Beschreibung

Katharina Schultes (geboren 28.1.1897) gehörte vor 1935 der Kommunistischen Partei an und pflegte nach der Rückgliederung des Saarlands in das Deutsche Reich weiterhin geheime Kontakte zu ihren Genossen, weshalb sie mehrfach von der Stapo Saarbrücken wegen des Verdachts auf illegale politische Betätigung verhört wurde. Am 6.6.1936 wurde sie nach einer Denunziation wegen staatsfeindlicher Äußerungen vom Sondergericht Saarbrücken zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. Der genaue Grund geht aus den Akten nicht hervor. Der Strafvollzug wurde zunächst um drei Jahre aufgeschoben und schließlich 1938 amnestiert. Ihr Antrag nach dem Krieg, als "Opfer des Nationalsozialismus" anerkannt zu werden, wurde mit der Begründung abgelehnt, dass sie ihre Haftstrafe ja nicht hatte absitzen müssen. Zudem sei sie im angetrunkenen Zustand gewesen, als sie sich politisch geäußert habe.

Quellen

LA Saar LEA 3163

Sicherheit: belegt