Beschreibung

Der katholische Pfarrer Kaspar Perling (1894-1976) ließ bei der Saarrückgliederung am 1.3.1935 trotz staatlicher Anordnung die Glocken seiner Pfarrkirche nicht läuten. Das kirchliche Ordinariat hatte ebenfalls durch entsprechende Anweisungen die Pfarrer verpflichtet, an diesem Tage das Läuten durchzuführen. Schon zuvor hatte Perling mehrmals entgegen staatlicher Anweisung nicht läuten lassen. Einige Jungen aus dem Dorf, denen die Frau des NS-Gemeindeschulzen den Auftrag gegeben hatte, an Stelle des Pfarrers zu läuten, verbot er dieses. Des Weiteren sagte Perling im Februar in der "Christenlehre" als er das fünfte Gebot erklärte, dass deutsche Soldaten im ersten Weltkrieg gemordet hätten, sowohl an der Front, indem sie Verwundete erschossen hätten als auch im rückwärtigen Raum in Belgien, als Geistliche und andere wehrlose Personen umgebracht wurden. Auch in Deutschland würde gemordet werden. In diesem Zusammenhang maßregelte er einen Hitlerjungen und nannte ihn aufgrund seines Braunhemdes einen Pflegel. In einer Predigt am 10.2.1935 sprach er zudem von einem Kulturkampf, der heute schärfer geführt werde als noch in den 1880er Jahren und er würde befürchten, dass bald kein Geistlicher mehr im Amte sei. Zeugen konnte die Ortspolizeibehörde nicht rekrutieren, weil alle sagten: "Wir stehen zu unserem Pastor". Einige weigerten sich auch, die Zeugenvernehmung zu unterschreiben. Vor dem Vernehmungslokal stand eine aufgebrachte Menge und demonstrierte gegen die Beamten. Bereits 1934 war ein Strafverfahren gegen Perling wegen staatsfeindlicher Predigten eingeleitet worden. Es wurde jedoch am 7.8.1934 aufgrund des Straftftreiheitsgesetzes von der Staatsanwaltschaft Koblenz eingestellt. Für den aktuellen Fall kam Perling am 10.4.1935 in Schutzhaft. Dort saß er bis zum 3.5.1935. Am 1.10.1935 kam er in Untersuchungshaft und am 18.10.1935 wurde er vom Sondergericht Köln zu acht Monaten Gefängnis verurteilt. Bereits am 21.8.1935 war ein Unterrichtsverbot durch den Oberpräsidenten der Rheinprovinz erteilt worden. Mehrmals wurde er danach aufgrund des Heimtückegesetzes angeklagt und von der Gestapo verhört. Am 18.3.1941 erfolgte die Ausweisung aus dem Rheinland.

Quellen

LHAK 717 Nr. 121, S. 445-452.

Literatur

Priester unter Hitlers Terror. Eine biographische und statistische Erhebung, bearb. von Ulrich von Hehl und Christoph Kösters, 4. durchgesehene und ergänzte Auflage, Paderborn u.a. 1998, S. 1486.

Sicherheit: belegt