Beschreibung

Otto Garschagen (1884-1964), Pfarrer der Gemeinde Windesheim bei Bad Kreuznach, gab seine Kollekten nicht an das Konsistorium der Landeskirche ab. Aufgrund einer Verfügung des Leiters der Finanzabteilung beim Evangelischen Konsistorium in Düsseldorf, die besagte, dass bei Nichtabführung der Kollekte Staatszuschüsse einbehalten werden, erhielt Garschagen zwischen Juni und August 1939 nur ein reduziertes Gehalt. Die Verordnung wurde im September 1939 von Konsistorialpräsident Walter Koch wieder aufgehoben.

Literatur

Rauthe, Simone, "Scharfe Gegner". Die Disziplinierung kirchlicher Mitarbeitender durch das Evangelische Konsistorium der Rheinprovinz und seine Finanzabteilung von 1933 bis 1945, Bonn 2003, S. 187.

Sicherheit: belegt