Beschreibung

Die bei der Firma Dingler und Karcher beschäftigte Margot Hermann (geboren am 24.6.1921) äußerte Ende 1943 im Betrieb ihren Kollegen Hermann und Kuntz gegenüber: "Ich weiß genau, dass die Insassen der Konzentrationslager geschlagen werden und die SS-Männer sieben Tage Urlaub erhalten, wenn sie den Gefangenen die Mütze fortnehmen und an den Zaun werfen. Holt der Gefangene die Mütze dann befehlsmäßig zurück, wird er niedergeschossen. Außerdem werden die ausländischen Arbeiter, die nicht in Deutschland arbeiten wollen, in Konzentrationslager gesteckt, obwohl man umgekehrt die Leute als Helden feiert, die sich während der Besatzungszeit gewehrt haben.” Dafür verurteilte das Sondergericht Saarbrücken sie wegen Verstoßes gegen das Heimtückegesetz zu einem Jahr Gefängnis. Die Strafe verbüßte Hermann vom 4.2.1944 bis 4.10.1944 im Gefängnis Lerchesflur, wobei ihr die restlichen vier Monate auf Gewährung erlassen wurden.

Quellen

LA Saar LEA 12024

Sicherheit: belegt