Beschreibung

Der Pfarrer Peter Josef Klein (9.10.1887-30.4.1947) weigerte sich wiederholt, seine Kirche in Merzig-Brotdorf zu beflaggen. Aus diesem Grund verurteilte man ihn zu einer Geldstrafe von 300 RM, welche jedoch wegen Amnestie nicht gezahlt werden musste. Kurz darauf - am 26.10. und 9.11.1935 - verstieß er erneut gegen das Reichsflaggengesetz, was mit zwei Strafbefehlen über jeweils 50 RM geahndet wurde. Auch wenn das gegen ihn laufende Verfahren am 1.7.1936 eingestellt wurde, erhielt er am 19.8.1937 Unterrichtsverbot. Am 14.3.1938 war Klein mehreren Verhören der Gestapo ausgesetzt, während er den Tag in Schutzhaft verbrachte. Schließlich wurde ihm am 9.5.1938 eröffnet, dass er das Saargebiet umgehend zu verlassen habe. Die näheren Umstände für die Ausweisung sind nicht bekannt.

Quellen

LA Saar, LEA 2724

Literatur

Priester unter Hitlers Terror. Eine biographische und statistische Erhebung, bearb. von Ulrich von Hehl u.a., 4. durchgesehene und ergänzte Auflage, Paderborn u.a. 1998, S. 1464.

Sicherheit: belegt