanna Wolff wegen Kindesmord in Untersuchungshaft. Diese Frau erhängte sich in der Waschküche des Gefängnisses. Sie wurde unter dem Namen Jeanette Wolff begraben. Als die Nationalsozialisten nach Wolff fragten, antwortete der Gefängnisdirektor, sie sei tot und auf dem Gefängnisfriedhof begraben. Am 17.04.1935 wurde Jeanette Wolff mit ihren richtigen Papieren aus der Schutzhaft entlassen. Während des Zweiten Weltkriegs war sie zwangsinterniert und dann mit ihrer Familie deportiert worden. Sie überlebte und engagierte sich nach Kriegsende als Bundestagsabgeordnete für die SPD und als stellvertretende Vorsitzende des Zentralrates der Juden in Deutschland.

Literatur

Tappe, Rudolf / Tietz, Manfred (Hg.), Tatort Duisburg 1933-1945, Band II: Widerstand und Verfolgung im Nationalsozialismus, Essen 1993, S. 369-370.

Sicherheit: belegt