Beschreibung

Der Hilfsarbeiter Karl Willems (geboren am 15.3.1913) war bis zur Eingliederung der Saar in das Reich 1935 Mitglied der KPD. Auch nach der Rückgliederung arbeitete er weiter für die illegale Kommunistische Partei. Dafür traf er sich mit Genossen im umliegenden Wald und gründete mit seinen Freunden Richard Lembach und Fritz Kaufmann eine "Gemeinschaft zur Pflege des marxistischen Gedankengutes", so die Anklageschrift. Er unternahm insbesondere in den Monaten März und April Ausflüge mit den anderen in den Wald und hielt dort marxistische Vorträge und Reden gegen den Nationalsozialismus. Diese Reden hielt er allerdings auch vor Arbeitskollegen. Er forderte seine Gruppe auf, für die Ziele des Kommunismus zu werben und sie unter den Kollegen bekannt zu machen. Dafür übergab er ihnen beim letzten Treffen in einem Paket befindliche Schriften und Blätter. Teile der Schriften wurden weitergegeben. Später verwies Karl Willems die anderen zwecks Beschaffung weiterer Schriften an einen sogenannten "Literaturmann", dessen Namen er ihnen jedoch verschwieg. Bei der Vernehmung sagte Willems, dass der "Literaturmann" ein gewisser Otto Knetsch sei. Knetsch konnte von der Gestapo nicht ermittelt werden. Da das Verbot zur Neubildung von Parteien und politischen Gruppierungen erst am 1.7.1935 im Saarland in Kraft trat, konnten Willems und seine Genossen wegen marxistischer Umtriebe nicht haftbar gemacht werden, auch Hochverrat fiel aus einem ähnlichen Grund weg. Lediglich wegen Heimtücke sah die Staatsanwaltschaft eine Möglichkeit der Anklageerhebung. Der Reichminister der Justiz korrigierte am 6.9.1936 diese Einschätzung und leitete ein Verfahren wegen Hochverrat ein. Begründung: "Nach ständiger Rechtsprechung der mit der Aburteilung von Hochverratssachen befaßten Gerichte stellt jede irgendwie geartete Unterstützung der KPD Vorbereitung zum Hochverrat im Sinne von § 85 StGB dar." Der Fall wurde an den Oberreichsanwalt übergeben, angeklagt und verurteilt. Willems kam nach Haftzeiten in Neunkirchen und Saarbrücken in das KZ Esterwegen, wo er vom 21.1.1936 bis zum 23.12.1937 einsaß. Anschließend wurde er freigelassen, aber unter verschärfte Polizeiaufsicht gestellt. Willms saß insgesamt 31 Monate ein.

Quellen

LA Saar GenStAnw SLS 285, p. 1-8 LA Saar LEA 13908

Sicherheit: belegt