Beschreibung

Kurt Falkenroth (1893-1970), Pfarrer der Gemeinde Styrum (Stadt Mülheim/Ruhr), gab seine Kollekten nicht an das Konsistorium der Landeskirche ab. Aufgrund einer Verfügung des Leiters der Finanzabteilung beim Evangelischen Konsistorium in Düsseldorf, Reichsamtsleiter Hans Friedrich, die besagte, dass bei Nichtabführung der Kollekte Staatszuschüsse einbehalten werden, erhielt Falkenroth zwischen Mai und August 1939 nur ein reduziertes Gehalt. Die Verordnung wurde im September 1939 von Konsistorialpräsident Walter Koch wieder aufgehoben. Falkenroth, der auch Auslandserfahrung als Pfarrer besaß - er arbeitete unter anderem in Philadelphia (USA) -, schloss sich 1933/34 der Pfarrerbruderschaft der Bekennenden Kirche an.

Literatur

Rauthe, Simone, "Scharfe Gegner". Die Disziplinierung kirchlicher Mitarbeitender durch das Evangelische Konsistorium der Rheinprovinz und seine Finanzabteilung von 1933 bis 1945, Bonn 2003, S. 175.

Sicherheit: belegt