Beschreibung

Der Kranführer Peter Kaufmann (geboren 1910) hatte neben der gemeinsamen Arbeit in der Landwirtschaft regelmäßigen Kontakt zu einem Kriegsgefangenen, der bei Frau Dort in Ottweiler lebte. Er tätigte Einkäufe für ihn, besohlte ihm die Schuhe, ließ sich von ihm die Haare schneiden und ging mit ihm spazieren. Am 9.11.1940 wurde er von der Saarbrücker Gestapo verhaftet und beschuldigt, vorsätzlich gegen die Regelung des Umgangs mit Kriegsgefangenen verstoßen oder mit Kriegsgefangenen "in einer Weise Umgang gepflogen zu haben, die das gesunde Volksempfinden gröblich verletzt". Das Amtsgericht Neunkirchen sah ihn der Vergehen gegen die Verordnung zur Ergänzung der Strafvorschriften zum Schutze der Wehrkraft des Deutschen Volkes vom 25.11.1939 in Verbindung mit der Verordnung über den Umgang mit Kriegsgefangenen vom 11.5.1940 als hinreichend verdächtig. Am 9.1.1941 wurde er zu sechs Wochen Gefängnis verurteilt, die durch die Untersuchungshaft als verbüßt galten. 1942 verlor er aufgrund seiner früheren Verurteilung seine Stellung und wurde zur Wehrmacht eingezogen.

Quellen

LA Saar LEA 1757

Sicherheit: belegt