Beschreibung

Friedrich Gustdorff (1895-1970), Pfarrer der Gemeinde Neukirchen, gab seine Kollekten nicht an das Konsistorium der Landeskirche ab. Aufgrund einer Verfügung des Leiters der Finanzabteilung beim Evangelischen Konsistorium in Düsseldorf, die besagte, dass bei Nichtabführung der Kollekte Staatszuschüsse einbehalten werden, erhielt Gustdorff zwischen Juni und August 1939 nur ein um staatliche Zuschüsse reduziertes Gehalt. Die Verordnung wurde im September 1939 von Konsistorialpräsident Walter Koch wieder aufgehoben. Gustdorff war seit 1933/34 Mitglied der Pfarrerbruderschaft und verblieb über den Krieg hinaus als Pfarrer in Neukirchen.

Literatur

Rauthe, Simone, "Scharfe Gegner". Die Disziplinierung kirchlicher Mitarbeitender durch das Evangelische Konsisitorium der Rheinprovinz und seine Finanzabteilung von 1933 bis 194, Bonn 2003, S. 199.

Sicherheit: belegt