Beschreibung

Am 18.3.1934 fand trotz Verbot durch die NS-Behörden eine DJK-Veranstaltung in Kell statt. Geplant wurde diese Veranstaltung anlässlich der Papstkrönungsfeier. Das Programm beinhaltete auch eine Theatervorstellung, die ebenfalls unangemeldet war. Ort der Veranstaltung war der Saal Nuppeney. Die DJK verlangte für die Veranstaltung Eintritt, trotzdem nahmen mehr als 200 Personen teil. Die Durchführung unangemeldeter oder verbotener Veranstaltungen soll unter Caroli schon zum zweiten Mal in Kell passiert sein, was, so die NS-Behörden sowie die Gestapo, "Moral und geistige Erziehung untergraben würde". Gegen Caroli wurde Anklage erhoben. Die Anklage wurde jedoch von der Staatsanwaltschaft niedergeschlagen, was zu Protesten der Gestapo führte. Immerhin wurde der dringenden Bitte, Caroli zu versetzen, von seiten des Bistums stattgegeben.

Quellen

LHAK 403, Nr. 16845, p. 281-323

Sicherheit: belegt