Beschreibung
Der Bergmann Johann Büchers (geb. 14.02.1884) kritisierte während der Frühstückspause auf der Grube "Carolus Magnus" in Anwesenheit seiner Arbeitskollegen das Gerücht über ein Verbot der Aachener Heiligtumsfahrt im Sommer 1937 und äußerte sich desweiteren abfällig über die DAF und KdF. Bereits einige Tage zuvor hat er sich gegen die Verhaftung Geistlicher ausgesprochen. Die Gestapo Aachen nahm Johann Büchers am 19.08.1937 wegen "gehässiger Äußerungen und Vorbereitung zum Hochverrat" fest. Im folgenden Prozess gestand er sowohl seine Aussagen gegenüber seinen Arbeitskollegen, als auch eine ehemalige Mitgleidschaft in der Zentrumspartei. Zeugen warfen ihm eine kommunistische Gesinnung vor, dem er jedoch entgegnete, dass er sich wegen seiner katholischen Frömmigkeit von ihnen gehänselt fühlte. Im Prozess stritt er eine staatsfeindliche Einstellung ab und erklärte als Grund für seine fehlende Mitgliedschaft in der DAF die zu hohen Beiträge. Obwohl Johann Büchers am 20.08.1937 vorläufig frei kam, wurde ihm zum 01.09.1937 seine Arbeitsstelle gekündig. Er wurde schließlich am 29.01.1938 wegen Vergehens gegen das Heimtückegesetz zu einer viermonatigen Gefängnisstrafe verurteilt. Auf Grund des Straffreiheitsgesetzes vom April 1938 saß er zwei Monate im Gerichtsgefängnis Aachen und kam am 04.05.1938 wieder frei.
Quellen/Literatur
LAV NRW R, Gerichte Rep. 112, Nr. 17127