Beschreibung

Der Oberstaatsanwalt als Leiter der Anklagebehörde beim Sondergericht in Mannheim hielt am 13.5.1939 in einer Notiz über den Hilfsarbeiter Karl Brenner (KPD), geboren am 17.3.1900 in Hühnerfeld und dort wohnhaft in der Weststr. 4, fest: "Am Montag, den 22.8.1939 feierte der Angeschuldigte mit den ebenfalls aus Hühnerfeld stammenden Bergleuten Nikolaus Becker, Wilhelm Conrad, Johann Götzinger, Philipp Hampel und Johann Houy im Gasthaus ‚Zum Frieden’ in Blumberg den Abschied von Brenner und Houy. An ihren Tisch setzte sich gegen 17 Uhr der Bergmann Karl Schulte, der die Reichsparteitagsplakette 1938, das Band des EK II und das Parteiabzeichen trug. Brenner fragte Schulte, ob er Parteigenosse sei, was Schulte mit Stolz bejahte. Hierauf sagte Becker zu Schulte: ‚Du bist also ein Spitzel’. Brenner äußerte, er dürfe die Reichsparteitagsplakette und das EK-II-Band stecken lassen, das Parteiabzeichen aber nicht: ‚Das bringt Dir nämlich nichts ein.’ Brenner schloss hierauf seine rechte Hand zur Faust und antwortete: ‚Wir machen so Heil Hitler, heute nicht morgen nicht, aber übermorgen und dann sind wir dran und dann werdet ihr erschossen." Brenner wurde aufgrund des Heimtückegesetzes angeklagt.

Quellen

LA Saar LEA 53

Literatur

Bernard, Raja/Renger, Dietmar, Neue Bremm. Ein KZ in Saarbrücken, Heusweiler 1999, 4. erweiterte Aufl., S. 33ff, 80. Mallmann, Klaus-Michael/Paul, Gerhard, Das zersplitterte Nein. Saarländer gegen Hitler, Bonn 1989, S. 43-46.

Sicherheit: belegt