Beschreibung

Pfarrer Philipp Müller (geboren am 13.3.1894) beleidigte eine BDM-Führerin wegen zu kurzer Strumpftracht. Deswegen saß er vom 16.7 bis zum 9.10.1935 in Schutz- und Untersuchungshaft. Das Sondergericht in Köln verurteilte ihn am 9.10.1935 zu einem Monat Gefängnis, da man seine Kritik als Feindschaft gegenüber den Parteiorganisationen wertete. Durch seine Zeit in Schutzhaft galt die Strafe als verbüßt.

Quellen

LHAK 441, Nr. 28267, 405

Literatur

Priester unter Hitlers Terror. Eine biographische und statistische Erhebung, bearb. von Ulrich von Hehl/Christoph Kösters u.a., 4. durchgesehene und ergänzte Auflage, Paderborn u.a. 1998, S. 1481.

Sicherheit: belegt