Beschreibung

Der Packer Josef Holzhauer, geboren am 30.11.1892 in Bonn, äußerte sich beleidigend über Hitler und die NS-Regierung. Am 15.09.1934 sagte Holzhauer, der als Kommunist bekannt war und der "Revolutionären Gewerkschafts-Opposition" (RGO) - der kommunistischen Gewerkschaft in der Weimarer Republik - angehörte, zu einem anderen Gast in der Wirtschaft Hendrichs in der Kölner Friedrichstraße 22: "Die Kommunisten kommen doch noch einmal an die Macht , es wird im Stillen von Mund zu Mund weitergearbeitet." Ein in zivil anwesender SS-Rottenführer versuchte darauf Holzhauer zurecht zu weisen. Dieser entgegnete, bereits aus der Wirtschaft geworfen, dem Nationalsozialisten: "Hitler kann uns am Arsch lecken." Danach ist er von einem jungen Mann der Hitlerjugend (HJ) und einem weiteren Gast festgehalten und zur Polizeiwache gebracht worden. In der Vernehmung gab Holzhauer seine Verwunderung über seine Worte kund und bedauerte die Ereignisse in der Wirtschaft. Das Schöffengericht Köln verurteilte Josef Holzhauer am 03.11.1934 wegen Vergehens gegen die "Verordnung des Reichspräsidenten zum Erhalt des inneren Friedens vom 19.12.1932" zu drei Monaten Gefängnisstrafe.

Quellen

LAV NRW Abt. Rheinland Gerichte Rep. 112 Nr.14892

Sicherheit: belegt